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Seller_jv0yzImDdv9m1

Rechnung automatisiert ohne Mehrwertsteuer

Hallo zusammen,
hat hier jemand Erfahrung ob das im Seller automatisch funktioniert? Ich bin Kleingewerbetreibender und darf keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (19%) ausstellen, aber eine Rechnung incl. Mehrwertsteuer schon. Oder muss ich das gar nicht? Den Hinweis von Amazon auf x noch nicht hochgeladene Rechnungen bekomme ich allerdings schon.
LG Anja

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Seller_jv0yzImDdv9m1

Rechnung automatisiert ohne Mehrwertsteuer

Hallo zusammen,
hat hier jemand Erfahrung ob das im Seller automatisch funktioniert? Ich bin Kleingewerbetreibender und darf keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (19%) ausstellen, aber eine Rechnung incl. Mehrwertsteuer schon. Oder muss ich das gar nicht? Den Hinweis von Amazon auf x noch nicht hochgeladene Rechnungen bekomme ich allerdings schon.
LG Anja

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Seller_oklsYH1tpz4sH
In Antwort auf: Post von: Seller_jv0yzImDdv9m1

richtig

falsch

Du musst selbst eine Rechnung schreiben und hochladen, hierbei weist du natürlich keine Mehrwertsteuer aus. Darauf musst du in deiner Rechnung aber auch entsprechend hinweisen (nutze Google für Rechnungsbeispiele als Kleinunternehmer).

Den Service von Amazon kannst du nicht nutzen, da Amazon immer Mehrwertsteuer ausweisen würde - und dann müsstest du diese auch an das Finanzamt abführen!

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Seller_mtd5Cj4PzaFDM
In Antwort auf: Post von: Seller_jv0yzImDdv9m1

Du kannst auch freiwillig, trotz Kleinunternehmerregelung § 19 UStG, Umsatzsteuer ausweisen. Man kann das beim Finanzamt beantragen.
Das wäre für Verkäufer bei Amazon immer ratsam, da du ja z.B. Rechnungen von Amazon aus LU mit Reverse Charge bekommst und ansonsten “19% mehr Gebühren” zahlst, als eigentlich notwendig.
Du könntest dann auch den Umsatzsteuerberechnungsservice wieder/weiter nutzen und die Rechnungen von Amazon erstellen lassen.

Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, darf der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Der Unternehmer kann allerdings freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (Option zur Umsatzsteuer). In diesem Fall besteht die Möglichkeit, auch die gezahlte Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, die andere Unternehmer für betriebliche Aufwendungen in Rechnung gestellt haben.

Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre . Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)


Hast recht, da gibt es massenhaft Formulierungen.

Nachfolgend einige weitere alternative Formulierungsbeispiele für den Hinweis zu den fehlenden Umsatzsteuer-Angaben:

  • „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“
  • „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“
  • „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“
  • „Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG.“
  • „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  • „Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“
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Seller_oklsYH1tpz4sH
In Antwort auf: Post von: Seller_jv0yzImDdv9m1

Naja, wenn du im Ausland “netto” einkaufst und dir keine MwSt zurückholen kannst, dann ist es schon gut ohne MwSt bei Amazon verkaufen zu können… Sparst immerhin 19% auf deinen Verkaufspreis die du nicht direkt abführen kannst. Ob das die 19% von ein paar Gebühren raushauen wage ich zu bezweifeln - muss aber jeder für sich selbst wissen oder seinen Steuerberater fragen :sweat_smile:

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Seller_jv0yzImDdv9m1

Rechnung automatisiert ohne Mehrwertsteuer

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Rechnung automatisiert ohne Mehrwertsteuer

von Seller_jv0yzImDdv9m1

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hat hier jemand Erfahrung ob das im Seller automatisch funktioniert? Ich bin Kleingewerbetreibender und darf keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (19%) ausstellen, aber eine Rechnung incl. Mehrwertsteuer schon. Oder muss ich das gar nicht? Den Hinweis von Amazon auf x noch nicht hochgeladene Rechnungen bekomme ich allerdings schon.
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Seller_oklsYH1tpz4sH
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Du musst selbst eine Rechnung schreiben und hochladen, hierbei weist du natürlich keine Mehrwertsteuer aus. Darauf musst du in deiner Rechnung aber auch entsprechend hinweisen (nutze Google für Rechnungsbeispiele als Kleinunternehmer).

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Seller_mtd5Cj4PzaFDM
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Du kannst auch freiwillig, trotz Kleinunternehmerregelung § 19 UStG, Umsatzsteuer ausweisen. Man kann das beim Finanzamt beantragen.
Das wäre für Verkäufer bei Amazon immer ratsam, da du ja z.B. Rechnungen von Amazon aus LU mit Reverse Charge bekommst und ansonsten “19% mehr Gebühren” zahlst, als eigentlich notwendig.
Du könntest dann auch den Umsatzsteuerberechnungsservice wieder/weiter nutzen und die Rechnungen von Amazon erstellen lassen.

Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, darf der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Der Unternehmer kann allerdings freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (Option zur Umsatzsteuer). In diesem Fall besteht die Möglichkeit, auch die gezahlte Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, die andere Unternehmer für betriebliche Aufwendungen in Rechnung gestellt haben.

Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre . Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)


Hast recht, da gibt es massenhaft Formulierungen.

Nachfolgend einige weitere alternative Formulierungsbeispiele für den Hinweis zu den fehlenden Umsatzsteuer-Angaben:

  • „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“
  • „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“
  • „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“
  • „Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG.“
  • „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  • „Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“
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Seller_oklsYH1tpz4sH
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Naja, wenn du im Ausland “netto” einkaufst und dir keine MwSt zurückholen kannst, dann ist es schon gut ohne MwSt bei Amazon verkaufen zu können… Sparst immerhin 19% auf deinen Verkaufspreis die du nicht direkt abführen kannst. Ob das die 19% von ein paar Gebühren raushauen wage ich zu bezweifeln - muss aber jeder für sich selbst wissen oder seinen Steuerberater fragen :sweat_smile:

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Das wäre für Verkäufer bei Amazon immer ratsam, da du ja z.B. Rechnungen von Amazon aus LU mit Reverse Charge bekommst und ansonsten “19% mehr Gebühren” zahlst, als eigentlich notwendig.
Du könntest dann auch den Umsatzsteuerberechnungsservice wieder/weiter nutzen und die Rechnungen von Amazon erstellen lassen.

Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, darf der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Der Unternehmer kann allerdings freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (Option zur Umsatzsteuer). In diesem Fall besteht die Möglichkeit, auch die gezahlte Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, die andere Unternehmer für betriebliche Aufwendungen in Rechnung gestellt haben.

Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre . Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)


Hast recht, da gibt es massenhaft Formulierungen.

Nachfolgend einige weitere alternative Formulierungsbeispiele für den Hinweis zu den fehlenden Umsatzsteuer-Angaben:

  • „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“
  • „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“
  • „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“
  • „Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG.“
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Das wäre für Verkäufer bei Amazon immer ratsam, da du ja z.B. Rechnungen von Amazon aus LU mit Reverse Charge bekommst und ansonsten “19% mehr Gebühren” zahlst, als eigentlich notwendig.
Du könntest dann auch den Umsatzsteuerberechnungsservice wieder/weiter nutzen und die Rechnungen von Amazon erstellen lassen.

Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, darf der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Der Unternehmer kann allerdings freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (Option zur Umsatzsteuer). In diesem Fall besteht die Möglichkeit, auch die gezahlte Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, die andere Unternehmer für betriebliche Aufwendungen in Rechnung gestellt haben.

Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre . Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)


Hast recht, da gibt es massenhaft Formulierungen.

Nachfolgend einige weitere alternative Formulierungsbeispiele für den Hinweis zu den fehlenden Umsatzsteuer-Angaben:

  • „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“
  • „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“
  • „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“
  • „Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG.“
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Seller_oklsYH1tpz4sH
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Naja, wenn du im Ausland “netto” einkaufst und dir keine MwSt zurückholen kannst, dann ist es schon gut ohne MwSt bei Amazon verkaufen zu können… Sparst immerhin 19% auf deinen Verkaufspreis die du nicht direkt abführen kannst. Ob das die 19% von ein paar Gebühren raushauen wage ich zu bezweifeln - muss aber jeder für sich selbst wissen oder seinen Steuerberater fragen :sweat_smile:

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Naja, wenn du im Ausland “netto” einkaufst und dir keine MwSt zurückholen kannst, dann ist es schon gut ohne MwSt bei Amazon verkaufen zu können… Sparst immerhin 19% auf deinen Verkaufspreis die du nicht direkt abführen kannst. Ob das die 19% von ein paar Gebühren raushauen wage ich zu bezweifeln - muss aber jeder für sich selbst wissen oder seinen Steuerberater fragen :sweat_smile:

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