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Gebühr für digitale Dienstleistungen ab dem 1. Oktober

Am 1. Oktober 2024 werden wir für die Steuern für digitale Dienstleistungen, die von den Regierungen des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Italiens, Spaniens und Kanadas erhoben werden, eine Gebühr einführen.

Während der typische Steuersatz für digitale Dienstleistungen im Vereinigten Königreich bei 2 % und in Frankreich, Italien, Spanien und Kanada bei 3 % liegt, sind die Steuergebühren für digitale Dienstleistungen unvorhersehbar, da diese vom Standort Ihres Unternehmens, dem Standort des Käufers und anderen Faktoren abhängen. Anstatt die Gebühr für digitale Dienstleistungen von diesen Standortvariablen abhängig zu machen, was unvorhersehbare Auswirkungen auf Ihr Geschäft hätte, da Sie den Standort der Kunden, die Ihre Produkte kaufen, nicht kennen, werden wir eine feste Gebühr für digitale Dienstleistungen einführen, die nur von Ihrem Standort und dem Store, in dem Sie verkaufen, abhängt.

Die Gebühr für digitale Dienstleistungen gilt nicht für Inlandsverkäufe, wenn Sie Ihren Sitz in Deutschland haben und im deutschen Store verkaufen. Außerdem wird die Gebühr nicht erhoben, wenn Ihr Unternehmen in einem Land niedergelassen ist, in dem keine Steuer für digitale Dienstleistungen eingeführt wurde, und Sie im deutschen Store verkaufen.

Wenn Sie im deutschen Store verkaufen, Ihr Unternehmen aber in einem Land niedergelassen ist, in dem die Steuer für digitale Dienstleistungen eingeführt wurde, fällt die Gebühr für digitale Dienstleistungen an. Die Gebühren und der Geltungsbereich hängen vom Land ab, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist. Beispiele:

  • Wenn Ihr Unternehmen in Italien ansässig ist und Sie einen Artikel im Wert von 15 € im deutschen Store verkaufen, wird Ihnen für Verkäufe ab dem 1. Oktober eine Gebühr von 3 % für digitale Dienstleistungen (0,07 €) auf die Gebühren für Verkaufen bei Amazon (2,25 €) berechnet.
  • Wenn Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich ansässig ist und Sie einen Artikel im Wert von 15 € im deutschen Store verkaufen, wird Ihnen für Verkäufe ab dem 1. Oktober eine Gebühr von 2 % für digitale Dienstleistungen (0,05 €) auf die Gebühren für Verkaufen bei Amazon (2,25 €) und (0,07 €) auf die Gebühren für Versand durch Amazon (3,30 €) berechnet.

Unter Gebühr für digitale Dienstleistungen können Sie die Auswirkungen dieser Gebühr auf Ihr Unternehmen sowie die entsprechenden Gebühren nach Ländern und weitere Beispiele ermitteln.

Ab dem 1. September können Sie die Gebühren im Einnahmenrechner einsehen und ab dem 1. Oktober können Sie Ihre Gebühren für digitale Dienstleistungen über die Transaktionsansicht in Ihren Abrechnungsberichten nachverfolgen. Wenn Sie den paneuropäischen Versand durch Amazon nutzen, wird die Gebühr für digitale Dienstleistungen ab dem 1. Oktober in unserer kostenlosen Funktion "Automatisierte Preisanpassung" berücksichtigt.

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Am 1. Oktober 2024 werden wir für die Steuern für digitale Dienstleistungen, die von den Regierungen des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Italiens, Spaniens und Kanadas erhoben werden, eine Gebühr einführen.

Während der typische Steuersatz für digitale Dienstleistungen im Vereinigten Königreich bei 2 % und in Frankreich, Italien, Spanien und Kanada bei 3 % liegt, sind die Steuergebühren für digitale Dienstleistungen unvorhersehbar, da diese vom Standort Ihres Unternehmens, dem Standort des Käufers und anderen Faktoren abhängen. Anstatt die Gebühr für digitale Dienstleistungen von diesen Standortvariablen abhängig zu machen, was unvorhersehbare Auswirkungen auf Ihr Geschäft hätte, da Sie den Standort der Kunden, die Ihre Produkte kaufen, nicht kennen, werden wir eine feste Gebühr für digitale Dienstleistungen einführen, die nur von Ihrem Standort und dem Store, in dem Sie verkaufen, abhängt.

Die Gebühr für digitale Dienstleistungen gilt nicht für Inlandsverkäufe, wenn Sie Ihren Sitz in Deutschland haben und im deutschen Store verkaufen. Außerdem wird die Gebühr nicht erhoben, wenn Ihr Unternehmen in einem Land niedergelassen ist, in dem keine Steuer für digitale Dienstleistungen eingeführt wurde, und Sie im deutschen Store verkaufen.

Wenn Sie im deutschen Store verkaufen, Ihr Unternehmen aber in einem Land niedergelassen ist, in dem die Steuer für digitale Dienstleistungen eingeführt wurde, fällt die Gebühr für digitale Dienstleistungen an. Die Gebühren und der Geltungsbereich hängen vom Land ab, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist. Beispiele:

  • Wenn Ihr Unternehmen in Italien ansässig ist und Sie einen Artikel im Wert von 15 € im deutschen Store verkaufen, wird Ihnen für Verkäufe ab dem 1. Oktober eine Gebühr von 3 % für digitale Dienstleistungen (0,07 €) auf die Gebühren für Verkaufen bei Amazon (2,25 €) berechnet.
  • Wenn Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich ansässig ist und Sie einen Artikel im Wert von 15 € im deutschen Store verkaufen, wird Ihnen für Verkäufe ab dem 1. Oktober eine Gebühr von 2 % für digitale Dienstleistungen (0,05 €) auf die Gebühren für Verkaufen bei Amazon (2,25 €) und (0,07 €) auf die Gebühren für Versand durch Amazon (3,30 €) berechnet.

Unter Gebühr für digitale Dienstleistungen können Sie die Auswirkungen dieser Gebühr auf Ihr Unternehmen sowie die entsprechenden Gebühren nach Ländern und weitere Beispiele ermitteln.

Ab dem 1. September können Sie die Gebühren im Einnahmenrechner einsehen und ab dem 1. Oktober können Sie Ihre Gebühren für digitale Dienstleistungen über die Transaktionsansicht in Ihren Abrechnungsberichten nachverfolgen. Wenn Sie den paneuropäischen Versand durch Amazon nutzen, wird die Gebühr für digitale Dienstleistungen ab dem 1. Oktober in unserer kostenlosen Funktion "Automatisierte Preisanpassung" berücksichtigt.

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Während der typische Steuersatz für digitale Dienstleistungen im Vereinigten Königreich bei 2 % und in Frankreich, Italien, Spanien und Kanada bei 3 % liegt, sind die Steuergebühren für digitale Dienstleistungen unvorhersehbar, da diese vom Standort Ihres Unternehmens, dem Standort des Käufers und anderen Faktoren abhängen. Anstatt die Gebühr für digitale Dienstleistungen von diesen Standortvariablen abhängig zu machen, was unvorhersehbare Auswirkungen auf Ihr Geschäft hätte, da Sie den Standort der Kunden, die Ihre Produkte kaufen, nicht kennen, werden wir eine feste Gebühr für digitale Dienstleistungen einführen, die nur von Ihrem Standort und dem Store, in dem Sie verkaufen, abhängt.

Die Gebühr für digitale Dienstleistungen gilt nicht für Inlandsverkäufe, wenn Sie Ihren Sitz in Deutschland haben und im deutschen Store verkaufen. Außerdem wird die Gebühr nicht erhoben, wenn Ihr Unternehmen in einem Land niedergelassen ist, in dem keine Steuer für digitale Dienstleistungen eingeführt wurde, und Sie im deutschen Store verkaufen.

Wenn Sie im deutschen Store verkaufen, Ihr Unternehmen aber in einem Land niedergelassen ist, in dem die Steuer für digitale Dienstleistungen eingeführt wurde, fällt die Gebühr für digitale Dienstleistungen an. Die Gebühren und der Geltungsbereich hängen vom Land ab, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist. Beispiele:

  • Wenn Ihr Unternehmen in Italien ansässig ist und Sie einen Artikel im Wert von 15 € im deutschen Store verkaufen, wird Ihnen für Verkäufe ab dem 1. Oktober eine Gebühr von 3 % für digitale Dienstleistungen (0,07 €) auf die Gebühren für Verkaufen bei Amazon (2,25 €) berechnet.
  • Wenn Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich ansässig ist und Sie einen Artikel im Wert von 15 € im deutschen Store verkaufen, wird Ihnen für Verkäufe ab dem 1. Oktober eine Gebühr von 2 % für digitale Dienstleistungen (0,05 €) auf die Gebühren für Verkaufen bei Amazon (2,25 €) und (0,07 €) auf die Gebühren für Versand durch Amazon (3,30 €) berechnet.

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Während der typische Steuersatz für digitale Dienstleistungen im Vereinigten Königreich bei 2 % und in Frankreich, Italien, Spanien und Kanada bei 3 % liegt, sind die Steuergebühren für digitale Dienstleistungen unvorhersehbar, da diese vom Standort Ihres Unternehmens, dem Standort des Käufers und anderen Faktoren abhängen. Anstatt die Gebühr für digitale Dienstleistungen von diesen Standortvariablen abhängig zu machen, was unvorhersehbare Auswirkungen auf Ihr Geschäft hätte, da Sie den Standort der Kunden, die Ihre Produkte kaufen, nicht kennen, werden wir eine feste Gebühr für digitale Dienstleistungen einführen, die nur von Ihrem Standort und dem Store, in dem Sie verkaufen, abhängt.

Die Gebühr für digitale Dienstleistungen gilt nicht für Inlandsverkäufe, wenn Sie Ihren Sitz in Deutschland haben und im deutschen Store verkaufen. Außerdem wird die Gebühr nicht erhoben, wenn Ihr Unternehmen in einem Land niedergelassen ist, in dem keine Steuer für digitale Dienstleistungen eingeführt wurde, und Sie im deutschen Store verkaufen.

Wenn Sie im deutschen Store verkaufen, Ihr Unternehmen aber in einem Land niedergelassen ist, in dem die Steuer für digitale Dienstleistungen eingeführt wurde, fällt die Gebühr für digitale Dienstleistungen an. Die Gebühren und der Geltungsbereich hängen vom Land ab, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist. Beispiele:

  • Wenn Ihr Unternehmen in Italien ansässig ist und Sie einen Artikel im Wert von 15 € im deutschen Store verkaufen, wird Ihnen für Verkäufe ab dem 1. Oktober eine Gebühr von 3 % für digitale Dienstleistungen (0,07 €) auf die Gebühren für Verkaufen bei Amazon (2,25 €) berechnet.
  • Wenn Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich ansässig ist und Sie einen Artikel im Wert von 15 € im deutschen Store verkaufen, wird Ihnen für Verkäufe ab dem 1. Oktober eine Gebühr von 2 % für digitale Dienstleistungen (0,05 €) auf die Gebühren für Verkaufen bei Amazon (2,25 €) und (0,07 €) auf die Gebühren für Versand durch Amazon (3,30 €) berechnet.

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Die Gebühr für digitale Dienstleistungen gilt nicht für Inlandsverkäufe, wenn Sie Ihren Sitz in Deutschland haben und im deutschen Store verkaufen. Außerdem wird die Gebühr nicht erhoben, wenn Ihr Unternehmen in einem Land niedergelassen ist, in dem keine Steuer für digitale Dienstleistungen eingeführt wurde, und Sie im deutschen Store verkaufen.

Wenn Sie im deutschen Store verkaufen, Ihr Unternehmen aber in einem Land niedergelassen ist, in dem die Steuer für digitale Dienstleistungen eingeführt wurde, fällt die Gebühr für digitale Dienstleistungen an. Die Gebühren und der Geltungsbereich hängen vom Land ab, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist. Beispiele:

  • Wenn Ihr Unternehmen in Italien ansässig ist und Sie einen Artikel im Wert von 15 € im deutschen Store verkaufen, wird Ihnen für Verkäufe ab dem 1. Oktober eine Gebühr von 3 % für digitale Dienstleistungen (0,07 €) auf die Gebühren für Verkaufen bei Amazon (2,25 €) berechnet.
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