Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe
Hallo zusammen,
ich wurde vor ca. 6 Wochen vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (vgu) abgemahnt wegen fehlender Grundpreisangabe beim Artikel Chivas Regal 12 Jahre 0,7L -> https://www.amazon.de/Chivas-Regal-Premium-Blended-Scotch/dp/B004V4Y566/ref=sr_1_4?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&crid=3VIH4P42D2A8O&dchild=1&keywords=chivas+regal+12&qid=1607176103&sprefix=chivas+regal+12%2Caps%2C187&sr=8-4 .
Habe daraufhin meinen Rechtsanwalt kontaktiert und laut dessen Empfehlung die Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Habe die Kosten an den vgu entsprechend deren Forderung überwiesen, den Artikel aus meinem Angebot bei Amazon herausgenommen, etc. Gestern nun habe ich eine Klage von dem Verein vom Landgericht erhalten, was aber nicht Gegenstand meines Beitrages hier ist.
Meine Frage bzw. mein Problem ist, dass angeblich alle, die den Artikel angeboten haben, abgemahnt wurden, was durch Nachfrage von zumindest einigen Anbietern mir auch bestätigt wurde. Da aber Amazon den Artikel selbst anbietet, denke ich mal, dass die Amazon selbst, nicht abgemahnt haben.
Ich habe nach der Abmahnung versucht, an dem Artikel die Grundpreisangabe hinzuzufügen, was mir erstens nicht gelungen ist, diese wird nicht dargestellt. Schreiben an Amazon sowie die Angabe, dass der Artikel mit Fehlern dargestellt wird, wird seitens Amazon offenbar ignoriert und auch nicht beantwortet.
Ich weiß, dass bei einigen anderen Artikeln, wo ich Mitanbieter oder alleiniger Anbieter bin, diese Grundpreisangabe auch fehlt. Dies lässt sich aber nicht korrigieren und auch Amazon reagiert nicht darauf, wenn ich angebe, dass bei der Artikeldarstellung ein Fehler beinhaltet ist, nämlich die fehlende Grundpreisangabe.
Da auch noch jeder Anbieter/Mitanbieter eigenwillig die Angaben bei den Produkten ändern bzw. anpassen kann, bin ich gerade etwas ratlos, was man tun kann, bzw. was ich im speziellen tun soll.
Habt Ihr einen Rat für mich oder könnt mir bei der Geschichte helfen?
Vielen Dank im Voraus.
Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe
Hallo zusammen,
ich wurde vor ca. 6 Wochen vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (vgu) abgemahnt wegen fehlender Grundpreisangabe beim Artikel Chivas Regal 12 Jahre 0,7L -> https://www.amazon.de/Chivas-Regal-Premium-Blended-Scotch/dp/B004V4Y566/ref=sr_1_4?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&crid=3VIH4P42D2A8O&dchild=1&keywords=chivas+regal+12&qid=1607176103&sprefix=chivas+regal+12%2Caps%2C187&sr=8-4 .
Habe daraufhin meinen Rechtsanwalt kontaktiert und laut dessen Empfehlung die Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Habe die Kosten an den vgu entsprechend deren Forderung überwiesen, den Artikel aus meinem Angebot bei Amazon herausgenommen, etc. Gestern nun habe ich eine Klage von dem Verein vom Landgericht erhalten, was aber nicht Gegenstand meines Beitrages hier ist.
Meine Frage bzw. mein Problem ist, dass angeblich alle, die den Artikel angeboten haben, abgemahnt wurden, was durch Nachfrage von zumindest einigen Anbietern mir auch bestätigt wurde. Da aber Amazon den Artikel selbst anbietet, denke ich mal, dass die Amazon selbst, nicht abgemahnt haben.
Ich habe nach der Abmahnung versucht, an dem Artikel die Grundpreisangabe hinzuzufügen, was mir erstens nicht gelungen ist, diese wird nicht dargestellt. Schreiben an Amazon sowie die Angabe, dass der Artikel mit Fehlern dargestellt wird, wird seitens Amazon offenbar ignoriert und auch nicht beantwortet.
Ich weiß, dass bei einigen anderen Artikeln, wo ich Mitanbieter oder alleiniger Anbieter bin, diese Grundpreisangabe auch fehlt. Dies lässt sich aber nicht korrigieren und auch Amazon reagiert nicht darauf, wenn ich angebe, dass bei der Artikeldarstellung ein Fehler beinhaltet ist, nämlich die fehlende Grundpreisangabe.
Da auch noch jeder Anbieter/Mitanbieter eigenwillig die Angaben bei den Produkten ändern bzw. anpassen kann, bin ich gerade etwas ratlos, was man tun kann, bzw. was ich im speziellen tun soll.
Habt Ihr einen Rat für mich oder könnt mir bei der Geschichte helfen?
Vielen Dank im Voraus.
33 Antworten
Seller_vnrMJ7b3nUMEW
Alle Artikel rausnehmen!
Mehr bleibt Dir nicht übrig. Du kannst bei allen betreffenden Artikeln die Grundpreisangabe nachholen. Ist die Änderung dann 48 Stunden immer noch nicht erfolgt den Artikel nicht mehr anbieten. Oder einfach weiter das Risiko eingehen.
Das mit der Klage ist natürlich übel. Die Strafe zahlen und trotzdem verklagt werden noch viel übler. Kein guten Anwalt hast Du da. Wenn Amazon den Artikel weiter anbietet, dann tue Dich mit einem Anwalt zusammen und mahne Amazon selbst ab. Ein berechtigtes Interesse hast Du ja
Seller_1u437krqc5Fy7
Ich gehöre auch zu denen, die von diesem Verein verklagt werden aus diesen Gründen wie beschrieben. Keine Chance, wir werden alle den Prozess verlieren, habe die Anwälte eingebunden vom Händlerbund, sie haben jede Woche mehrere Fälle, die alle verloren gehen. Insgesamt haben wir über 150 Produkte gelöscht. Der Fehler liegt allein beim Unvermögen von Amazon, die einfach kein fähiges Personal auf diesen Posten haben, denn diese machen die Fehler. Wir können nachweisen, dass wir keine Schreibrechte mehr für von uns angelegte Produkte haben, können also nix ändern. Unsere Produktanlagen wurden überschrieben und das auch noch falsch (selbst die REchtschreibung), manchmal sind auch falsche Bilder drin, oder der falsche Artikel auf eine EAN geschlüsselt, insgesamt recht dilettantisch. Zahlen werden wir in jedem Fall müssen, ca. 3000 bis 5000 € je nach gut dünken des Gerichtes wegen der Verfahrensgröße. Das Ganze ist recht schrecklich, Ziel ist es, die Verkäufer vom Amazon-Platz zu verjagen, weil niemand täglich sicherstellen kann, alle seine Produkte abzugleichen. Damit will man Amazon schaden, denen ist das egal, man antwortet nicht mal auf die Fälle, nur mit dem Standardsatz…, so werden wir Händler kaputt gespielt - zielgerichtet.
Also: keine Chance, Amazon verlassen oder einfach mehrere Firmen haben und dann immer zwischen den 3 bis 7 hin und her switchen (ist mir zu aufwändig). Fazit: Amazon läßt uns im Regen stehen und ist daran mitschuldig, dass hier uns kleinen Händlern das Wasser abgedreht wird.
Seller_HBGZ6gUtBr7Lw
Bei dem Produkt ist viel durcheinandergeraten. Kategorie Rotwein, Alkohol 10,5 % (Whiskey!),
0,7 l Volumen mit 1000 ml Inhalt und das alles aus Rheinhessen.
Seller_vgNblKe9OvxS7
Dein Link führt aber auf die 1-Liter-Version, da benötigst Du keine Grundpreisangabe.
Aber ansonsten: ja, willkommen im Club. Abmahnung und Gerichts-Prozedere sind auch bei uns angekommen. Wir haben uns intensiv damit auseinander gesetzt, und wie hier alles geschrieben wurde:
- Amazon kümmert sich leider wenig um das Grundproblem
- das Bearbeiten bzw. Ergänzen der notwendigen Angaben klappte nicht bzw. kaum. Bei 100 Versuchen ging 1 (!) Artikel durch, d.h. er erschien danach mit GP-Angabe
Also, warten auf die Änderungen von Amazon zum Thema “Grundpreis” (nachzulesen in den Amazon-News). In rund 3 Monaten soll alles von der Plattform verschwinden, was keinen Grundpreis hat. Da Amazon aber auch fleißig verkauft, werden Sie spätestens dann merken “hoppla, wir haben ja selbst ein volles Lager, wir bearbeiten das dann doch”
Bis dahin sind die fraglichen Produkte offline und die Energie wird verwendet, noch plattformunabhängiger zu werden
Ärgern bringt nicht viel. Handeln ist die Devise. Viel Erfolg und kollegiale Grüße
Seller_97G7lSr6XsHSz
Hallo zusammen,
bin ein Newby hier und habe einen extrem nervigen Anmeldeprozess hinter mir- ich hätte sowas nicht für möglich gehalten. Da ich auch Getränke verkaufen will (nein, nicht sowas wie hier), bin ich auf diesen Fred gestoßen.
Hat von Euch denn niemand mal daran gedacht, inwiefern Amazon hier in die Verantwortung gebracht werden kann? Wenn die Grundpreisangabe immer wieder durch das Verschulden von Amazon scheitert, so trägt Amazon m.E. zumindest eine Mithaftung. Die Rechtslage insgesamt dürfte komplex sein- leider gibt es in D-Land keine Sammelklagen wie in den USA. Aber ich denke, dass man sich sowas nicht gefallen lassen braucht; immerhin profitiert Amazon von den Marketplace Sellern und deren Ressourcen.
Seller_C7lJ4iwlZisC0
Hilft NICHT. Ist die Grundpreisangabe nicht da, aus welchen Gründen auch immer, ist man als Verkäufer verantwortlich. Punkt.