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Seller_Nkkbf5OCoiyXU

Umsatzsteuerabfuhr durch Amazon bei Kleinunternehmen

meine frau hat eine benachrichtigung-email von amazon erhalten, allerdings nur in englisch:

ab august will amazon auch bei kleinunternehmen, welche keine umsatzsteuer absetzen und ausweisen dürfen, die umsatzstuer von 19 % vom ertrag abziehen-

bemerkung von amazon : würde dann für diesen verkäuferkreis zu einer kleinen reduzierung der erträge führen !!???

FAKE meldung oder realität ?

habe bei meinem finazamt mal nachgefragt, ob dies bekannt und überhaupt statthaft ist

die wussten von keiner gesetzlichen regelung , und amazon sei nicht berechtigt-von kleinunternehmen die mwst einzubehalten

soll mich mmelden, falls dies der fall sein sollte

ist jemandem von euch diese meldung auch bekannt ?

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Seller_Nkkbf5OCoiyXU

Umsatzsteuerabfuhr durch Amazon bei Kleinunternehmen

meine frau hat eine benachrichtigung-email von amazon erhalten, allerdings nur in englisch:

ab august will amazon auch bei kleinunternehmen, welche keine umsatzsteuer absetzen und ausweisen dürfen, die umsatzstuer von 19 % vom ertrag abziehen-

bemerkung von amazon : würde dann für diesen verkäuferkreis zu einer kleinen reduzierung der erträge führen !!???

FAKE meldung oder realität ?

habe bei meinem finazamt mal nachgefragt, ob dies bekannt und überhaupt statthaft ist

die wussten von keiner gesetzlichen regelung , und amazon sei nicht berechtigt-von kleinunternehmen die mwst einzubehalten

soll mich mmelden, falls dies der fall sein sollte

ist jemandem von euch diese meldung auch bekannt ?

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Seller_9uEQV4QGi4JYK
In Antwort auf: Post von: Seller_Nkkbf5OCoiyXU

Gutdn Tag,

Amazon führt gar keine Umsatzsteuer ab, da bist du schon ganz alleine für zuständig.

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Seller_3wgjJadjFACP6
In Antwort auf: Post von: Seller_Nkkbf5OCoiyXU

Ab August werden die Amazon Gebührenrechnungen von einer anderen Firma ausgestellt. Diese hat unter anderem eine Niederlassung in Deutschland und stellt daher die Rechnungen künftig mit Umsatzsteuer aus. Bisher war das eine Firma mit Sitz in Luxemburg, daher erfolgte die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer im sog. Reverse Charge Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).

Für Kleinunternehmer erleichtert die neue Variante sogar die Arbeit. Schließlich musste man bisher als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer auf die Amazon Gebührenrechnungen selbstständig abführen und daher mindestens eine Umsatzsteuerjahreserklärung machen. Das würde künftig entfallen, sofern man nicht noch andere Reverse Charge Rechnungen hat.

Rein rechnerisch ändert sich unterm Strich nichts, sofern man als Kleinunternehmer bisher steuerlich korrekt gehandelt hat und die Umsatzsteuer auf die Gebühren abgeführt hat.

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Seller_Nkkbf5OCoiyXU

Umsatzsteuerabfuhr durch Amazon bei Kleinunternehmen

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ab august will amazon auch bei kleinunternehmen, welche keine umsatzsteuer absetzen und ausweisen dürfen, die umsatzstuer von 19 % vom ertrag abziehen-

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habe bei meinem finazamt mal nachgefragt, ob dies bekannt und überhaupt statthaft ist

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Tags:Gebühren
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Seller_9uEQV4QGi4JYK
In Antwort auf: Post von: Seller_Nkkbf5OCoiyXU

Gutdn Tag,

Amazon führt gar keine Umsatzsteuer ab, da bist du schon ganz alleine für zuständig.

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Seller_3wgjJadjFACP6
In Antwort auf: Post von: Seller_Nkkbf5OCoiyXU

Ab August werden die Amazon Gebührenrechnungen von einer anderen Firma ausgestellt. Diese hat unter anderem eine Niederlassung in Deutschland und stellt daher die Rechnungen künftig mit Umsatzsteuer aus. Bisher war das eine Firma mit Sitz in Luxemburg, daher erfolgte die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer im sog. Reverse Charge Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).

Für Kleinunternehmer erleichtert die neue Variante sogar die Arbeit. Schließlich musste man bisher als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer auf die Amazon Gebührenrechnungen selbstständig abführen und daher mindestens eine Umsatzsteuerjahreserklärung machen. Das würde künftig entfallen, sofern man nicht noch andere Reverse Charge Rechnungen hat.

Rein rechnerisch ändert sich unterm Strich nichts, sofern man als Kleinunternehmer bisher steuerlich korrekt gehandelt hat und die Umsatzsteuer auf die Gebühren abgeführt hat.

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Seller_9uEQV4QGi4JYK
In Antwort auf: Post von: Seller_Nkkbf5OCoiyXU

Gutdn Tag,

Amazon führt gar keine Umsatzsteuer ab, da bist du schon ganz alleine für zuständig.

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Seller_9uEQV4QGi4JYK
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Gutdn Tag,

Amazon führt gar keine Umsatzsteuer ab, da bist du schon ganz alleine für zuständig.

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Seller_3wgjJadjFACP6
In Antwort auf: Post von: Seller_Nkkbf5OCoiyXU

Ab August werden die Amazon Gebührenrechnungen von einer anderen Firma ausgestellt. Diese hat unter anderem eine Niederlassung in Deutschland und stellt daher die Rechnungen künftig mit Umsatzsteuer aus. Bisher war das eine Firma mit Sitz in Luxemburg, daher erfolgte die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer im sog. Reverse Charge Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).

Für Kleinunternehmer erleichtert die neue Variante sogar die Arbeit. Schließlich musste man bisher als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer auf die Amazon Gebührenrechnungen selbstständig abführen und daher mindestens eine Umsatzsteuerjahreserklärung machen. Das würde künftig entfallen, sofern man nicht noch andere Reverse Charge Rechnungen hat.

Rein rechnerisch ändert sich unterm Strich nichts, sofern man als Kleinunternehmer bisher steuerlich korrekt gehandelt hat und die Umsatzsteuer auf die Gebühren abgeführt hat.

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Seller_3wgjJadjFACP6
In Antwort auf: Post von: Seller_Nkkbf5OCoiyXU

Ab August werden die Amazon Gebührenrechnungen von einer anderen Firma ausgestellt. Diese hat unter anderem eine Niederlassung in Deutschland und stellt daher die Rechnungen künftig mit Umsatzsteuer aus. Bisher war das eine Firma mit Sitz in Luxemburg, daher erfolgte die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer im sog. Reverse Charge Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).

Für Kleinunternehmer erleichtert die neue Variante sogar die Arbeit. Schließlich musste man bisher als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer auf die Amazon Gebührenrechnungen selbstständig abführen und daher mindestens eine Umsatzsteuerjahreserklärung machen. Das würde künftig entfallen, sofern man nicht noch andere Reverse Charge Rechnungen hat.

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