EU-Anforderungen: Die EU-Richtlinie 2014/53/EU betrifft Funkanlagen. Die Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen bildet den übergeordneten EU-weiten Rahmen für die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen sowie die elektromagnetische Verträglichkeit für die Gestaltung und die Herstellung von Funkanlagen, die Kennzeichnungsvorschriften der Funkanlagen und das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren.
Wenn Sie Funkanlagen herstellen, importieren oder in der EU vertreiben, müssen Sie die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie einhalten. Sie müssen außerdem die nationalen Gesetze und Vorschriften in den Mitgliedstaaten einhalten, die die Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt umsetzen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den EU-Anforderungen.
Anforderungen des Vereinigten Königreichs: Die Verordnung "The Radio Equipment Regulations 2017/1206" (RER) des Vereinigten Königreichs befasst sich mit Funkanlagen. Die RER bildet den übergeordneten Rahmen für die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen sowie die elektromagnetische Verträglichkeit für die Gestaltung und die Herstellung von Funkanlagen, die Kennzeichnungsvorschriften der Funkanlagen und das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren.
Wenn Sie Funkanlagen herstellen, importieren oder im Vereinigten Königreich vertreiben, müssen Sie die Anforderungen der RER einhalten. Für Waren, die Sie in den folgenden Ländern verkaufen, gelten unterschiedliche Vorschriften: (1) Großbritannien (England, Schottland und Wales) und (2) Nordirland. Wenn Sie Funkanlagen auch über die Amazon EU-Websites verkaufen, müssen Sie außerdem die Gesetze und Verordnungen der EU-Mitgliedstaaten einhalten, die die Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU) der EU umsetzen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Anforderungen des Vereinigten Königreichs.
Dieses Material dient nur zu Ihrer Information und Sie sollten es nicht als Ersatz für eine Rechtsberatung betrachten. Bei Fragen hinsichtlich der für Ihr Produkt geltenden Gesetze und Verordnungen lassen Sie sich am besten von einem Rechtsbeistand beraten. Ziehen Sie auch die nationalen Gesetze und Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen zu Rate. Dieses Material spiegelt nur die Sachlage zu dem Zeitpunkt wider, als dieser Text verfasst wurde. Die Anforderungen in der EU und im Vereinigten Königreich können sich jedoch ändern, insbesondere im Hinblick auf das weitere Voranschreiten des Brexit. Weitere Informationen zu Änderungen, die Sie nach Ablauf des Übergangszeitraums betreffen können, finden Sie in den aktuellen Brexit-Leitfäden des Vereinigten Königreichs zu den einzelnen Produkten (siehe unten).
Die Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt gilt für Funkanlagen. Funkanlagen werden definiert als:
Im Anhang I der Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen sind einige Ausnahmen aufgeführt (dazu zählen u. a. bestimmte Schiffsausrüstung, bestimmte Funkanlagen, die von Funkamateuren verwendet werden) und Funkanlagen, die ausschließlich für Tätigkeiten in den Bereichen "öffentliche Sicherheit", "Verteidigung" und "Staatssicherheit" verwendet werden.
Außerdem können delegierte Rechtsakte erlassen werden, um Kategorien oder Klassen von Funkanlagen anzugeben, für die zusätzliche grundlegende Anforderungen gelten. Bislang gab es nur eine delegierte Verordnung (EU) 2019/320, die ab dem 17. März 2022 vorschreibt, dass mobile Geräte sicherstellen, dass Anruferstandorte für die Übertragung in Notfällen verfügbar sind.
In der Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen werden Pflichten für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Vertriebspartner festgelegt.
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Zu den Verantwortlichkeiten eines Herstellers gehören:
Bei Importeuren umfassen die Verpflichtungen, Folgendes sicherzustellen:
Zu den Verantwortlichkeiten eines Vertriebspartners gehören:
Kennzeichnung und Angaben
Hersteller und Importeure müssen gewährleisten, dass die Funkanlage mit Folgendem versehen ist:
Zu den Pflichten des Händlers zählt das Überprüfen, dass das Funkgerät mit einer CE-Kennzeichnung, einem Typ, einer Chargen- oder Seriennummer oder einem anderen Element zur Identifizierung der Funkanlage versehen ist, sowie Angaben zu Hersteller und Importeur enthalten sind.
Wenn diese Informationen nicht auf der Funkanlage selbst angegeben werden können, sollten die oben genannten Informationen auf der Verpackung oder in einem der Funkanlage beigefügten Dokument enthalten sein.
Außerdem müssen die entsprechenden Anweisungen, Sicherheitsinformationen und die Konformitätserklärung oder die Internetadresse (URL), unter der die Konformitätserklärung abgerufen werden kann, der Funkanlage beiliegen.
Die auf der Verpackung verfügbaren Informationen müssen die Identifizierung der Mitgliedsstaaten oder des geografischen Gebietes innerhalb eines Mitgliedsstaates ermöglichen, wenn Beschränkungen für die Inbetriebnahme oder Anforderungen für die Genehmigung der Nutzung bestehen.
Registrierung
Seit 12. Juni 2018 müssen Hersteller Funkanlagen registrieren, die zu einer Kategorie mit einem geringen Maß an Konformität mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen gehören. Die zugewiesene Registrierungsnummer sollte an der Funkanlage angebracht sein.
Wenn eine Funkanlage nicht mit der Richtlinie zur Bereitstellung von Funkanlagen konform ist, sollten Hersteller, Importeure und Händler umgehend die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen, um die betreffende Funkanlage konform zu machen, sie zurückzuziehen oder zurückzurufen.
Wenn eine Funkanlage eine Gefahr darstellt, sollten Hersteller, Importeure und Händler umgehend die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten informieren, in denen sie verkauft wurde, und dabei insbesondere Angaben zu Verstößen und allen ergriffenen Korrekturmaßnahmen machen.
Hersteller, Importeure und Vertriebspartner müssen auf Verlangen einer zuständigen nationalen Behörde alle Informationen und Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form übermitteln, die erforderlich sind, um die Konformität der Funkanlage mit der Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen nachzuweisen.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die Website der Europäischen Kommission zu besuchen, um weitere Informationen zur Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt zu erhalten:
https://ec.europa.eu/growth/sectors/electrical-engineering/red-directive_de
Die RER gilt für alle im Vereinigten Königreich verkauften Produkte. Die Bestimmungen sind jedoch für Großbritannien (England, Schottland und Wales, GB) und Nordirland unterschiedlich. Weitere Informationen zur Lage in Nordirland (NI) finden Sie weiter unten.
Die RER gilt für Funkanlagen. Funkanlagen werden definiert als:
In Anhang I der RER sind einige Ausnahmen aufgeführt (dazu zählen u. a. bestimmte Schiffsausrüstungen, bestimmte Funkanlagen, die von Funkamateuren verwendet werden) und Funkanlagen, die ausschließlich für Tätigkeiten in den Bereichen "öffentliche Sicherheit", "Verteidigung" und "Staatssicherheit" verwendet werden.
In der RER werden Pflichten für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Vertriebspartner festgelegt.
Konformitätserklärung und Konformitätskennzeichnung
Zu den Verantwortlichkeiten eines Herstellers gehören:
Bei Importeuren umfassen die Verpflichtungen, Folgendes sicherzustellen:
Zu den Verantwortlichkeiten eines Vertriebspartners gehören:
Kennzeichnung und Angaben
Hersteller und Importeure müssen gewährleisten, dass die Funkanlage mit Folgendem versehen ist:
Zu den Pflichten des Vertriebspartners zählt das Überprüfen, dass die Funkanlage mit einer Konformitätskennzeichnung, einem Typ, einer Chargen- oder Seriennummer oder einem anderen Element zur Identifizierung der Funkanlage versehen ist, sowie Angaben zu Hersteller und Importeur enthalten sind.
Wenn diese Informationen nicht auf der Funkanlage selbst angegeben werden können (außer der Konformitätskennzeichnung), sollten die oben genannten Informationen auf der Verpackung oder auf einem der Funkanlage beigefügten Dokument enthalten sein. Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat Leitfäden mit alternativen Methoden zur Angabe von Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Importeuren in Großbritannien bis zum 31. Dezember 2022 veröffentlicht. Im Abschnitt BREXIT: Leitfaden der Regierung des Vereinigten Königreichs weiter unten finden Sie Links zu diesen Leitfäden.
Außerdem müssen die entsprechenden Anweisungen, Sicherheitsinformationen und die Konformitätserklärung oder die Internetadresse (URL), unter der die Konformitätserklärung abgerufen werden kann, der Funkanlage beiliegen. Für Produkte, die ab dem 1. Januar 2021 in Großbritannien mit einer UKCA-Kennzeichnung verkauft werden, ist eine spezielle Konformitätserklärung erforderlich, die sich auf das Vereinigte Königreich bezieht. Im Abschnitt BREXIT: Leitfaden der Regierung des Vereinigten Königreichs weiter unten finden Sie Links zu den Leitfäden der Regierung des Vereinigten Königreichs zu diesem Thema.
Die auf der Verpackung verfügbaren Informationen müssen die Identifizierung des geografischen Gebietes ermöglichen, in denen Beschränkungen für die Inbetriebnahme oder Anforderungen für die Genehmigung der Nutzung bestehen (sofern zutreffend).
Registrierung
Nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase führt das Vereinigte Königreich möglicherweise eine Anforderung ein, gemäß der Hersteller Funkanlagen registrieren müssen, die zu einer Kategorie mit einem geringen Maß an Konformität mit den grundlegenden Anforderungen der RER gehören. In diesem Fall sollte die zugewiesene Registrierungsnummer an der Funkanlage angebracht sein.
Bitte beachten Sie, dass in Nordirland ab dem 1. Januar 2021 aufgrund des Protokolls zu Nordirland andere Vorschriften gelten. Im Detail heißt dies:
Wenn eine Funkanlage nicht mit der RER konform ist, sollten Hersteller, Importeure und Vertriebspartner umgehend die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen, um für die Konformität der betreffenden Funkanlage zu sorgen, sie zurückzuziehen oder zurückzurufen.
Wenn Funkanlagen eine Gefahr darstellen, sollten Hersteller, Importeure und Vertriebspartner umgehend das Trading Standards Institute (oder die HSE, wenn die Geräte für den Arbeitsplatz vorgesehen sind) informieren und dabei Angaben zu Verstößen und allen ergriffenen Korrekturmaßnahmen machen.
Hersteller, Importeure und Vertriebspartner müssen auf Verlangen einer zuständigen UK-Behörde alle Informationen und Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form übermitteln, die erforderlich sind, um die Konformität der Funkanlage mit der RER nachzuweisen.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat einen Leitfaden zum Verkauf von Produkten in Großbritannien und Nordirland nach dem Brexit veröffentlicht. Dieser Leitfaden enthält Informationen für Hersteller, Importeure und Vertriebspartner in Bezug auf die Konformitätsanforderungen ab dem 1. Januar 2021, einschließlich:
Wir empfehlen Ihnen, diesen Leitfaden sowie alle anderen speziellen Leitfäden der Regierung des Vereinigten Königreichs, die für Ihr Produkt gelten, zu lesen. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie die Gesetze und Verordnungen für Ihre Produkte ab dem 1. Januar 2021 anwendbar sind, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand.
Die Leitfäden zum Brexit finden Sie hier:
Wir empfehlen Ihnen dringend, die Hinweise des Office for Product Safety and Standards der Regierung des Vereinigten Königreichs zur RER zu lesen:
https://www.gov.uk/government/publications/radio-equipment-regulations-2017
Wir empfehlen Ihnen auch, die Business Companion-Website des Vereinigten Königreichs zu besuchen, die Richtlinien zur Produktkonformität im Vereinigten Königreich enthält:
https://www.businesscompanion.info/en/get-started
https://www.businesscompanion.info/en/quick-guides/product-safety/electrical-equipment