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Seller_IHYOh3K9xa4xR

Ausländische Business Kunden vom Kauf unserer Artikel auschließen

Gibt es eine Möglichkeit nur ausländische Businesskunden vom Kauf unserer Artikel auszusschließen? Danke für die Hilfe!

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Seller_IHYOh3K9xa4xR

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Seller_LCU2TCOJ7nF6r
In Antwort auf: Post von: Seller_IHYOh3K9xa4xR

Nein.

Aber woher kommt dieser seltsamer Wunsch?

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Seller_fqZ8Xc6HyEu7W
In Antwort auf: Post von: Seller_IHYOh3K9xa4xR

Das Produkt muss von Privatpersonen und Unternehmen erworben werden können....

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_IHYOh3K9xa4xR

Ihr könnt Verkäufe in einzelne Länder unterbinden. Aber nicht an einzelne Käufergruppen.

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Seller_UGS4YApPQKcjJ
In Antwort auf: Post von: Seller_IHYOh3K9xa4xR

Die Antwort ist nur relevant wenn Kunden über Amazon .DE aus Ausland bestellen. Du muss für deine Produkte, die Du nur in Deutschland verhaofen möchtest in Versandeinstellungen eine Versandvorlage erstellen. In der Versnadvolage bestimmst Du wo die die Produkte versenden möchtest. Einfach probieren funktioniert prima.

Sonst kannst Due die Abietung deiner Produkte bei jedem Produkt in SellerCentral-->Lagerbestand-->Angebote --> Angebote auf anderen Marketplace-Sites verwalten in anderen Länder ausschalten.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
In Antwort auf: Post von: Seller_IHYOh3K9xa4xR
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Seller_IHYOh3K9xa4xR
Klar würden wir wieder bekommen uns ist aber der Aufwand nicht wert für die Handvoll von Businesskunden aus dem Ausland.
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Was Du ansprichst, betrifft Deine innergemeinschaftlichen KÄUFE (oder Dienstleistungen wie Amazon-Rechnungen bis Juli 2024). Hier bekommst Du Nettorechnungen und musst über Reverse Charge die USt. hier abführen - und bekommst sie gleichzeitig zurück.

Wenn Du innergemeinschaftliche VERKÄUFE tätigst und Nettorechnungen für Geschäftskunden ausstellst, musst Du nichts abführen. Das muss der Käufer im Ausland machen, so wie du es in D machst (wie oben beschrieben) - aber Du musst diese Lieferungen an Geschäftskunden an das FA melden (Stichfort "Zusammenfassende Meldung") - was tatsächlich mit Aufwand verbunden ist.

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von Seller_IHYOh3K9xa4xR

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Nein.

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Das Produkt muss von Privatpersonen und Unternehmen erworben werden können....

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Seller_UGS4YApPQKcjJ
In Antwort auf: Post von: Seller_IHYOh3K9xa4xR

Die Antwort ist nur relevant wenn Kunden über Amazon .DE aus Ausland bestellen. Du muss für deine Produkte, die Du nur in Deutschland verhaofen möchtest in Versandeinstellungen eine Versandvorlage erstellen. In der Versnadvolage bestimmst Du wo die die Produkte versenden möchtest. Einfach probieren funktioniert prima.

Sonst kannst Due die Abietung deiner Produkte bei jedem Produkt in SellerCentral-->Lagerbestand-->Angebote --> Angebote auf anderen Marketplace-Sites verwalten in anderen Länder ausschalten.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Seller_IHYOh3K9xa4xR
Klar würden wir wieder bekommen uns ist aber der Aufwand nicht wert für die Handvoll von Businesskunden aus dem Ausland.
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Was Du ansprichst, betrifft Deine innergemeinschaftlichen KÄUFE (oder Dienstleistungen wie Amazon-Rechnungen bis Juli 2024). Hier bekommst Du Nettorechnungen und musst über Reverse Charge die USt. hier abführen - und bekommst sie gleichzeitig zurück.

Wenn Du innergemeinschaftliche VERKÄUFE tätigst und Nettorechnungen für Geschäftskunden ausstellst, musst Du nichts abführen. Das muss der Käufer im Ausland machen, so wie du es in D machst (wie oben beschrieben) - aber Du musst diese Lieferungen an Geschäftskunden an das FA melden (Stichfort "Zusammenfassende Meldung") - was tatsächlich mit Aufwand verbunden ist.

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Seller_fqZ8Xc6HyEu7W
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Das Produkt muss von Privatpersonen und Unternehmen erworben werden können....

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Das Produkt muss von Privatpersonen und Unternehmen erworben werden können....

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Ihr könnt Verkäufe in einzelne Länder unterbinden. Aber nicht an einzelne Käufergruppen.

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Die Antwort ist nur relevant wenn Kunden über Amazon .DE aus Ausland bestellen. Du muss für deine Produkte, die Du nur in Deutschland verhaofen möchtest in Versandeinstellungen eine Versandvorlage erstellen. In der Versnadvolage bestimmst Du wo die die Produkte versenden möchtest. Einfach probieren funktioniert prima.

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Klar würden wir wieder bekommen uns ist aber der Aufwand nicht wert für die Handvoll von Businesskunden aus dem Ausland.
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Wenn Du innergemeinschaftliche VERKÄUFE tätigst und Nettorechnungen für Geschäftskunden ausstellst, musst Du nichts abführen. Das muss der Käufer im Ausland machen, so wie du es in D machst (wie oben beschrieben) - aber Du musst diese Lieferungen an Geschäftskunden an das FA melden (Stichfort "Zusammenfassende Meldung") - was tatsächlich mit Aufwand verbunden ist.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Klar würden wir wieder bekommen uns ist aber der Aufwand nicht wert für die Handvoll von Businesskunden aus dem Ausland.
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Was Du ansprichst, betrifft Deine innergemeinschaftlichen KÄUFE (oder Dienstleistungen wie Amazon-Rechnungen bis Juli 2024). Hier bekommst Du Nettorechnungen und musst über Reverse Charge die USt. hier abführen - und bekommst sie gleichzeitig zurück.

Wenn Du innergemeinschaftliche VERKÄUFE tätigst und Nettorechnungen für Geschäftskunden ausstellst, musst Du nichts abführen. Das muss der Käufer im Ausland machen, so wie du es in D machst (wie oben beschrieben) - aber Du musst diese Lieferungen an Geschäftskunden an das FA melden (Stichfort "Zusammenfassende Meldung") - was tatsächlich mit Aufwand verbunden ist.

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Emma_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_IHYOh3K9xa4xR

Hallo @Seller_IHYOh3K9xa4xR,

wie die anderen Verkäufer schon richtig geantwortet haben, ist es generell nicht möglich Bestellungen von Businesskunden auszuschließen.

Hier einmal zwei Seiten zum Thema Rechnungsstellung:

Beste Grüße,

Emma

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Emma_Amazon
In Antwort auf: Post von: Seller_IHYOh3K9xa4xR

Hallo @Seller_IHYOh3K9xa4xR,

wie die anderen Verkäufer schon richtig geantwortet haben, ist es generell nicht möglich Bestellungen von Businesskunden auszuschließen.

Hier einmal zwei Seiten zum Thema Rechnungsstellung:

Beste Grüße,

Emma

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