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Seller_KOMKdmLfomePS

Beschwerde zu gesitigem Eigentum

Hallo,

ich habe eine Beschwerde zu geistigem Eigentum erhalten. Soweit so gut.

Als Nachweis soll ich eine Rechnung einreichen.

Dies habe ich mehrmals getan, aber jedesmal kommt dieselbe Standart-Antwort, die da lautet:

..."Guten Tag!

Wir haben Ihre Einsendung erhalten. Die uns vorliegenden Informationen reichen jedoch nicht aus, um Ihr Angebot zu reaktivieren. Reichen Sie zur Reaktivierung Ihres Angebots bitte eines der folgenden Dokumente als Echtheitsnachweis ein:

-- Eine Vollmacht oder Lizenzvereinbarung des Rechteinhabers, aus der hervorgeht, dass Sie zur Verwendung seines geistigen Eigentums berechtigt sind. Die Kontaktdaten des Rechteinhabers finden Sie in der Mitteilung zur Deaktivierung des Angebots, die Sie erhalten haben.

-- Eine Rechnung, die belegt, dass es sich bei Ihren Artikeln um Originalprodukte und nicht um Duplikate oder Kopien handelt, die das Recht an geistigem Eigentum verletzen.

-- Einen Widerruf vom Rechteinhaber, der direkt an Amazon gesendet werden muss. Die Kontaktdaten des Rechteinhabers finden Sie in der Mitteilung zur Deaktivierung des Angebots, die Sie erhalten haben."...

Da steht für mich eindeutig -- "Reichen Sie zur Reaktivierung Ihres Angebots bitte eines der folgenden Dokumente als Echtheitsnachweis ein" -- also eines der Vorschläge. Folglich reicht eine Rechnung aus.

Dann habe ich beim Verkäuferservice angerufen und folgende Nachricht erhalten:

..."Guten Tag,

Hier ist xxx vom Amazon Support für die Verkäuferleistung. vielen Dank, dass Sie mit mir über Ihr Amazon-Verkäuferkonto gesprochen haben.

Wie bereits besprochen, habe ich verstanden, dass Sie Unterstützung bei ASIN:

yyyy

Reaktivierung benötigt haben.

Ich freue mich, dass ich Ihnen bei diese Problem helfen konnte.

Um den Verstoß zu beheben, reichen Sie bitte die Rechnungen für die ASIN:

yyyy ein.

Anforderungen an die Rechnung:

-Rechnungen, die in den letzten 365 Tagen ausgestellt wurden (die Rechnung sollte vor dem Verfallsdatum des Versands datiert sein)

-Berücksichtigen Sie das Verkaufsvolumen der letzten 365 Tage seit dem Datum des Inkrafttretens.

-Geben Sie Kontaktinformationen für Lieferanten UND Käufer an, einschließlich Name, Telefonnummer, Adresse und Websites

-Die Dateiformate müssen entweder den Dateien.pdf, jpg, .png oder.gif entsprechen

-Diese Dokumente müssen authentisch und unverändert sein. Verkäufer können jedoch die Preisinformationen entfernen oder die betreffende ASIN einkreisen/hervorheben."...

Ich habe dann meine Rechnung geprüft und nach den Anweisungen nochmals hochgeladen. Was soll ich sagen, erhalte wieder denselben Quark wie oben als Pauschalantwort.

Jemand schon einmal so ein Problem gehabt und eine Lösung hierfür?

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Tags:Verkäuferleistung
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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_KOMKdmLfomePS

Die Frage ist vielmehr, *von wem* die Rechnung ausgestellt wurde.

Nur offizielle Distributoren werden von Amazon akzeptiert.

Nicht akzeptiert werden z.B. Kaeufe bei Amazon oder in Geschaeften, oder bei nicht als Distributor gelisteten Grosshaendlern.

Wichtig ist auch, dass die Rechnungen die Warenmenge nachweisen - wenn Du 100 Stueck verkauft hast, wird eine Rechnung ueber 10 Stueck nicht ausreichen.

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Seller_KOMKdmLfomePS
Jemand schon einmal so ein Problem gehabt und eine Lösung hierfür?
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Rachelle_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_KOMKdmLfomePS

Hi @Seller_KOMKdmLfomePS,

schau mal ob bei deiner Rechnung vielleicht ein paar generelle Daten fehlen. Datum, Absender, Empfänger, etc. ob auch wirklich alle Felder da und schlüssig sind.

Wenn nicht solltest du dich mit deinem Supplier um ein neues Dokument bemühen.

Beste Grüße

Rachelle

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Seller_G1PKKllhFr07V
In Antwort auf: Post von: Seller_KOMKdmLfomePS

Das hat erst einmal *nichts* zu sagen. Die Bann-KI schlaegt relativ zufaellig zu. Evtl. hat es also zufaellig Dich erwischt, die anderen Haendler dann vielleicht in einer Woche, einem Monat oder einem Jahr.

Da Du keine Aussage zum Status des Grosshaendlers getroffen hast, gehe ich davon aus, dass das *kein* autorisierter Grosshaendler ist, liege ich da richtig?

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Seller_KOMKdmLfomePS
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Seller_qJlQwqNnyUovc
In Antwort auf: Post von: Seller_KOMKdmLfomePS

Lösung amazom???????? Merkst du selber - Oder

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Seller_3mThdK33l6Xp7
In Antwort auf: Post von: Seller_KOMKdmLfomePS

Sich über amazon aufzuregen bringt nichts, höchstens einen Herzinfarkt.

Ich habe letztes Jahr einen Eduscho Abreißkalender aus 1938 (!) angeboten und ebensolche Post erhalten. Da ich als Antiquar grundsätzlich von privat ankaufe, habe ich logischerweise keine Rechnung.

Ein Schreiben des Rechteinhabers (Tchibo), in dem der Verkauf o. g. Kalenders erlaubt wurde, reichte amazon nicht aus.

Abgesehen davon, dass einmal in Verkehr gebrachte Ware lt. europäischem Recht ohne jegliche Einschränkung (zumindest in der EU) weiterverkauft werden darf, führte kein Weg zur Freischaltung bei amazon.

Mit anderen Worten, amazon tut was es will und kümmert sich nicht im geringsten um die Belange einzelner Händler. Meine Empfehlung lautet deshalb den Artikel einfach herauszunehmen, so das wirtschaftlich machbar ist.

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Seller_EXqGS2QbNhqzr
In Antwort auf: Post von: Seller_KOMKdmLfomePS

Hallo!

Man scheitert hier leider immer wieder an dummen, inkompetenten Mitarbeitern im Verkäuferservice. Ähnliches habe ich ich schon vor kurzem erlebt. Eine aktuelle Bestätigung einer Bestellung des Herstellers wurde mehrfach als nicht gültig abgelehnt. In den eigenen Richtlinien wird eine Auftragsbestätigung des Herstellers als gültiger Nachweis akzeptiert. Wenn dumme Mitarbeiter hier nach Gutsherrenart über uns entscheiden, dann ist hier im System was verkehrt!!!!!! Immer wieder richten hier blinde Robots Schaden an.

Grüße an Universum der Leidtragenden !

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Seller_KOMKdmLfomePS

Beschwerde zu gesitigem Eigentum

Hallo,

ich habe eine Beschwerde zu geistigem Eigentum erhalten. Soweit so gut.

Als Nachweis soll ich eine Rechnung einreichen.

Dies habe ich mehrmals getan, aber jedesmal kommt dieselbe Standart-Antwort, die da lautet:

..."Guten Tag!

Wir haben Ihre Einsendung erhalten. Die uns vorliegenden Informationen reichen jedoch nicht aus, um Ihr Angebot zu reaktivieren. Reichen Sie zur Reaktivierung Ihres Angebots bitte eines der folgenden Dokumente als Echtheitsnachweis ein:

-- Eine Vollmacht oder Lizenzvereinbarung des Rechteinhabers, aus der hervorgeht, dass Sie zur Verwendung seines geistigen Eigentums berechtigt sind. Die Kontaktdaten des Rechteinhabers finden Sie in der Mitteilung zur Deaktivierung des Angebots, die Sie erhalten haben.

-- Eine Rechnung, die belegt, dass es sich bei Ihren Artikeln um Originalprodukte und nicht um Duplikate oder Kopien handelt, die das Recht an geistigem Eigentum verletzen.

-- Einen Widerruf vom Rechteinhaber, der direkt an Amazon gesendet werden muss. Die Kontaktdaten des Rechteinhabers finden Sie in der Mitteilung zur Deaktivierung des Angebots, die Sie erhalten haben."...

Da steht für mich eindeutig -- "Reichen Sie zur Reaktivierung Ihres Angebots bitte eines der folgenden Dokumente als Echtheitsnachweis ein" -- also eines der Vorschläge. Folglich reicht eine Rechnung aus.

Dann habe ich beim Verkäuferservice angerufen und folgende Nachricht erhalten:

..."Guten Tag,

Hier ist xxx vom Amazon Support für die Verkäuferleistung. vielen Dank, dass Sie mit mir über Ihr Amazon-Verkäuferkonto gesprochen haben.

Wie bereits besprochen, habe ich verstanden, dass Sie Unterstützung bei ASIN:

yyyy

Reaktivierung benötigt haben.

Ich freue mich, dass ich Ihnen bei diese Problem helfen konnte.

Um den Verstoß zu beheben, reichen Sie bitte die Rechnungen für die ASIN:

yyyy ein.

Anforderungen an die Rechnung:

-Rechnungen, die in den letzten 365 Tagen ausgestellt wurden (die Rechnung sollte vor dem Verfallsdatum des Versands datiert sein)

-Berücksichtigen Sie das Verkaufsvolumen der letzten 365 Tage seit dem Datum des Inkrafttretens.

-Geben Sie Kontaktinformationen für Lieferanten UND Käufer an, einschließlich Name, Telefonnummer, Adresse und Websites

-Die Dateiformate müssen entweder den Dateien.pdf, jpg, .png oder.gif entsprechen

-Diese Dokumente müssen authentisch und unverändert sein. Verkäufer können jedoch die Preisinformationen entfernen oder die betreffende ASIN einkreisen/hervorheben."...

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Beschwerde zu gesitigem Eigentum

von Seller_KOMKdmLfomePS

Hallo,

ich habe eine Beschwerde zu geistigem Eigentum erhalten. Soweit so gut.

Als Nachweis soll ich eine Rechnung einreichen.

Dies habe ich mehrmals getan, aber jedesmal kommt dieselbe Standart-Antwort, die da lautet:

..."Guten Tag!

Wir haben Ihre Einsendung erhalten. Die uns vorliegenden Informationen reichen jedoch nicht aus, um Ihr Angebot zu reaktivieren. Reichen Sie zur Reaktivierung Ihres Angebots bitte eines der folgenden Dokumente als Echtheitsnachweis ein:

-- Eine Vollmacht oder Lizenzvereinbarung des Rechteinhabers, aus der hervorgeht, dass Sie zur Verwendung seines geistigen Eigentums berechtigt sind. Die Kontaktdaten des Rechteinhabers finden Sie in der Mitteilung zur Deaktivierung des Angebots, die Sie erhalten haben.

-- Eine Rechnung, die belegt, dass es sich bei Ihren Artikeln um Originalprodukte und nicht um Duplikate oder Kopien handelt, die das Recht an geistigem Eigentum verletzen.

-- Einen Widerruf vom Rechteinhaber, der direkt an Amazon gesendet werden muss. Die Kontaktdaten des Rechteinhabers finden Sie in der Mitteilung zur Deaktivierung des Angebots, die Sie erhalten haben."...

Da steht für mich eindeutig -- "Reichen Sie zur Reaktivierung Ihres Angebots bitte eines der folgenden Dokumente als Echtheitsnachweis ein" -- also eines der Vorschläge. Folglich reicht eine Rechnung aus.

Dann habe ich beim Verkäuferservice angerufen und folgende Nachricht erhalten:

..."Guten Tag,

Hier ist xxx vom Amazon Support für die Verkäuferleistung. vielen Dank, dass Sie mit mir über Ihr Amazon-Verkäuferkonto gesprochen haben.

Wie bereits besprochen, habe ich verstanden, dass Sie Unterstützung bei ASIN:

yyyy

Reaktivierung benötigt haben.

Ich freue mich, dass ich Ihnen bei diese Problem helfen konnte.

Um den Verstoß zu beheben, reichen Sie bitte die Rechnungen für die ASIN:

yyyy ein.

Anforderungen an die Rechnung:

-Rechnungen, die in den letzten 365 Tagen ausgestellt wurden (die Rechnung sollte vor dem Verfallsdatum des Versands datiert sein)

-Berücksichtigen Sie das Verkaufsvolumen der letzten 365 Tage seit dem Datum des Inkrafttretens.

-Geben Sie Kontaktinformationen für Lieferanten UND Käufer an, einschließlich Name, Telefonnummer, Adresse und Websites

-Die Dateiformate müssen entweder den Dateien.pdf, jpg, .png oder.gif entsprechen

-Diese Dokumente müssen authentisch und unverändert sein. Verkäufer können jedoch die Preisinformationen entfernen oder die betreffende ASIN einkreisen/hervorheben."...

Ich habe dann meine Rechnung geprüft und nach den Anweisungen nochmals hochgeladen. Was soll ich sagen, erhalte wieder denselben Quark wie oben als Pauschalantwort.

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Seller_G1PKKllhFr07V
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Die Frage ist vielmehr, *von wem* die Rechnung ausgestellt wurde.

Nur offizielle Distributoren werden von Amazon akzeptiert.

Nicht akzeptiert werden z.B. Kaeufe bei Amazon oder in Geschaeften, oder bei nicht als Distributor gelisteten Grosshaendlern.

Wichtig ist auch, dass die Rechnungen die Warenmenge nachweisen - wenn Du 100 Stueck verkauft hast, wird eine Rechnung ueber 10 Stueck nicht ausreichen.

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Rachelle_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_KOMKdmLfomePS

Hi @Seller_KOMKdmLfomePS,

schau mal ob bei deiner Rechnung vielleicht ein paar generelle Daten fehlen. Datum, Absender, Empfänger, etc. ob auch wirklich alle Felder da und schlüssig sind.

Wenn nicht solltest du dich mit deinem Supplier um ein neues Dokument bemühen.

Beste Grüße

Rachelle

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Das hat erst einmal *nichts* zu sagen. Die Bann-KI schlaegt relativ zufaellig zu. Evtl. hat es also zufaellig Dich erwischt, die anderen Haendler dann vielleicht in einer Woche, einem Monat oder einem Jahr.

Da Du keine Aussage zum Status des Grosshaendlers getroffen hast, gehe ich davon aus, dass das *kein* autorisierter Grosshaendler ist, liege ich da richtig?

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Seller_qJlQwqNnyUovc
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Sich über amazon aufzuregen bringt nichts, höchstens einen Herzinfarkt.

Ich habe letztes Jahr einen Eduscho Abreißkalender aus 1938 (!) angeboten und ebensolche Post erhalten. Da ich als Antiquar grundsätzlich von privat ankaufe, habe ich logischerweise keine Rechnung.

Ein Schreiben des Rechteinhabers (Tchibo), in dem der Verkauf o. g. Kalenders erlaubt wurde, reichte amazon nicht aus.

Abgesehen davon, dass einmal in Verkehr gebrachte Ware lt. europäischem Recht ohne jegliche Einschränkung (zumindest in der EU) weiterverkauft werden darf, führte kein Weg zur Freischaltung bei amazon.

Mit anderen Worten, amazon tut was es will und kümmert sich nicht im geringsten um die Belange einzelner Händler. Meine Empfehlung lautet deshalb den Artikel einfach herauszunehmen, so das wirtschaftlich machbar ist.

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Hallo!

Man scheitert hier leider immer wieder an dummen, inkompetenten Mitarbeitern im Verkäuferservice. Ähnliches habe ich ich schon vor kurzem erlebt. Eine aktuelle Bestätigung einer Bestellung des Herstellers wurde mehrfach als nicht gültig abgelehnt. In den eigenen Richtlinien wird eine Auftragsbestätigung des Herstellers als gültiger Nachweis akzeptiert. Wenn dumme Mitarbeiter hier nach Gutsherrenart über uns entscheiden, dann ist hier im System was verkehrt!!!!!! Immer wieder richten hier blinde Robots Schaden an.

Grüße an Universum der Leidtragenden !

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Die Frage ist vielmehr, *von wem* die Rechnung ausgestellt wurde.

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Nicht akzeptiert werden z.B. Kaeufe bei Amazon oder in Geschaeften, oder bei nicht als Distributor gelisteten Grosshaendlern.

Wichtig ist auch, dass die Rechnungen die Warenmenge nachweisen - wenn Du 100 Stueck verkauft hast, wird eine Rechnung ueber 10 Stueck nicht ausreichen.

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Die Frage ist vielmehr, *von wem* die Rechnung ausgestellt wurde.

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Nicht akzeptiert werden z.B. Kaeufe bei Amazon oder in Geschaeften, oder bei nicht als Distributor gelisteten Grosshaendlern.

Wichtig ist auch, dass die Rechnungen die Warenmenge nachweisen - wenn Du 100 Stueck verkauft hast, wird eine Rechnung ueber 10 Stueck nicht ausreichen.

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Rachelle_Amazon
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Hi @Seller_KOMKdmLfomePS,

schau mal ob bei deiner Rechnung vielleicht ein paar generelle Daten fehlen. Datum, Absender, Empfänger, etc. ob auch wirklich alle Felder da und schlüssig sind.

Wenn nicht solltest du dich mit deinem Supplier um ein neues Dokument bemühen.

Beste Grüße

Rachelle

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Rachelle_Amazon
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Hi @Seller_KOMKdmLfomePS,

schau mal ob bei deiner Rechnung vielleicht ein paar generelle Daten fehlen. Datum, Absender, Empfänger, etc. ob auch wirklich alle Felder da und schlüssig sind.

Wenn nicht solltest du dich mit deinem Supplier um ein neues Dokument bemühen.

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Das hat erst einmal *nichts* zu sagen. Die Bann-KI schlaegt relativ zufaellig zu. Evtl. hat es also zufaellig Dich erwischt, die anderen Haendler dann vielleicht in einer Woche, einem Monat oder einem Jahr.

Da Du keine Aussage zum Status des Grosshaendlers getroffen hast, gehe ich davon aus, dass das *kein* autorisierter Grosshaendler ist, liege ich da richtig?

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Das hat erst einmal *nichts* zu sagen. Die Bann-KI schlaegt relativ zufaellig zu. Evtl. hat es also zufaellig Dich erwischt, die anderen Haendler dann vielleicht in einer Woche, einem Monat oder einem Jahr.

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Seller_qJlQwqNnyUovc
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Seller_3mThdK33l6Xp7
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Sich über amazon aufzuregen bringt nichts, höchstens einen Herzinfarkt.

Ich habe letztes Jahr einen Eduscho Abreißkalender aus 1938 (!) angeboten und ebensolche Post erhalten. Da ich als Antiquar grundsätzlich von privat ankaufe, habe ich logischerweise keine Rechnung.

Ein Schreiben des Rechteinhabers (Tchibo), in dem der Verkauf o. g. Kalenders erlaubt wurde, reichte amazon nicht aus.

Abgesehen davon, dass einmal in Verkehr gebrachte Ware lt. europäischem Recht ohne jegliche Einschränkung (zumindest in der EU) weiterverkauft werden darf, führte kein Weg zur Freischaltung bei amazon.

Mit anderen Worten, amazon tut was es will und kümmert sich nicht im geringsten um die Belange einzelner Händler. Meine Empfehlung lautet deshalb den Artikel einfach herauszunehmen, so das wirtschaftlich machbar ist.

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Seller_3mThdK33l6Xp7
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Sich über amazon aufzuregen bringt nichts, höchstens einen Herzinfarkt.

Ich habe letztes Jahr einen Eduscho Abreißkalender aus 1938 (!) angeboten und ebensolche Post erhalten. Da ich als Antiquar grundsätzlich von privat ankaufe, habe ich logischerweise keine Rechnung.

Ein Schreiben des Rechteinhabers (Tchibo), in dem der Verkauf o. g. Kalenders erlaubt wurde, reichte amazon nicht aus.

Abgesehen davon, dass einmal in Verkehr gebrachte Ware lt. europäischem Recht ohne jegliche Einschränkung (zumindest in der EU) weiterverkauft werden darf, führte kein Weg zur Freischaltung bei amazon.

Mit anderen Worten, amazon tut was es will und kümmert sich nicht im geringsten um die Belange einzelner Händler. Meine Empfehlung lautet deshalb den Artikel einfach herauszunehmen, so das wirtschaftlich machbar ist.

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Hallo!

Man scheitert hier leider immer wieder an dummen, inkompetenten Mitarbeitern im Verkäuferservice. Ähnliches habe ich ich schon vor kurzem erlebt. Eine aktuelle Bestätigung einer Bestellung des Herstellers wurde mehrfach als nicht gültig abgelehnt. In den eigenen Richtlinien wird eine Auftragsbestätigung des Herstellers als gültiger Nachweis akzeptiert. Wenn dumme Mitarbeiter hier nach Gutsherrenart über uns entscheiden, dann ist hier im System was verkehrt!!!!!! Immer wieder richten hier blinde Robots Schaden an.

Grüße an Universum der Leidtragenden !

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Hallo!

Man scheitert hier leider immer wieder an dummen, inkompetenten Mitarbeitern im Verkäuferservice. Ähnliches habe ich ich schon vor kurzem erlebt. Eine aktuelle Bestätigung einer Bestellung des Herstellers wurde mehrfach als nicht gültig abgelehnt. In den eigenen Richtlinien wird eine Auftragsbestätigung des Herstellers als gültiger Nachweis akzeptiert. Wenn dumme Mitarbeiter hier nach Gutsherrenart über uns entscheiden, dann ist hier im System was verkehrt!!!!!! Immer wieder richten hier blinde Robots Schaden an.

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