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Seller_1zJkzCLasipcV

Rückerstattung bei gebrauchten DVDs/Blu-Ray

Hallo,

ich brauche schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Der Käufer sendet mir ein Mediabook zurück, sagt einfach, der Artikel sei gebraucht, Ecken angestoßen.

Ich habe das Mediabook als Gebraucht wie neu verkauft, es war makellos, auch gut verpackt (sagt selbst der Käufer).

1. Der Käufer nahm kein Kontakt vor Rücksendung mit mir auf, ignoriert meine Nachrichten

2. Der Zustand scheint nun schlechter zu sein als nach dem Versand von mir

3. Wie erfolgt eine Erstattung bei gebrauchten DVDs, diese können doch auch angeschaut werden und dann einfach wieder zurückgeschickt unter einem Vorwand.

4. Wenn der Artikel schlechter ist als bei Versand (Käufer fand es lächerlich, zu dokumentieren, Fotos zu machen), gibt es die Möglichkeit einer Teilerstattung oder was habt Ihr für Vorschläge?

VG

Alex

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Tags:Erstattungen, Rücksendung
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Seller_1zJkzCLasipcV

Rückerstattung bei gebrauchten DVDs/Blu-Ray

Hallo,

ich brauche schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Der Käufer sendet mir ein Mediabook zurück, sagt einfach, der Artikel sei gebraucht, Ecken angestoßen.

Ich habe das Mediabook als Gebraucht wie neu verkauft, es war makellos, auch gut verpackt (sagt selbst der Käufer).

1. Der Käufer nahm kein Kontakt vor Rücksendung mit mir auf, ignoriert meine Nachrichten

2. Der Zustand scheint nun schlechter zu sein als nach dem Versand von mir

3. Wie erfolgt eine Erstattung bei gebrauchten DVDs, diese können doch auch angeschaut werden und dann einfach wieder zurückgeschickt unter einem Vorwand.

4. Wenn der Artikel schlechter ist als bei Versand (Käufer fand es lächerlich, zu dokumentieren, Fotos zu machen), gibt es die Möglichkeit einer Teilerstattung oder was habt Ihr für Vorschläge?

VG

Alex

Tags:Erstattungen, Rücksendung
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Seller_iSiGbYyygnxWA
In Antwort auf: Post von: Seller_1zJkzCLasipcV

Solche Fragen sollte man geklärt haben BEVOR man anfängt, in diesem Sektor zu verkaufen.

JEDER Verkäufer von DVDs, CDs oder Langspielplatten hat solche Probleme, und zwar nicht zu selten.

50
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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_1zJkzCLasipcV

Grundsätzlich kann jeder Käufer jeden Artikel zurückschicken (von Ausnahmen wie Hygieneartikel etc. abgesehen) - und muss dafür auch keinen Grund angeben. D.h. jeder Kunde kann jede gekaufte CD/DVD anhören/ansehen und/oder rippen und kann sie danach zurück schicken. Das ist durch gesetzliche Vorgaben und DEINE Widerrurfsregelung gedeckt.

Wenn der Käufer sagt, dass der Artikel nicht im beschriebenen Zustand ist - dann ist das so! Bei einem Artikel "wie neu" erwarte ich keine bestossenen Ecken, insbesondere wenn ich den Artikel verschenken will.

Eine Teilerstattung kannst Du natürlich durchführen. Allerdings dürften eure Meinungen auseinandergehen, ob diese auch berechtigt ist. Und der Käufer dürfte in dem Fall einen A-Z eröffnen. Wenn die Ecken bestossen sind, aus seiner Sicht zu Recht.

Mit Verlaub - aber mit Deiner 20-jährigen Verkaufserfahrung auf Amazon solltest du diese Fragen eigentlich selbst beantworten können.

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Seller_B8A16cPRYNPzj
In Antwort auf: Post von: Seller_1zJkzCLasipcV

Hallo Alex,

zu deinen Anmerkungen:

  1. Seit der automatischen Rücksendegenehmigung müssen Käufer keinen Kontakt mehr aufnehmen ... läuft alles automatisch an dir vorbei. 😉
  2. Vielleicht hat der Verkäufer auch etwas andere Vorstellungen von "wie neu".
  3. Wenn die Rücksendung im gleichen Zustand erfolgt (anderes lässt sich eh kaum nachweisen), könntest du höchstens die Rücksendekosten (je nach Begründung) absetzen. Aber Achtung: Erfolgt keine vollständige Erstattung bei BMVD, zahlst du anteilige Gebühren (was den Abzug aufzehrt, bei gleichzeitiger Gefahr eines A-Z).
  4. Ein verschlechterter Zustand wäre übel, denn da ist Beef vorprogrammiert.

Fazit: Solche Kröten müssen wohl oder übel geschluckt werden. Manchmal wird man eben per Gesetz und unfreiwillig zum Verleiher. 🤮

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_1zJkzCLasipcV

Ja schon bl oed sowas online zu verkaufen - oder? :D

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Seller_1zJkzCLasipcV
diese können doch auch angeschaut werden und dann einfach wieder zurückgeschickt unter einem Vorwand.
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Seller_iSiGbYyygnxWA
In Antwort auf: Post von: Seller_1zJkzCLasipcV

"Nein ausser Floharkt fällt mir da auch nichts ein..."

Doch: Bei Booklooker kann man auch Filme, Musik und Spiele verkaufen. Das ist dort jeweils eine besondere Sparte neben Büchern und Hörbüchern..

Und Booklooker ist in jeder Beziehung besser als amazon. Besseres Portal, viel (!) geringere Gebühren, allerdings weniger Verkäufe..

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Seller_C8XxwTXrjLw11
In Antwort auf: Post von: Seller_1zJkzCLasipcV

Doch - Inklusive Amkaufs von Kunden. Wie gesagt zogen sich aber schon vor lange Zeit zurück.

Nas gemeint sind diese Messen für Hobbysammler... Da verkaufen nur Provatpesonen -

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Seller_B8A16cPRYNPzj
Da bist du wohl falsch informiert, Amazon hat nie selbst gebrauchte Medien angeboten (außer die Rückläufer, d
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Seller_1zJkzCLasipcV

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Ich habe das Mediabook als Gebraucht wie neu verkauft, es war makellos, auch gut verpackt (sagt selbst der Käufer).

1. Der Käufer nahm kein Kontakt vor Rücksendung mit mir auf, ignoriert meine Nachrichten

2. Der Zustand scheint nun schlechter zu sein als nach dem Versand von mir

3. Wie erfolgt eine Erstattung bei gebrauchten DVDs, diese können doch auch angeschaut werden und dann einfach wieder zurückgeschickt unter einem Vorwand.

4. Wenn der Artikel schlechter ist als bei Versand (Käufer fand es lächerlich, zu dokumentieren, Fotos zu machen), gibt es die Möglichkeit einer Teilerstattung oder was habt Ihr für Vorschläge?

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Hallo,

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Der Käufer sendet mir ein Mediabook zurück, sagt einfach, der Artikel sei gebraucht, Ecken angestoßen.

Ich habe das Mediabook als Gebraucht wie neu verkauft, es war makellos, auch gut verpackt (sagt selbst der Käufer).

1. Der Käufer nahm kein Kontakt vor Rücksendung mit mir auf, ignoriert meine Nachrichten

2. Der Zustand scheint nun schlechter zu sein als nach dem Versand von mir

3. Wie erfolgt eine Erstattung bei gebrauchten DVDs, diese können doch auch angeschaut werden und dann einfach wieder zurückgeschickt unter einem Vorwand.

4. Wenn der Artikel schlechter ist als bei Versand (Käufer fand es lächerlich, zu dokumentieren, Fotos zu machen), gibt es die Möglichkeit einer Teilerstattung oder was habt Ihr für Vorschläge?

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ich brauche schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Der Käufer sendet mir ein Mediabook zurück, sagt einfach, der Artikel sei gebraucht, Ecken angestoßen.

Ich habe das Mediabook als Gebraucht wie neu verkauft, es war makellos, auch gut verpackt (sagt selbst der Käufer).

1. Der Käufer nahm kein Kontakt vor Rücksendung mit mir auf, ignoriert meine Nachrichten

2. Der Zustand scheint nun schlechter zu sein als nach dem Versand von mir

3. Wie erfolgt eine Erstattung bei gebrauchten DVDs, diese können doch auch angeschaut werden und dann einfach wieder zurückgeschickt unter einem Vorwand.

4. Wenn der Artikel schlechter ist als bei Versand (Käufer fand es lächerlich, zu dokumentieren, Fotos zu machen), gibt es die Möglichkeit einer Teilerstattung oder was habt Ihr für Vorschläge?

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Seller_iSiGbYyygnxWA
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Solche Fragen sollte man geklärt haben BEVOR man anfängt, in diesem Sektor zu verkaufen.

JEDER Verkäufer von DVDs, CDs oder Langspielplatten hat solche Probleme, und zwar nicht zu selten.

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Grundsätzlich kann jeder Käufer jeden Artikel zurückschicken (von Ausnahmen wie Hygieneartikel etc. abgesehen) - und muss dafür auch keinen Grund angeben. D.h. jeder Kunde kann jede gekaufte CD/DVD anhören/ansehen und/oder rippen und kann sie danach zurück schicken. Das ist durch gesetzliche Vorgaben und DEINE Widerrurfsregelung gedeckt.

Wenn der Käufer sagt, dass der Artikel nicht im beschriebenen Zustand ist - dann ist das so! Bei einem Artikel "wie neu" erwarte ich keine bestossenen Ecken, insbesondere wenn ich den Artikel verschenken will.

Eine Teilerstattung kannst Du natürlich durchführen. Allerdings dürften eure Meinungen auseinandergehen, ob diese auch berechtigt ist. Und der Käufer dürfte in dem Fall einen A-Z eröffnen. Wenn die Ecken bestossen sind, aus seiner Sicht zu Recht.

Mit Verlaub - aber mit Deiner 20-jährigen Verkaufserfahrung auf Amazon solltest du diese Fragen eigentlich selbst beantworten können.

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Hallo Alex,

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  1. Seit der automatischen Rücksendegenehmigung müssen Käufer keinen Kontakt mehr aufnehmen ... läuft alles automatisch an dir vorbei. 😉
  2. Vielleicht hat der Verkäufer auch etwas andere Vorstellungen von "wie neu".
  3. Wenn die Rücksendung im gleichen Zustand erfolgt (anderes lässt sich eh kaum nachweisen), könntest du höchstens die Rücksendekosten (je nach Begründung) absetzen. Aber Achtung: Erfolgt keine vollständige Erstattung bei BMVD, zahlst du anteilige Gebühren (was den Abzug aufzehrt, bei gleichzeitiger Gefahr eines A-Z).
  4. Ein verschlechterter Zustand wäre übel, denn da ist Beef vorprogrammiert.

Fazit: Solche Kröten müssen wohl oder übel geschluckt werden. Manchmal wird man eben per Gesetz und unfreiwillig zum Verleiher. 🤮

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Doch: Bei Booklooker kann man auch Filme, Musik und Spiele verkaufen. Das ist dort jeweils eine besondere Sparte neben Büchern und Hörbüchern..

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Grundsätzlich kann jeder Käufer jeden Artikel zurückschicken (von Ausnahmen wie Hygieneartikel etc. abgesehen) - und muss dafür auch keinen Grund angeben. D.h. jeder Kunde kann jede gekaufte CD/DVD anhören/ansehen und/oder rippen und kann sie danach zurück schicken. Das ist durch gesetzliche Vorgaben und DEINE Widerrurfsregelung gedeckt.

Wenn der Käufer sagt, dass der Artikel nicht im beschriebenen Zustand ist - dann ist das so! Bei einem Artikel "wie neu" erwarte ich keine bestossenen Ecken, insbesondere wenn ich den Artikel verschenken will.

Eine Teilerstattung kannst Du natürlich durchführen. Allerdings dürften eure Meinungen auseinandergehen, ob diese auch berechtigt ist. Und der Käufer dürfte in dem Fall einen A-Z eröffnen. Wenn die Ecken bestossen sind, aus seiner Sicht zu Recht.

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Grundsätzlich kann jeder Käufer jeden Artikel zurückschicken (von Ausnahmen wie Hygieneartikel etc. abgesehen) - und muss dafür auch keinen Grund angeben. D.h. jeder Kunde kann jede gekaufte CD/DVD anhören/ansehen und/oder rippen und kann sie danach zurück schicken. Das ist durch gesetzliche Vorgaben und DEINE Widerrurfsregelung gedeckt.

Wenn der Käufer sagt, dass der Artikel nicht im beschriebenen Zustand ist - dann ist das so! Bei einem Artikel "wie neu" erwarte ich keine bestossenen Ecken, insbesondere wenn ich den Artikel verschenken will.

Eine Teilerstattung kannst Du natürlich durchführen. Allerdings dürften eure Meinungen auseinandergehen, ob diese auch berechtigt ist. Und der Käufer dürfte in dem Fall einen A-Z eröffnen. Wenn die Ecken bestossen sind, aus seiner Sicht zu Recht.

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Hallo Alex,

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  2. Vielleicht hat der Verkäufer auch etwas andere Vorstellungen von "wie neu".
  3. Wenn die Rücksendung im gleichen Zustand erfolgt (anderes lässt sich eh kaum nachweisen), könntest du höchstens die Rücksendekosten (je nach Begründung) absetzen. Aber Achtung: Erfolgt keine vollständige Erstattung bei BMVD, zahlst du anteilige Gebühren (was den Abzug aufzehrt, bei gleichzeitiger Gefahr eines A-Z).
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