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GPSR-Compliance mit dem neuen Detailseitenformat

Wenn Sie Nicht-Lebensmittel in unseren Stores in der EU verkaufen, müssen Sie bis zum 13. Dezember 2024 Ihre Compliance mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) nachweisen.

Um Ihre Compliance-Anforderungen hinsichtlich der GPSR zu verwalten, haben wir auf der Produktdetailseite den Abschnitt Sicherheit und Produktressourcen hinzugefügt:

  • Ihre Produktbilder sind jetzt von Bildern, Dokumenten und Informationen im Zusammenhang mit der Compliance getrennt. Hier werden Ihre Marketingbilder und Produktinformationen angezeigt.
  • Sie können ganz einfach überprüfen, ob die erforderlichen Compliance-Informationen übermittelt wurden.
  • Die erforderlichen Compliance-Informationen sind für Kunden leicht zu finden.

Wenn wir auf Verstöße gegen unsere Richtlinien aufmerksam werden, z. B. Angebote mit ungültigen Informationen oder abgelaufenen Verträgen, deaktivieren wir diese.

Wir empfehlen Ihnen, die Compliance vor der Hochsaison in der Weihnachtszeit nachzuweisen.

Weitere Informationen zu den Anforderungen finden Sie unter Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.

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GPSR-Compliance mit dem neuen Detailseitenformat

Wenn Sie Nicht-Lebensmittel in unseren Stores in der EU verkaufen, müssen Sie bis zum 13. Dezember 2024 Ihre Compliance mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) nachweisen.

Um Ihre Compliance-Anforderungen hinsichtlich der GPSR zu verwalten, haben wir auf der Produktdetailseite den Abschnitt Sicherheit und Produktressourcen hinzugefügt:

  • Ihre Produktbilder sind jetzt von Bildern, Dokumenten und Informationen im Zusammenhang mit der Compliance getrennt. Hier werden Ihre Marketingbilder und Produktinformationen angezeigt.
  • Sie können ganz einfach überprüfen, ob die erforderlichen Compliance-Informationen übermittelt wurden.
  • Die erforderlichen Compliance-Informationen sind für Kunden leicht zu finden.

Wenn wir auf Verstöße gegen unsere Richtlinien aufmerksam werden, z. B. Angebote mit ungültigen Informationen oder abgelaufenen Verträgen, deaktivieren wir diese.

Wir empfehlen Ihnen, die Compliance vor der Hochsaison in der Weihnachtszeit nachzuweisen.

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  • Ihre Produktbilder sind jetzt von Bildern, Dokumenten und Informationen im Zusammenhang mit der Compliance getrennt. Hier werden Ihre Marketingbilder und Produktinformationen angezeigt.
  • Sie können ganz einfach überprüfen, ob die erforderlichen Compliance-Informationen übermittelt wurden.
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Weder noch. In meinen Produktdetails hat sich nichts geändert. Wo genau soll das zu finden sein? Und was ist mit den Bildern, die man bereits unter Verkäuferleistung/Compliance hochgeladen hat und die jetzt Produktbilder im Listing sind? Kann man diese wieder entfernen? Sieht ja komplett nach Schmutz aus, wenn da so ein Random Bild mit Warnhinweisen zu sehen ist.

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News_Amazon

Weitere Informationen zu den Anforderungen finden Sie unter Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.

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Dort steht unter anderem Folgendes:

"Hiervon ausgenommen ist unter anderem Folgendes:

  • Medizinische Produkte für Menschen oder Tiere"

Wie erhalten Produzenten/Händler von solchen Produkten eine Bestätigung von amazon über diese Ausnahme? Wir sind z.B. nach viel strengeren EU Verordnung gebunden. Wir erfüllen die GPSR sowieso, es ist aber trotzdem natürlich ein unnötiger Mehraufwand.

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Seller_h6m5ZaXvJ981e

Es gibt (noch) kein! Abschnitt "Sicherheit und Produktressourcen" auf der Produktdetailseite.

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Seller_C8XxwTXrjLw11

Ist es schon absehbar, wann dieser Abschnitt auch um die GPSR relevanten Spalten in den Lagerbestandsdateien erweitert wird? So sehr viel Zweit haben wir ja nicht mehr. Seit März sollte das implementiert werden - leider ist in keiner meiner Kategorien der Sicherheit/Einhaltung von Regeln Part um diese Feld erweitert worden.

@Emma_Amazon @Janina_Amazon @Jona_Amazon

70
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Seller_7aUxUKuUkhSK6

Auf eurer Infoseite "Anforderungen an Warnhinweis- und Sicherheitsinformationen" (https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G8AECGHY2KLD88D7) steht folgendes:

"Informationen zu den verschiedenen Warn- und Sicherheitshinweisen, die für Ihre Produkte erforderlich sind, finden Sie in der Tabelle unten unter "Produktsicherheit und -Compliance."

Da ich gerne wissen würde, was genau die Warnhinweis- und Sicherheitsinformationen für unsere angebotenen Produktkategorien sind, welche ich als Bildmaterial hochladen soll, wäre dies sehr interessant. Allerdings gibt es auf dieser Seite keine Tabelle. (???)

Es gibt auch keine Beispiele und auch unsere Lieferanten haben keine Ahnung, was genau hier benötigt wird.

Zum Beispiel die Produktkategorie Videospiele. Die wenigsten Videospiele haben heutzutage ein Handbuch bzw. eine Gebrauchsanleitung.

Ebenfalls kommen diese in einer eigenen DVD-artigen Hülle, welche über keine Warnhinweise verfügt. Das einzige was im gesamten Produkt einem Warnhinweis nahekommt ist die generelle Epilepsiewarnung.

Anderes Beispiel, Küchen und Kaffeemaschinen. Hier ist in den Anleitungen diverse Sicherheitshinweise angegeben, die meist über 6 Seiten gehen. Inwiefern möchtet ihr, dass wir euch diese 6 Seiten alle übermitteln?

110
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Seller_FJChsitX8Vq0L

In der GPSR-Verordnung heißt es sinngemäß unter Punkt 105: "Der Verkauf von Produkten, welche bereits vor dem 13. Dezember 2024 in der EU rechtmäßig auf den Markt gebracht wurden, und mit der vorherigen Produktsicherheits-Richtlinie konform waren, dürfen von den EU-Mitgliedsstaaten nicht behi.ndert werden und sind daher nicht betroffen"

Wie geht Amazon damit um?

Wörtlich heißt es da:

(105) Um Wirtschaftsakteuren und Anbietern von Online-Marktplätzen genügend Zeit einzuräumen, sich an die Anforderungen dieser Verordnung, einschließlich der Informationsanforderungen, anzupassen, ist es erforderlich, nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einen ausreichenden Übergangszeitraum vorzusehen, in dem Produkte, die unter die Richtlinie 2001/95/EG fallen und mit der genannten Richtlinie konform sind, noch in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Mitgliedstaaten sollten daher das Bereitstellen solcher Produkte auf dem Markt, einschließlich Angeboten zum Kauf, nicht behindern.

210
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Seller_7aUxUKuUkhSK6

Wir haben seit heute diverse Lebensmittel in der GPSR-Übersicht mit der Anforderung, Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen/Handbücher hochzuladen, obwohl diese laut Information von der Regel ausgenommen sein sollten. Wir haben diesbezüglich bereits einen Fall eröffnet.

Leider haben wir auch noch keine Informationen zu den Bilderuploads der Warnhinweise bzw. wie genau Amazon das haben will.

Läuft wohl noch nicht ganz so rund das Ganze?

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Seller_RVwH8JCv53QtG

Sie verstehen das Gesetz falsch! Alle Verkäufer werden hier verrückt mit diesen Unterlagen, die jedoch gemäß Gesetz erst fällig sind, für Artikel die am 13.12.2024 neu eingestellt und verkauft werden!

Bitte prüfen Sie dies umgehend, ansonsten werden hier viele Verkäufer bis zu diesem Datum kaum noch Waren in ihrem Lagerbestand haben, weil das gar nicht aufgearbeitet werden kann. Bei vielen Produkten gibt es gar kein Sicherheitshinweis.

img
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Seller_ufQ3eRQ3oh0Sx

Bitte auch umgehend für Belgien umsetzen!

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Seller_nSAMYdBCVdcIh

Gibt es denn auch schon umsetzbare Infos und Hinweise wie diese beiden Felder auf der Produktdetailseite

img

anzusteuern sind bzw wo man dafür Infos hinterlegen kann?

In den mir zur Verfügung stehenden Vorlagen gibt es dafür bisher nur eine Auswahlmöglichkeit "Anbieterinformationsübersicht".

img

Und die dort hinterlegten Infos landen dann ohne erkennbares System mal bei "Herstellerinformationen" und mal bei "Verantwortliche Person in der EU". Es wäre daher ganz gut wenn man dazu mal einen Leitfaden bekommen könnte, damit die Angaben gleich beim ersten Mal korrekt hinterlegt werden können.

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Jona_Amazon

Hallo alle zusammen!

Zum Thema GPSR haben wir für euch ein Ask Amazon Event in Planung. Hier findet ihr weitere Infos dazu:

Erhaltet Antworten zur Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR): Verantwortliche Person und Warnungen und Sicherheitshinweise beim kommenden Ask Amazon Event am 15.-16. Oktober 2024!

Am Tag des Events wird es einen neuen Thread dazu geben, in dem ihr eure Fragen stellen könnt, welche dann von unserem Expertenteam beantworten werden.

Beste Grüße,

Jona

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Wir empfehlen Ihnen, die Compliance vor der Hochsaison in der Weihnachtszeit nachzuweisen.

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Weder noch. In meinen Produktdetails hat sich nichts geändert. Wo genau soll das zu finden sein? Und was ist mit den Bildern, die man bereits unter Verkäuferleistung/Compliance hochgeladen hat und die jetzt Produktbilder im Listing sind? Kann man diese wieder entfernen? Sieht ja komplett nach Schmutz aus, wenn da so ein Random Bild mit Warnhinweisen zu sehen ist.

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Dort steht unter anderem Folgendes:

"Hiervon ausgenommen ist unter anderem Folgendes:

  • Medizinische Produkte für Menschen oder Tiere"

Wie erhalten Produzenten/Händler von solchen Produkten eine Bestätigung von amazon über diese Ausnahme? Wir sind z.B. nach viel strengeren EU Verordnung gebunden. Wir erfüllen die GPSR sowieso, es ist aber trotzdem natürlich ein unnötiger Mehraufwand.

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Ist es schon absehbar, wann dieser Abschnitt auch um die GPSR relevanten Spalten in den Lagerbestandsdateien erweitert wird? So sehr viel Zweit haben wir ja nicht mehr. Seit März sollte das implementiert werden - leider ist in keiner meiner Kategorien der Sicherheit/Einhaltung von Regeln Part um diese Feld erweitert worden.

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Auf eurer Infoseite "Anforderungen an Warnhinweis- und Sicherheitsinformationen" (https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G8AECGHY2KLD88D7) steht folgendes:

"Informationen zu den verschiedenen Warn- und Sicherheitshinweisen, die für Ihre Produkte erforderlich sind, finden Sie in der Tabelle unten unter "Produktsicherheit und -Compliance."

Da ich gerne wissen würde, was genau die Warnhinweis- und Sicherheitsinformationen für unsere angebotenen Produktkategorien sind, welche ich als Bildmaterial hochladen soll, wäre dies sehr interessant. Allerdings gibt es auf dieser Seite keine Tabelle. (???)

Es gibt auch keine Beispiele und auch unsere Lieferanten haben keine Ahnung, was genau hier benötigt wird.

Zum Beispiel die Produktkategorie Videospiele. Die wenigsten Videospiele haben heutzutage ein Handbuch bzw. eine Gebrauchsanleitung.

Ebenfalls kommen diese in einer eigenen DVD-artigen Hülle, welche über keine Warnhinweise verfügt. Das einzige was im gesamten Produkt einem Warnhinweis nahekommt ist die generelle Epilepsiewarnung.

Anderes Beispiel, Küchen und Kaffeemaschinen. Hier ist in den Anleitungen diverse Sicherheitshinweise angegeben, die meist über 6 Seiten gehen. Inwiefern möchtet ihr, dass wir euch diese 6 Seiten alle übermitteln?

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In der GPSR-Verordnung heißt es sinngemäß unter Punkt 105: "Der Verkauf von Produkten, welche bereits vor dem 13. Dezember 2024 in der EU rechtmäßig auf den Markt gebracht wurden, und mit der vorherigen Produktsicherheits-Richtlinie konform waren, dürfen von den EU-Mitgliedsstaaten nicht behi.ndert werden und sind daher nicht betroffen"

Wie geht Amazon damit um?

Wörtlich heißt es da:

(105) Um Wirtschaftsakteuren und Anbietern von Online-Marktplätzen genügend Zeit einzuräumen, sich an die Anforderungen dieser Verordnung, einschließlich der Informationsanforderungen, anzupassen, ist es erforderlich, nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einen ausreichenden Übergangszeitraum vorzusehen, in dem Produkte, die unter die Richtlinie 2001/95/EG fallen und mit der genannten Richtlinie konform sind, noch in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Mitgliedstaaten sollten daher das Bereitstellen solcher Produkte auf dem Markt, einschließlich Angeboten zum Kauf, nicht behindern.

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Wir haben seit heute diverse Lebensmittel in der GPSR-Übersicht mit der Anforderung, Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen/Handbücher hochzuladen, obwohl diese laut Information von der Regel ausgenommen sein sollten. Wir haben diesbezüglich bereits einen Fall eröffnet.

Leider haben wir auch noch keine Informationen zu den Bilderuploads der Warnhinweise bzw. wie genau Amazon das haben will.

Läuft wohl noch nicht ganz so rund das Ganze?

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Sie verstehen das Gesetz falsch! Alle Verkäufer werden hier verrückt mit diesen Unterlagen, die jedoch gemäß Gesetz erst fällig sind, für Artikel die am 13.12.2024 neu eingestellt und verkauft werden!

Bitte prüfen Sie dies umgehend, ansonsten werden hier viele Verkäufer bis zu diesem Datum kaum noch Waren in ihrem Lagerbestand haben, weil das gar nicht aufgearbeitet werden kann. Bei vielen Produkten gibt es gar kein Sicherheitshinweis.

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Bitte auch umgehend für Belgien umsetzen!

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Gibt es denn auch schon umsetzbare Infos und Hinweise wie diese beiden Felder auf der Produktdetailseite

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anzusteuern sind bzw wo man dafür Infos hinterlegen kann?

In den mir zur Verfügung stehenden Vorlagen gibt es dafür bisher nur eine Auswahlmöglichkeit "Anbieterinformationsübersicht".

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Und die dort hinterlegten Infos landen dann ohne erkennbares System mal bei "Herstellerinformationen" und mal bei "Verantwortliche Person in der EU". Es wäre daher ganz gut wenn man dazu mal einen Leitfaden bekommen könnte, damit die Angaben gleich beim ersten Mal korrekt hinterlegt werden können.

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Hallo alle zusammen!

Zum Thema GPSR haben wir für euch ein Ask Amazon Event in Planung. Hier findet ihr weitere Infos dazu:

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Beste Grüße,

Jona

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Dort steht unter anderem Folgendes:

"Hiervon ausgenommen ist unter anderem Folgendes:

  • Medizinische Produkte für Menschen oder Tiere"

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Dort steht unter anderem Folgendes:

"Hiervon ausgenommen ist unter anderem Folgendes:

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Seller_h6m5ZaXvJ981e

Es gibt (noch) kein! Abschnitt "Sicherheit und Produktressourcen" auf der Produktdetailseite.

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Es gibt (noch) kein! Abschnitt "Sicherheit und Produktressourcen" auf der Produktdetailseite.

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Ist es schon absehbar, wann dieser Abschnitt auch um die GPSR relevanten Spalten in den Lagerbestandsdateien erweitert wird? So sehr viel Zweit haben wir ja nicht mehr. Seit März sollte das implementiert werden - leider ist in keiner meiner Kategorien der Sicherheit/Einhaltung von Regeln Part um diese Feld erweitert worden.

@Emma_Amazon @Janina_Amazon @Jona_Amazon

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Ist es schon absehbar, wann dieser Abschnitt auch um die GPSR relevanten Spalten in den Lagerbestandsdateien erweitert wird? So sehr viel Zweit haben wir ja nicht mehr. Seit März sollte das implementiert werden - leider ist in keiner meiner Kategorien der Sicherheit/Einhaltung von Regeln Part um diese Feld erweitert worden.

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Seller_7aUxUKuUkhSK6

Auf eurer Infoseite "Anforderungen an Warnhinweis- und Sicherheitsinformationen" (https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G8AECGHY2KLD88D7) steht folgendes:

"Informationen zu den verschiedenen Warn- und Sicherheitshinweisen, die für Ihre Produkte erforderlich sind, finden Sie in der Tabelle unten unter "Produktsicherheit und -Compliance."

Da ich gerne wissen würde, was genau die Warnhinweis- und Sicherheitsinformationen für unsere angebotenen Produktkategorien sind, welche ich als Bildmaterial hochladen soll, wäre dies sehr interessant. Allerdings gibt es auf dieser Seite keine Tabelle. (???)

Es gibt auch keine Beispiele und auch unsere Lieferanten haben keine Ahnung, was genau hier benötigt wird.

Zum Beispiel die Produktkategorie Videospiele. Die wenigsten Videospiele haben heutzutage ein Handbuch bzw. eine Gebrauchsanleitung.

Ebenfalls kommen diese in einer eigenen DVD-artigen Hülle, welche über keine Warnhinweise verfügt. Das einzige was im gesamten Produkt einem Warnhinweis nahekommt ist die generelle Epilepsiewarnung.

Anderes Beispiel, Küchen und Kaffeemaschinen. Hier ist in den Anleitungen diverse Sicherheitshinweise angegeben, die meist über 6 Seiten gehen. Inwiefern möchtet ihr, dass wir euch diese 6 Seiten alle übermitteln?

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Auf eurer Infoseite "Anforderungen an Warnhinweis- und Sicherheitsinformationen" (https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/G8AECGHY2KLD88D7) steht folgendes:

"Informationen zu den verschiedenen Warn- und Sicherheitshinweisen, die für Ihre Produkte erforderlich sind, finden Sie in der Tabelle unten unter "Produktsicherheit und -Compliance."

Da ich gerne wissen würde, was genau die Warnhinweis- und Sicherheitsinformationen für unsere angebotenen Produktkategorien sind, welche ich als Bildmaterial hochladen soll, wäre dies sehr interessant. Allerdings gibt es auf dieser Seite keine Tabelle. (???)

Es gibt auch keine Beispiele und auch unsere Lieferanten haben keine Ahnung, was genau hier benötigt wird.

Zum Beispiel die Produktkategorie Videospiele. Die wenigsten Videospiele haben heutzutage ein Handbuch bzw. eine Gebrauchsanleitung.

Ebenfalls kommen diese in einer eigenen DVD-artigen Hülle, welche über keine Warnhinweise verfügt. Das einzige was im gesamten Produkt einem Warnhinweis nahekommt ist die generelle Epilepsiewarnung.

Anderes Beispiel, Küchen und Kaffeemaschinen. Hier ist in den Anleitungen diverse Sicherheitshinweise angegeben, die meist über 6 Seiten gehen. Inwiefern möchtet ihr, dass wir euch diese 6 Seiten alle übermitteln?

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Seller_FJChsitX8Vq0L

In der GPSR-Verordnung heißt es sinngemäß unter Punkt 105: "Der Verkauf von Produkten, welche bereits vor dem 13. Dezember 2024 in der EU rechtmäßig auf den Markt gebracht wurden, und mit der vorherigen Produktsicherheits-Richtlinie konform waren, dürfen von den EU-Mitgliedsstaaten nicht behi.ndert werden und sind daher nicht betroffen"

Wie geht Amazon damit um?

Wörtlich heißt es da:

(105) Um Wirtschaftsakteuren und Anbietern von Online-Marktplätzen genügend Zeit einzuräumen, sich an die Anforderungen dieser Verordnung, einschließlich der Informationsanforderungen, anzupassen, ist es erforderlich, nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einen ausreichenden Übergangszeitraum vorzusehen, in dem Produkte, die unter die Richtlinie 2001/95/EG fallen und mit der genannten Richtlinie konform sind, noch in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Mitgliedstaaten sollten daher das Bereitstellen solcher Produkte auf dem Markt, einschließlich Angeboten zum Kauf, nicht behindern.

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In der GPSR-Verordnung heißt es sinngemäß unter Punkt 105: "Der Verkauf von Produkten, welche bereits vor dem 13. Dezember 2024 in der EU rechtmäßig auf den Markt gebracht wurden, und mit der vorherigen Produktsicherheits-Richtlinie konform waren, dürfen von den EU-Mitgliedsstaaten nicht behi.ndert werden und sind daher nicht betroffen"

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Wörtlich heißt es da:

(105) Um Wirtschaftsakteuren und Anbietern von Online-Marktplätzen genügend Zeit einzuräumen, sich an die Anforderungen dieser Verordnung, einschließlich der Informationsanforderungen, anzupassen, ist es erforderlich, nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einen ausreichenden Übergangszeitraum vorzusehen, in dem Produkte, die unter die Richtlinie 2001/95/EG fallen und mit der genannten Richtlinie konform sind, noch in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Mitgliedstaaten sollten daher das Bereitstellen solcher Produkte auf dem Markt, einschließlich Angeboten zum Kauf, nicht behindern.

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Wir haben seit heute diverse Lebensmittel in der GPSR-Übersicht mit der Anforderung, Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen/Handbücher hochzuladen, obwohl diese laut Information von der Regel ausgenommen sein sollten. Wir haben diesbezüglich bereits einen Fall eröffnet.

Leider haben wir auch noch keine Informationen zu den Bilderuploads der Warnhinweise bzw. wie genau Amazon das haben will.

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Zum Thema GPSR haben wir für euch ein Ask Amazon Event in Planung. Hier findet ihr weitere Infos dazu:

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