Wir werden die am 15. Mai 2020 fälligen Langzeitlagergebühren für Lagerbestand, der im Vereinigten Königreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und der Tschechischen Republik gelagert ist, erlassen. Sie können weiterhin Remissionsaufträge erstellen, aber es wird zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Aufträge kommen. Automatische Remissionen werden sich ebenfalls verzögern. Sie können den Status Ihrer Remissionsaufträge hierüberprüfen. Dies ist eine Ergänzung zu den bereits angekündigten Gebührenerlassen:
Die Lagergebühren für April werden zwischen 7. und 15. Mai 2020 berechnet. Sie können Ihre monatlichen Lagergebühren in der Transaktionsansicht Ihres Abrechnungsberichts einsehen . Wählen Sie im Menü Filtern nach die Service-Gebühren aus und sowie einen Zeitraum, der den April einschließt.
Wir haben den Gebührenerlass im Gebührenbetrag bereits berücksichtigt. Der Erlass wird nicht separat als Werbeaktion oder Preisnachlass aufgeführt.
Weitere Informationen finden Sie unter COVID-19: Verzögerungen bei Remissionsaufträgen und Erlass der Langzeitlagergebühr.
Weitere Informationen finden Sie unter Versand durch Amazon Langzeitlagergebühren und Lagergebühren.
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