Hallo liebe Mitstreiter,
auch für den Fall, dass diese Fragen (mit Sicherheit) schon aufgekommen sind.
Die ganze GPRS Handhabung lässt mich verzweifeln.
So wie ich das Gesetz verstehe sind die entsprechenden Informationen auf dem Produkt unterzubringen.
Warum muss man jetzt für jeden einzelnen Artikel diese Informationen auch noch bei Amazon einspeichern?
Amazon ist Vermittler. Die Verantwortung zur Einhaltung der Richtlinien liegen beim Verkäufer.
Die anderen Verkaufsportale auf denen ich verkaufe verlangen diese Nachweise nicht.
Ich habe jetzt die Meldung dass für eine Menge meiner Artikel die GPRS Anforderungen abzuspeichern sind.
Als Beispiel,
ich verkaufe Deko Schilder zum Aufhängen. Jetzt soll ich bei diesem Produkt Warn- u. Sicherheitshinweise hinterlegen?
Was soll ich schreiben? Überspitzt gesagt "passen sie auf dass Ihnen der Artikel nicht auf die Füsse fällt"??
Wenn ich auf bearbeiten gehe wird gefragt nach
- Produktunterlagen hier bauen sich 6 Felder auf - reicht hier eine Auswahl im Reiter?
- Warnhinweis u. Sicherheitsbilder - Was sollen hier denn bitte für Fotos gespeichert werden? Die Rückseite vom Schild?
Ferner werde ich nach Hersteller gefragt. Hier fällt mir schwer etwas richtiges reinzuschreiben.
Ich lasse die Artikel in meinem Auftrag ausserhalb Europas fertigen.
Daraus ergeben sich schon die Fragen
- Die Artikel werden in meinem Auftrag gefertigt, also bin ich der Hersteller?
- oder müssen Hersteller die Ihren Sitz nicht in Europa haben genannt werden? Irgendjemand hat geschrieben dass es z. B. für China Artikel nicht gilt. Aber keine Ahnung, ich weiß es nicht und finde dazu nichts.
Dann gibt es noch eine Frage speziell an #Amazon:
- wenn ich den "Compilance-Information übermitteln" Button anklicke kann ich Informationen nur hinterlegen
wenn ich eine Marke habe. Meine Artikel sind Markenlos. Es ist also keine Marke aufgeführt die ich auswählen kann.
Darf ich ab 13.12. also nicht mehr verkaufen? Die einzige Möglichkeit die Amazon bietet "Meine Marke ist nicht aufgeführt"
Da lande ich nur in bla bla bla, eine Marke anmelden. Das ist keine Option.
Verprellt Amazon hier alle die Markenlos verkaufen?
Meine persönliche Meinung zum 13.12.24 - es wird ein totales Chaos herrschen. Fraglich wer wie viele Produkte noch verkaufen kann.
Schöne Grüße an alle Mitstreiter
Jens R.
Da bist du nicht ganz up to date - Die GPSR Verordnung enthält neben Pflichten für Hersteller und Händler auch besondere Pflichten für Online-Marktplätze wie etwa Amazon... UndaAmazon haftet auch für Händler.
Du khast die Mögluchkeit bei den Produkten ohne Warnhinsweise auch so anzugeben. (3ter punkt in der Auswahl)
Dann bist du Hersteller (Quasi) Deine Anschrift muss drauf - auch auf das Produkt. Das ist aber nicht seit gestern so, dass musst du schon lange umgesetzt haben.
Ich lasse die Artikel in meinem Auftrag ausserhalb Europas fertigen.
Ein totales Chaos herrscht nur bei uns Händlern, Amazon selbst wird munter weiter verkaufen und sich an überhaupt nichts halten, ging mir jetzt ein paar mal so mit den WEEE Nummer die bei EAR hinterlegt werden sollen, unsere Artikel wurden alle gesperrt, dabei waren es nicht mal EAR Artikel, aber Amazon verkaufte plötzlich die selben Artikel deutlich teurer als einziger Händler.
Wenn diese Artikel also in der EAR eingetragen hätten werden müssen, was nicht mal der Fall war, dann hätte Amazon sie da auch eintragen müssen, aber das waren sie nicht.
Jetzt plötzlich schickt Amazon uns über alle Artikel die Meldung bis zum 13.12. sollen alle Artikel mit Warnhinweisen, Adressen, Bildern, Zertifikaten, usw. versehen werden, wer bitte soll das denn schaffen und ich habe nur ein paar hundert Artikel, aber es gibt Händler die haben zehntausende Artikel.
Vor allem 6 Bilder von Games und Puzzles, usw.? Bitte was sollen wir da fotografieren, Warnhinweise gibt es da auch keine und ich verstehe Dich mit den Blechschildern, da gibt es auch weder Warnhinweise, noch kann man da 6 Bilder von allen Seiten machen und es ist eine Frechheit den Lieferanten öffentlich angeben zu müssen, sowas können sich nur irgendwelche Betonköpfe in Brüssel ausdenken und Amazon setzt es im vorauseilenden Gehorsam um.
Es ist überhaupt nicht erforderlich, denn es betrifft nur Artikel die nach dem 13.12. in den Katalog eingetragen werden, aber sagt das mal dem VS, die verstehen doch eh nix mehr.
Nennt sich Störerhaftung.
Diese Dokumente werden nicht einmal für die Produkte hochgeladen, die Amazon selbst verkauft. Wenn Sie dasselbe Produkt auflisten, werden Sie nach diesem Dokument gefragt und erhalten eine Warnung. Ich habe den Kundendienst zu dieser Situation befragt. Da Amazon der Hauptverkäufer dieser Liste ist, habe ich gefragt, ob Amazon diese Dokumente hochladen wird. Der Kundendienstmitarbeiter kann nur Links senden und kann nicht anders antworten.
MfG
Das müssen sie ja schon seit JAHREN... Nicht erst jetzt wenn Amazon das fordert...
Diese "Meine persönliche Meinung" teilen wir auch und hören bei AMZ auf. Auch wegen zu hohen Gebühren und zu wenig Umsatz dieses Jahr.
Wir danken besonders der EU für diese Bestimmung und verleiben mit freundlichen Grüßen.
Rechtlich solltest du dich bitte dringend mit GPSR befassen.
Es gibt ab 13.12.2024 nunmal neue Regelungen, die von der EU erlassen wurden. Die gelten, ob es uns gefällt oder nicht.
Die Umsetzung der GPSR ist leider bei Amazon, wie so oft bei Einführung von Neuerungen alles andere als geglückt.
Grob und vereinfacht gesagt ist es so:
- Entweder du gibst an, dass ein Produktsicherheitszertifikt vorliegt, dann bist du erstmal fein raus. Problematisch wird es, wenn du die Unwahrheit sagst.
- Oder du lädst ein Produktsicherheitsbild hoch, das die notwendigen Pflichtangaben (mindestens: Herstellerangaben) zeigt und zusätzlich lödst du weitere Bilder mit allen evtl. notwendigen Dokumenten hoch (Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweise etc. sofern gesetzlich vorgeschrieben=
- Oder du lädst diese ganzen Unterlagen als pdf über das Formular hoch, das du erwähnt hast.
Ich kenne die Detaisl zu deinen Produkten nicht. Aber ich kann mir vorstellen (ACHTUNG: KEINE BERATUNG, KEINE RECHSTBERATUNG), dass bei dir ein Bild mit der Herstellerangabe auf dem Produkt / der Verpackung ausreicht.
Bei Fragen, fragen
was wir uns an infomationen bereits zusammen getragen haben ist es so das Markenlos oder Unbekannt ab dem 13.12. gar nicht mehr angegeben sein darf und eigentlich seitens Amazon bereits seit längerem nicht mehr angegeben sein sollte. Man muss daher in jedem Fall den tatsächlichen Hersteller seines Produktes angeben. Wenn dieser in China sitzt ist es eben dieser und man muss dazu auch noch seinen eigenen Namen angeben wenn der Hersteller im Ausland sitzt. Wenn man Artikel selbst im Keller zusammenbastelt dann ist man selbst der Hersteller und auch nur dann doch dann sollte man berücksichten das der Name Müller, Maier, Schmidt sicherlich auch schon irgendwo geschützt ist (bezüglich Markenanmeldung um die man dann auch nicht mehr herum kommt) und dann das Produkt ja auch auf Schadstoffe und Sicherheitsrisiken geprüft sein muss (Produktprüfung bei TÜV oder änlichem rund 3000.- pro Artikel). Es ist also nicht einfach. Unserer Meinung nach wird es tatsächlich darauf hinaus laufen dass alles was nicht eindeutig einem geprüften Hersteller und einem sicheren Produkt zuzuordnen ist in der EU früher oder später nicht mehr verkauft werden kann. Wir haben aktuell 72.000 Artikel am Lager und gehen davon aus das ein drittel ab 13.12. zumindest schon mal auf Amazon raus fliegt. Bei uns ist das größere Problem das wir viele Varianten Artikel haben die wir von unseren Herstellern in verschiedenen Farben unter einer EAN geliefert bekommen. Um diese online anbieten zu können müssen wir hier unsere eigene EAN (natürlich bei GS1 registriert und bezahlt) auf dem Artikel versehen. Dies ist laut verschiedener Anwälte auch so nach wie vor erlaubt doch Amazon überpürft auch die EANs und wenn diese nicht zum registrierten Hersteller bei GS1 passen fliegen die Artikel raus was bei uns aktuell schon der Fall ist. Daher zerbechen auch wir uns bereits den Kopf was wir mit den rund 25.000 lagernden Artikeln die dies betrifft anstellen. Man darf hier die Schuld übrigends nicht alleine auf Amazon schieben. Schuld sind die Gesetzgeber und letztlich die EU. Amazon versucht nur diese Gesetze irgendwie um zu setzen was in der Praxis meist kaum möglich ist doch darüber machen sich die Gesetzgeber wie immer keine gedanken. Ich würde daher alle Produkte die Probleme machen könnten schnellstens abverkaufen, so machen wir dies zumindest seit wenigen Monaten. Leider haben wir seit den Lieferengpässen in der Corona Pandemie enorme Lagerbestände aufgebaut die noch Jahre zum verkaufen ausreichen würden...
Hallo liebe Mitstreiter,
auch für den Fall, dass diese Fragen (mit Sicherheit) schon aufgekommen sind.
Die ganze GPRS Handhabung lässt mich verzweifeln.
So wie ich das Gesetz verstehe sind die entsprechenden Informationen auf dem Produkt unterzubringen.
Warum muss man jetzt für jeden einzelnen Artikel diese Informationen auch noch bei Amazon einspeichern?
Amazon ist Vermittler. Die Verantwortung zur Einhaltung der Richtlinien liegen beim Verkäufer.
Die anderen Verkaufsportale auf denen ich verkaufe verlangen diese Nachweise nicht.
Ich habe jetzt die Meldung dass für eine Menge meiner Artikel die GPRS Anforderungen abzuspeichern sind.
Als Beispiel,
ich verkaufe Deko Schilder zum Aufhängen. Jetzt soll ich bei diesem Produkt Warn- u. Sicherheitshinweise hinterlegen?
Was soll ich schreiben? Überspitzt gesagt "passen sie auf dass Ihnen der Artikel nicht auf die Füsse fällt"??
Wenn ich auf bearbeiten gehe wird gefragt nach
- Produktunterlagen hier bauen sich 6 Felder auf - reicht hier eine Auswahl im Reiter?
- Warnhinweis u. Sicherheitsbilder - Was sollen hier denn bitte für Fotos gespeichert werden? Die Rückseite vom Schild?
Ferner werde ich nach Hersteller gefragt. Hier fällt mir schwer etwas richtiges reinzuschreiben.
Ich lasse die Artikel in meinem Auftrag ausserhalb Europas fertigen.
Daraus ergeben sich schon die Fragen
- Die Artikel werden in meinem Auftrag gefertigt, also bin ich der Hersteller?
- oder müssen Hersteller die Ihren Sitz nicht in Europa haben genannt werden? Irgendjemand hat geschrieben dass es z. B. für China Artikel nicht gilt. Aber keine Ahnung, ich weiß es nicht und finde dazu nichts.
Dann gibt es noch eine Frage speziell an #Amazon:
- wenn ich den "Compilance-Information übermitteln" Button anklicke kann ich Informationen nur hinterlegen
wenn ich eine Marke habe. Meine Artikel sind Markenlos. Es ist also keine Marke aufgeführt die ich auswählen kann.
Darf ich ab 13.12. also nicht mehr verkaufen? Die einzige Möglichkeit die Amazon bietet "Meine Marke ist nicht aufgeführt"
Da lande ich nur in bla bla bla, eine Marke anmelden. Das ist keine Option.
Verprellt Amazon hier alle die Markenlos verkaufen?
Meine persönliche Meinung zum 13.12.24 - es wird ein totales Chaos herrschen. Fraglich wer wie viele Produkte noch verkaufen kann.
Schöne Grüße an alle Mitstreiter
Jens R.
Hallo liebe Mitstreiter,
auch für den Fall, dass diese Fragen (mit Sicherheit) schon aufgekommen sind.
Die ganze GPRS Handhabung lässt mich verzweifeln.
So wie ich das Gesetz verstehe sind die entsprechenden Informationen auf dem Produkt unterzubringen.
Warum muss man jetzt für jeden einzelnen Artikel diese Informationen auch noch bei Amazon einspeichern?
Amazon ist Vermittler. Die Verantwortung zur Einhaltung der Richtlinien liegen beim Verkäufer.
Die anderen Verkaufsportale auf denen ich verkaufe verlangen diese Nachweise nicht.
Ich habe jetzt die Meldung dass für eine Menge meiner Artikel die GPRS Anforderungen abzuspeichern sind.
Als Beispiel,
ich verkaufe Deko Schilder zum Aufhängen. Jetzt soll ich bei diesem Produkt Warn- u. Sicherheitshinweise hinterlegen?
Was soll ich schreiben? Überspitzt gesagt "passen sie auf dass Ihnen der Artikel nicht auf die Füsse fällt"??
Wenn ich auf bearbeiten gehe wird gefragt nach
- Produktunterlagen hier bauen sich 6 Felder auf - reicht hier eine Auswahl im Reiter?
- Warnhinweis u. Sicherheitsbilder - Was sollen hier denn bitte für Fotos gespeichert werden? Die Rückseite vom Schild?
Ferner werde ich nach Hersteller gefragt. Hier fällt mir schwer etwas richtiges reinzuschreiben.
Ich lasse die Artikel in meinem Auftrag ausserhalb Europas fertigen.
Daraus ergeben sich schon die Fragen
- Die Artikel werden in meinem Auftrag gefertigt, also bin ich der Hersteller?
- oder müssen Hersteller die Ihren Sitz nicht in Europa haben genannt werden? Irgendjemand hat geschrieben dass es z. B. für China Artikel nicht gilt. Aber keine Ahnung, ich weiß es nicht und finde dazu nichts.
Dann gibt es noch eine Frage speziell an #Amazon:
- wenn ich den "Compilance-Information übermitteln" Button anklicke kann ich Informationen nur hinterlegen
wenn ich eine Marke habe. Meine Artikel sind Markenlos. Es ist also keine Marke aufgeführt die ich auswählen kann.
Darf ich ab 13.12. also nicht mehr verkaufen? Die einzige Möglichkeit die Amazon bietet "Meine Marke ist nicht aufgeführt"
Da lande ich nur in bla bla bla, eine Marke anmelden. Das ist keine Option.
Verprellt Amazon hier alle die Markenlos verkaufen?
Meine persönliche Meinung zum 13.12.24 - es wird ein totales Chaos herrschen. Fraglich wer wie viele Produkte noch verkaufen kann.
Schöne Grüße an alle Mitstreiter
Jens R.
Da bist du nicht ganz up to date - Die GPSR Verordnung enthält neben Pflichten für Hersteller und Händler auch besondere Pflichten für Online-Marktplätze wie etwa Amazon... UndaAmazon haftet auch für Händler.
Du khast die Mögluchkeit bei den Produkten ohne Warnhinsweise auch so anzugeben. (3ter punkt in der Auswahl)
Dann bist du Hersteller (Quasi) Deine Anschrift muss drauf - auch auf das Produkt. Das ist aber nicht seit gestern so, dass musst du schon lange umgesetzt haben.
Ich lasse die Artikel in meinem Auftrag ausserhalb Europas fertigen.
Ein totales Chaos herrscht nur bei uns Händlern, Amazon selbst wird munter weiter verkaufen und sich an überhaupt nichts halten, ging mir jetzt ein paar mal so mit den WEEE Nummer die bei EAR hinterlegt werden sollen, unsere Artikel wurden alle gesperrt, dabei waren es nicht mal EAR Artikel, aber Amazon verkaufte plötzlich die selben Artikel deutlich teurer als einziger Händler.
Wenn diese Artikel also in der EAR eingetragen hätten werden müssen, was nicht mal der Fall war, dann hätte Amazon sie da auch eintragen müssen, aber das waren sie nicht.
Jetzt plötzlich schickt Amazon uns über alle Artikel die Meldung bis zum 13.12. sollen alle Artikel mit Warnhinweisen, Adressen, Bildern, Zertifikaten, usw. versehen werden, wer bitte soll das denn schaffen und ich habe nur ein paar hundert Artikel, aber es gibt Händler die haben zehntausende Artikel.
Vor allem 6 Bilder von Games und Puzzles, usw.? Bitte was sollen wir da fotografieren, Warnhinweise gibt es da auch keine und ich verstehe Dich mit den Blechschildern, da gibt es auch weder Warnhinweise, noch kann man da 6 Bilder von allen Seiten machen und es ist eine Frechheit den Lieferanten öffentlich angeben zu müssen, sowas können sich nur irgendwelche Betonköpfe in Brüssel ausdenken und Amazon setzt es im vorauseilenden Gehorsam um.
Es ist überhaupt nicht erforderlich, denn es betrifft nur Artikel die nach dem 13.12. in den Katalog eingetragen werden, aber sagt das mal dem VS, die verstehen doch eh nix mehr.
Nennt sich Störerhaftung.
Diese Dokumente werden nicht einmal für die Produkte hochgeladen, die Amazon selbst verkauft. Wenn Sie dasselbe Produkt auflisten, werden Sie nach diesem Dokument gefragt und erhalten eine Warnung. Ich habe den Kundendienst zu dieser Situation befragt. Da Amazon der Hauptverkäufer dieser Liste ist, habe ich gefragt, ob Amazon diese Dokumente hochladen wird. Der Kundendienstmitarbeiter kann nur Links senden und kann nicht anders antworten.
MfG
Das müssen sie ja schon seit JAHREN... Nicht erst jetzt wenn Amazon das fordert...
Diese "Meine persönliche Meinung" teilen wir auch und hören bei AMZ auf. Auch wegen zu hohen Gebühren und zu wenig Umsatz dieses Jahr.
Wir danken besonders der EU für diese Bestimmung und verleiben mit freundlichen Grüßen.
Rechtlich solltest du dich bitte dringend mit GPSR befassen.
Es gibt ab 13.12.2024 nunmal neue Regelungen, die von der EU erlassen wurden. Die gelten, ob es uns gefällt oder nicht.
Die Umsetzung der GPSR ist leider bei Amazon, wie so oft bei Einführung von Neuerungen alles andere als geglückt.
Grob und vereinfacht gesagt ist es so:
- Entweder du gibst an, dass ein Produktsicherheitszertifikt vorliegt, dann bist du erstmal fein raus. Problematisch wird es, wenn du die Unwahrheit sagst.
- Oder du lädst ein Produktsicherheitsbild hoch, das die notwendigen Pflichtangaben (mindestens: Herstellerangaben) zeigt und zusätzlich lödst du weitere Bilder mit allen evtl. notwendigen Dokumenten hoch (Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweise etc. sofern gesetzlich vorgeschrieben=
- Oder du lädst diese ganzen Unterlagen als pdf über das Formular hoch, das du erwähnt hast.
Ich kenne die Detaisl zu deinen Produkten nicht. Aber ich kann mir vorstellen (ACHTUNG: KEINE BERATUNG, KEINE RECHSTBERATUNG), dass bei dir ein Bild mit der Herstellerangabe auf dem Produkt / der Verpackung ausreicht.
Bei Fragen, fragen
was wir uns an infomationen bereits zusammen getragen haben ist es so das Markenlos oder Unbekannt ab dem 13.12. gar nicht mehr angegeben sein darf und eigentlich seitens Amazon bereits seit längerem nicht mehr angegeben sein sollte. Man muss daher in jedem Fall den tatsächlichen Hersteller seines Produktes angeben. Wenn dieser in China sitzt ist es eben dieser und man muss dazu auch noch seinen eigenen Namen angeben wenn der Hersteller im Ausland sitzt. Wenn man Artikel selbst im Keller zusammenbastelt dann ist man selbst der Hersteller und auch nur dann doch dann sollte man berücksichten das der Name Müller, Maier, Schmidt sicherlich auch schon irgendwo geschützt ist (bezüglich Markenanmeldung um die man dann auch nicht mehr herum kommt) und dann das Produkt ja auch auf Schadstoffe und Sicherheitsrisiken geprüft sein muss (Produktprüfung bei TÜV oder änlichem rund 3000.- pro Artikel). Es ist also nicht einfach. Unserer Meinung nach wird es tatsächlich darauf hinaus laufen dass alles was nicht eindeutig einem geprüften Hersteller und einem sicheren Produkt zuzuordnen ist in der EU früher oder später nicht mehr verkauft werden kann. Wir haben aktuell 72.000 Artikel am Lager und gehen davon aus das ein drittel ab 13.12. zumindest schon mal auf Amazon raus fliegt. Bei uns ist das größere Problem das wir viele Varianten Artikel haben die wir von unseren Herstellern in verschiedenen Farben unter einer EAN geliefert bekommen. Um diese online anbieten zu können müssen wir hier unsere eigene EAN (natürlich bei GS1 registriert und bezahlt) auf dem Artikel versehen. Dies ist laut verschiedener Anwälte auch so nach wie vor erlaubt doch Amazon überpürft auch die EANs und wenn diese nicht zum registrierten Hersteller bei GS1 passen fliegen die Artikel raus was bei uns aktuell schon der Fall ist. Daher zerbechen auch wir uns bereits den Kopf was wir mit den rund 25.000 lagernden Artikeln die dies betrifft anstellen. Man darf hier die Schuld übrigends nicht alleine auf Amazon schieben. Schuld sind die Gesetzgeber und letztlich die EU. Amazon versucht nur diese Gesetze irgendwie um zu setzen was in der Praxis meist kaum möglich ist doch darüber machen sich die Gesetzgeber wie immer keine gedanken. Ich würde daher alle Produkte die Probleme machen könnten schnellstens abverkaufen, so machen wir dies zumindest seit wenigen Monaten. Leider haben wir seit den Lieferengpässen in der Corona Pandemie enorme Lagerbestände aufgebaut die noch Jahre zum verkaufen ausreichen würden...
Da bist du nicht ganz up to date - Die GPSR Verordnung enthält neben Pflichten für Hersteller und Händler auch besondere Pflichten für Online-Marktplätze wie etwa Amazon... UndaAmazon haftet auch für Händler.
Du khast die Mögluchkeit bei den Produkten ohne Warnhinsweise auch so anzugeben. (3ter punkt in der Auswahl)
Da bist du nicht ganz up to date - Die GPSR Verordnung enthält neben Pflichten für Hersteller und Händler auch besondere Pflichten für Online-Marktplätze wie etwa Amazon... UndaAmazon haftet auch für Händler.
Du khast die Mögluchkeit bei den Produkten ohne Warnhinsweise auch so anzugeben. (3ter punkt in der Auswahl)
Dann bist du Hersteller (Quasi) Deine Anschrift muss drauf - auch auf das Produkt. Das ist aber nicht seit gestern so, dass musst du schon lange umgesetzt haben.
Ich lasse die Artikel in meinem Auftrag ausserhalb Europas fertigen.
Dann bist du Hersteller (Quasi) Deine Anschrift muss drauf - auch auf das Produkt. Das ist aber nicht seit gestern so, dass musst du schon lange umgesetzt haben.
Ich lasse die Artikel in meinem Auftrag ausserhalb Europas fertigen.
Ein totales Chaos herrscht nur bei uns Händlern, Amazon selbst wird munter weiter verkaufen und sich an überhaupt nichts halten, ging mir jetzt ein paar mal so mit den WEEE Nummer die bei EAR hinterlegt werden sollen, unsere Artikel wurden alle gesperrt, dabei waren es nicht mal EAR Artikel, aber Amazon verkaufte plötzlich die selben Artikel deutlich teurer als einziger Händler.
Wenn diese Artikel also in der EAR eingetragen hätten werden müssen, was nicht mal der Fall war, dann hätte Amazon sie da auch eintragen müssen, aber das waren sie nicht.
Jetzt plötzlich schickt Amazon uns über alle Artikel die Meldung bis zum 13.12. sollen alle Artikel mit Warnhinweisen, Adressen, Bildern, Zertifikaten, usw. versehen werden, wer bitte soll das denn schaffen und ich habe nur ein paar hundert Artikel, aber es gibt Händler die haben zehntausende Artikel.
Vor allem 6 Bilder von Games und Puzzles, usw.? Bitte was sollen wir da fotografieren, Warnhinweise gibt es da auch keine und ich verstehe Dich mit den Blechschildern, da gibt es auch weder Warnhinweise, noch kann man da 6 Bilder von allen Seiten machen und es ist eine Frechheit den Lieferanten öffentlich angeben zu müssen, sowas können sich nur irgendwelche Betonköpfe in Brüssel ausdenken und Amazon setzt es im vorauseilenden Gehorsam um.
Es ist überhaupt nicht erforderlich, denn es betrifft nur Artikel die nach dem 13.12. in den Katalog eingetragen werden, aber sagt das mal dem VS, die verstehen doch eh nix mehr.
Ein totales Chaos herrscht nur bei uns Händlern, Amazon selbst wird munter weiter verkaufen und sich an überhaupt nichts halten, ging mir jetzt ein paar mal so mit den WEEE Nummer die bei EAR hinterlegt werden sollen, unsere Artikel wurden alle gesperrt, dabei waren es nicht mal EAR Artikel, aber Amazon verkaufte plötzlich die selben Artikel deutlich teurer als einziger Händler.
Wenn diese Artikel also in der EAR eingetragen hätten werden müssen, was nicht mal der Fall war, dann hätte Amazon sie da auch eintragen müssen, aber das waren sie nicht.
Jetzt plötzlich schickt Amazon uns über alle Artikel die Meldung bis zum 13.12. sollen alle Artikel mit Warnhinweisen, Adressen, Bildern, Zertifikaten, usw. versehen werden, wer bitte soll das denn schaffen und ich habe nur ein paar hundert Artikel, aber es gibt Händler die haben zehntausende Artikel.
Vor allem 6 Bilder von Games und Puzzles, usw.? Bitte was sollen wir da fotografieren, Warnhinweise gibt es da auch keine und ich verstehe Dich mit den Blechschildern, da gibt es auch weder Warnhinweise, noch kann man da 6 Bilder von allen Seiten machen und es ist eine Frechheit den Lieferanten öffentlich angeben zu müssen, sowas können sich nur irgendwelche Betonköpfe in Brüssel ausdenken und Amazon setzt es im vorauseilenden Gehorsam um.
Es ist überhaupt nicht erforderlich, denn es betrifft nur Artikel die nach dem 13.12. in den Katalog eingetragen werden, aber sagt das mal dem VS, die verstehen doch eh nix mehr.
Nennt sich Störerhaftung.
Nennt sich Störerhaftung.
Diese Dokumente werden nicht einmal für die Produkte hochgeladen, die Amazon selbst verkauft. Wenn Sie dasselbe Produkt auflisten, werden Sie nach diesem Dokument gefragt und erhalten eine Warnung. Ich habe den Kundendienst zu dieser Situation befragt. Da Amazon der Hauptverkäufer dieser Liste ist, habe ich gefragt, ob Amazon diese Dokumente hochladen wird. Der Kundendienstmitarbeiter kann nur Links senden und kann nicht anders antworten.
MfG
Diese Dokumente werden nicht einmal für die Produkte hochgeladen, die Amazon selbst verkauft. Wenn Sie dasselbe Produkt auflisten, werden Sie nach diesem Dokument gefragt und erhalten eine Warnung. Ich habe den Kundendienst zu dieser Situation befragt. Da Amazon der Hauptverkäufer dieser Liste ist, habe ich gefragt, ob Amazon diese Dokumente hochladen wird. Der Kundendienstmitarbeiter kann nur Links senden und kann nicht anders antworten.
MfG
Das müssen sie ja schon seit JAHREN... Nicht erst jetzt wenn Amazon das fordert...
Das müssen sie ja schon seit JAHREN... Nicht erst jetzt wenn Amazon das fordert...
Diese "Meine persönliche Meinung" teilen wir auch und hören bei AMZ auf. Auch wegen zu hohen Gebühren und zu wenig Umsatz dieses Jahr.
Wir danken besonders der EU für diese Bestimmung und verleiben mit freundlichen Grüßen.
Diese "Meine persönliche Meinung" teilen wir auch und hören bei AMZ auf. Auch wegen zu hohen Gebühren und zu wenig Umsatz dieses Jahr.
Wir danken besonders der EU für diese Bestimmung und verleiben mit freundlichen Grüßen.
Rechtlich solltest du dich bitte dringend mit GPSR befassen.
Es gibt ab 13.12.2024 nunmal neue Regelungen, die von der EU erlassen wurden. Die gelten, ob es uns gefällt oder nicht.
Die Umsetzung der GPSR ist leider bei Amazon, wie so oft bei Einführung von Neuerungen alles andere als geglückt.
Grob und vereinfacht gesagt ist es so:
- Entweder du gibst an, dass ein Produktsicherheitszertifikt vorliegt, dann bist du erstmal fein raus. Problematisch wird es, wenn du die Unwahrheit sagst.
- Oder du lädst ein Produktsicherheitsbild hoch, das die notwendigen Pflichtangaben (mindestens: Herstellerangaben) zeigt und zusätzlich lödst du weitere Bilder mit allen evtl. notwendigen Dokumenten hoch (Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweise etc. sofern gesetzlich vorgeschrieben=
- Oder du lädst diese ganzen Unterlagen als pdf über das Formular hoch, das du erwähnt hast.
Ich kenne die Detaisl zu deinen Produkten nicht. Aber ich kann mir vorstellen (ACHTUNG: KEINE BERATUNG, KEINE RECHSTBERATUNG), dass bei dir ein Bild mit der Herstellerangabe auf dem Produkt / der Verpackung ausreicht.
Bei Fragen, fragen
Rechtlich solltest du dich bitte dringend mit GPSR befassen.
Es gibt ab 13.12.2024 nunmal neue Regelungen, die von der EU erlassen wurden. Die gelten, ob es uns gefällt oder nicht.
Die Umsetzung der GPSR ist leider bei Amazon, wie so oft bei Einführung von Neuerungen alles andere als geglückt.
Grob und vereinfacht gesagt ist es so:
- Entweder du gibst an, dass ein Produktsicherheitszertifikt vorliegt, dann bist du erstmal fein raus. Problematisch wird es, wenn du die Unwahrheit sagst.
- Oder du lädst ein Produktsicherheitsbild hoch, das die notwendigen Pflichtangaben (mindestens: Herstellerangaben) zeigt und zusätzlich lödst du weitere Bilder mit allen evtl. notwendigen Dokumenten hoch (Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweise etc. sofern gesetzlich vorgeschrieben=
- Oder du lädst diese ganzen Unterlagen als pdf über das Formular hoch, das du erwähnt hast.
Ich kenne die Detaisl zu deinen Produkten nicht. Aber ich kann mir vorstellen (ACHTUNG: KEINE BERATUNG, KEINE RECHSTBERATUNG), dass bei dir ein Bild mit der Herstellerangabe auf dem Produkt / der Verpackung ausreicht.
Bei Fragen, fragen
was wir uns an infomationen bereits zusammen getragen haben ist es so das Markenlos oder Unbekannt ab dem 13.12. gar nicht mehr angegeben sein darf und eigentlich seitens Amazon bereits seit längerem nicht mehr angegeben sein sollte. Man muss daher in jedem Fall den tatsächlichen Hersteller seines Produktes angeben. Wenn dieser in China sitzt ist es eben dieser und man muss dazu auch noch seinen eigenen Namen angeben wenn der Hersteller im Ausland sitzt. Wenn man Artikel selbst im Keller zusammenbastelt dann ist man selbst der Hersteller und auch nur dann doch dann sollte man berücksichten das der Name Müller, Maier, Schmidt sicherlich auch schon irgendwo geschützt ist (bezüglich Markenanmeldung um die man dann auch nicht mehr herum kommt) und dann das Produkt ja auch auf Schadstoffe und Sicherheitsrisiken geprüft sein muss (Produktprüfung bei TÜV oder änlichem rund 3000.- pro Artikel). Es ist also nicht einfach. Unserer Meinung nach wird es tatsächlich darauf hinaus laufen dass alles was nicht eindeutig einem geprüften Hersteller und einem sicheren Produkt zuzuordnen ist in der EU früher oder später nicht mehr verkauft werden kann. Wir haben aktuell 72.000 Artikel am Lager und gehen davon aus das ein drittel ab 13.12. zumindest schon mal auf Amazon raus fliegt. Bei uns ist das größere Problem das wir viele Varianten Artikel haben die wir von unseren Herstellern in verschiedenen Farben unter einer EAN geliefert bekommen. Um diese online anbieten zu können müssen wir hier unsere eigene EAN (natürlich bei GS1 registriert und bezahlt) auf dem Artikel versehen. Dies ist laut verschiedener Anwälte auch so nach wie vor erlaubt doch Amazon überpürft auch die EANs und wenn diese nicht zum registrierten Hersteller bei GS1 passen fliegen die Artikel raus was bei uns aktuell schon der Fall ist. Daher zerbechen auch wir uns bereits den Kopf was wir mit den rund 25.000 lagernden Artikeln die dies betrifft anstellen. Man darf hier die Schuld übrigends nicht alleine auf Amazon schieben. Schuld sind die Gesetzgeber und letztlich die EU. Amazon versucht nur diese Gesetze irgendwie um zu setzen was in der Praxis meist kaum möglich ist doch darüber machen sich die Gesetzgeber wie immer keine gedanken. Ich würde daher alle Produkte die Probleme machen könnten schnellstens abverkaufen, so machen wir dies zumindest seit wenigen Monaten. Leider haben wir seit den Lieferengpässen in der Corona Pandemie enorme Lagerbestände aufgebaut die noch Jahre zum verkaufen ausreichen würden...
was wir uns an infomationen bereits zusammen getragen haben ist es so das Markenlos oder Unbekannt ab dem 13.12. gar nicht mehr angegeben sein darf und eigentlich seitens Amazon bereits seit längerem nicht mehr angegeben sein sollte. Man muss daher in jedem Fall den tatsächlichen Hersteller seines Produktes angeben. Wenn dieser in China sitzt ist es eben dieser und man muss dazu auch noch seinen eigenen Namen angeben wenn der Hersteller im Ausland sitzt. Wenn man Artikel selbst im Keller zusammenbastelt dann ist man selbst der Hersteller und auch nur dann doch dann sollte man berücksichten das der Name Müller, Maier, Schmidt sicherlich auch schon irgendwo geschützt ist (bezüglich Markenanmeldung um die man dann auch nicht mehr herum kommt) und dann das Produkt ja auch auf Schadstoffe und Sicherheitsrisiken geprüft sein muss (Produktprüfung bei TÜV oder änlichem rund 3000.- pro Artikel). Es ist also nicht einfach. Unserer Meinung nach wird es tatsächlich darauf hinaus laufen dass alles was nicht eindeutig einem geprüften Hersteller und einem sicheren Produkt zuzuordnen ist in der EU früher oder später nicht mehr verkauft werden kann. Wir haben aktuell 72.000 Artikel am Lager und gehen davon aus das ein drittel ab 13.12. zumindest schon mal auf Amazon raus fliegt. Bei uns ist das größere Problem das wir viele Varianten Artikel haben die wir von unseren Herstellern in verschiedenen Farben unter einer EAN geliefert bekommen. Um diese online anbieten zu können müssen wir hier unsere eigene EAN (natürlich bei GS1 registriert und bezahlt) auf dem Artikel versehen. Dies ist laut verschiedener Anwälte auch so nach wie vor erlaubt doch Amazon überpürft auch die EANs und wenn diese nicht zum registrierten Hersteller bei GS1 passen fliegen die Artikel raus was bei uns aktuell schon der Fall ist. Daher zerbechen auch wir uns bereits den Kopf was wir mit den rund 25.000 lagernden Artikeln die dies betrifft anstellen. Man darf hier die Schuld übrigends nicht alleine auf Amazon schieben. Schuld sind die Gesetzgeber und letztlich die EU. Amazon versucht nur diese Gesetze irgendwie um zu setzen was in der Praxis meist kaum möglich ist doch darüber machen sich die Gesetzgeber wie immer keine gedanken. Ich würde daher alle Produkte die Probleme machen könnten schnellstens abverkaufen, so machen wir dies zumindest seit wenigen Monaten. Leider haben wir seit den Lieferengpässen in der Corona Pandemie enorme Lagerbestände aufgebaut die noch Jahre zum verkaufen ausreichen würden...