Stellen Sie Informationen zur DAC-7-Compliance innerhalb von 60 Tagen nach der ersten Benachrichtigung bereit
Wenn sich Ihre primäre Adresse in der EU befindet und Sie im Kalenderjahr 2023 einen Umsatz von 2000 € oder mehr erzielen oder 30 oder mehr Transaktionen abwickeln, müssen Sie die im Rahmen der DAC-7-Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden geforderten Compliance-Angaben machen.
Gemäß DAC 7 müssen Online-Shops in der EU (wie z. B. Amazon) jährlich Umsatz- und Geschäftsdaten an die Steuerbehörden melden.
Wenn Sie die oben genannten Kriterien erfüllen, erhalten Sie gegebenenfalls bis zum 21. August eine erste Benachrichtigung von Amazon in Ihrem Dashboard "Benachrichtigungen".
Nach der ersten Benachrichtigung haben Sie 60 Tage Zeit, um die erforderlichen Informationen für jeden Store, in dem Sie verkaufen, in Seller Central bereitzustellen. Dies schließt auch Stores außerhalb der EU mit ein. Wenn Sie nur in den EU-Stores von Amazon verkaufen, müssen Sie die Informationen nur für einen EU-Store Ihrer Wahl angeben.
Wenn Sie die erforderlichen Informationen nicht für jeden Store übermitteln, in dem Sie verkaufen, können Ihre Verkäuferkonten deaktiviert und Ihr Guthaben einbehalten werden, bis die Informationen bereitgestellt und überprüft wurden.
Stellen Sie jetzt Ihre Informationen bereit
Weitere Informationen finden Sie unter Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden – 7. Änderung (DAC 7).
Stellen Sie Informationen zur DAC-7-Compliance innerhalb von 60 Tagen nach der ersten Benachrichtigung bereit
Wenn sich Ihre primäre Adresse in der EU befindet und Sie im Kalenderjahr 2023 einen Umsatz von 2000 € oder mehr erzielen oder 30 oder mehr Transaktionen abwickeln, müssen Sie die im Rahmen der DAC-7-Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden geforderten Compliance-Angaben machen.
Gemäß DAC 7 müssen Online-Shops in der EU (wie z. B. Amazon) jährlich Umsatz- und Geschäftsdaten an die Steuerbehörden melden.
Wenn Sie die oben genannten Kriterien erfüllen, erhalten Sie gegebenenfalls bis zum 21. August eine erste Benachrichtigung von Amazon in Ihrem Dashboard "Benachrichtigungen".
Nach der ersten Benachrichtigung haben Sie 60 Tage Zeit, um die erforderlichen Informationen für jeden Store, in dem Sie verkaufen, in Seller Central bereitzustellen. Dies schließt auch Stores außerhalb der EU mit ein. Wenn Sie nur in den EU-Stores von Amazon verkaufen, müssen Sie die Informationen nur für einen EU-Store Ihrer Wahl angeben.
Wenn Sie die erforderlichen Informationen nicht für jeden Store übermitteln, in dem Sie verkaufen, können Ihre Verkäuferkonten deaktiviert und Ihr Guthaben einbehalten werden, bis die Informationen bereitgestellt und überprüft wurden.
Stellen Sie jetzt Ihre Informationen bereit
Weitere Informationen finden Sie unter Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden – 7. Änderung (DAC 7).