EU-Anforderungen: Die EU-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) soll die umweltfreundliche Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE, Waste Electrical and Electronic Equipment) regeln. Dafür untersagt die RoHS-Richtlinie die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in diesen Geräten.
Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie liegt in Ihrer Verantwortung. Außerdem müssen Sie bei der Umsetzung der RoHS-Richtlinie die nationalen Gesetze und Verordnungen in EU-Mitgliedstaaten einhalten.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den EU-Anforderungen.
Anforderungen des Vereinigten Königreichs: Die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten im Vereinigten Königreich (RoHS im Vereinigten Königreich ) (2012 SI 2012/3032) soll die umweltfreundliche Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten regeln. Dafür untersagt die RoHS-Richtlinie die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in diesen Geräten. Für Waren, die Sie in den folgenden Ländern verkaufen, gelten unterschiedliche Vorschriften: (1) Großbritannien (England, Schottland und Wales) und (2) Nordirland.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die RoHS-Vorschriften für Produkte einzuhalten, die im Vereinigten Königreich verkauft werden. Wenn Sie diese Produkte auch über die Amazon EU-Websites verkaufen, müssen Sie außerdem die Gesetze und Verordnungen in EU-Mitgliedstaaten einhalten, die die RoHS-Richtlinie umsetzen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Anforderungen des Vereinigten Königreichs.
Die nachfolgenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Sie sind nicht als Rechtsauskunft zu verstehen. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der für Ihr Produkt geltenden Gesetze und Verordnungen haben, wird die Beratung durch einen Rechtsbeistand empfohlen. Dieses Material spiegelt nur den Stand zum Zeitpunkt seiner Abfassung wider und die Anforderungen in der EU und im Vereinigten Königreich können sich ändern. Weitere Informationen zu Änderungen, die ab dem 1. Januar 2021 wirksam werden können, finden Sie im aktuellen Leitfaden des Vereinigten Königreichs zum Brexit (siehe unten).
Die RoHS-Richtlinie gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, also Geräte, die von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind, um einwandfrei funktionieren zu können, sowie für Geräte, die zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder dienen.
D.h.: Elektro- und Elektronikgeräte sind Artikel, die über eine Batterie verfügen oder ein Netzteil benötigen, um einwandfrei funktionieren zu können.
Mit wenigen Ausnahmen beschränkt die RoHS-Richtlinie derzeit Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd), hexavalentes Chrom (CrVI), polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP).
Nachträglich können weitere Chemikalien von der EU-Kommission zur Liste der Beschränkungen hinzugefügt werden.
Ja, sowohl die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (die "WEEE-Richtlinie") als auch die RoHS-Richtlinie sollen die umweltfreundliche Verwertung und das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten regeln. Die Richtlinien unterscheiden sich jedoch in Ihrem Zweck: Die RoHS-Richtlinie beschränkt die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, während die WEEE-Richtlinie die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten reguliert.
Für jeden, der Elektro- und Elektronikgeräte für den Verkauf in folgenden Ländern herstellt, in diese importiert oder dort vertreibt: EU-Länder
Gemäß der RoHS-Richtlinie müssen Hersteller sicherstellen, dass die von ihnen hergestellten Elektro- und Elektronikgeräte die Stoffe, deren Verwendung beschränkt ist, nur im Umfang der zulässigen Höchstkonzentrationen enthalten (0,1 % des Gewichts für jeden beschränkten Stoff, mit Ausnahme von Cadmium, für das 0,01 % des Gewichts gilt).
Wenn die Einhaltung der RoHS-Richtlinie (durch technische Dokumentationen und interne Kontrollen der Produktion) gewährleistet ist, muss der Hersteller eine Konformitätserklärung erstellen und das Endprodukt und die Verpackung mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Die EU-Konformitätserklärung und die technische Dokumentation müssen vom Hersteller zehn Jahre lang aufbewahrt werden, nachdem das Produkt zum ersten Mal in der EU auf den Markt gebracht wurde.
Hersteller müssen außerdem folgende Informationen auf den Elektro- und Elektronikgeräten angeben:
Hersteller, die Grund zu der Annahme haben, dass von ihnen hergestellte Elektro- und Elektronikgeräte nicht der RoHS-Richtlinie entsprechen, müssen erforderliche Korrekturmaßnahmen ergreifen, einschließlich des Zurückziehens oder Rückrufs des Produkts, falls erforderlich, und die in dem Land zuständige Behörde informieren, in dem sie die Elektro- und Elektronikgeräte auf den Markt gebracht haben. Außerdem müssen Hersteller ein Verzeichnis über nicht konforme Elektro- und Elektronikgeräte und Produktrückrufe führen und die Vertriebspartner über solche Probleme auf dem Laufenden halten.
Wer Elektro- und Elektronikgeräte in die EU importiert, muss sicherstellen, dass der Hersteller der Elektro- und Elektronikgeräte die RoHS-Richtlinie eingehalten hat. Dazu gehört auch, sicherzustellen, dass die Konformitätsprüfung vom Hersteller durchgeführt wurde und dass die Elektro- und Elektronikgeräte mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind.
Importeure müssen auf dem Elektro- und Elektronikgerät oder, wenn dies nicht möglich ist, auf dessen Verpackung oder auf einem im Lieferumfang enthaltenen Dokument ihren Namen, ihren Handelsnamen oder ihr Markenzeichen und die Adresse angeben, unter der sie kontaktiert werden können.
Wenn ein Importeur Grund zu der Annahme hat, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht konform mit der RoHS-Richtlinie sind, darf er das Elektro- und Elektronikgerät erst verkaufen, wenn die Konformität gewährleistet ist. Außerdem muss er den Hersteller und die zuständige Behörde darüber informieren.
Außerdem müssen Importeure, die Grund zu der Annahme haben, dass von ihnen importierte Elektro- und Elektronikgeräte nicht der RoHS-Richtlinie entsprechen, erforderliche Korrekturmaßnahmen ergreifen, einschließlich des Zurückziehens oder Rückrufs des Produkts, falls erforderlich, und die in dem Land zuständige Behörde informieren, in dem sie die Elektro- und Elektronikgeräte auf den Markt gebracht haben. Zudem müssen Importeure ein Verzeichnis über nicht konforme Elektro- und Elektronikgeräte und Produktrückrufe führen und Vertriebspartner über solche Probleme auf dem Laufenden halten.
Ein Importeur gilt als Hersteller, wenn ein Importeur Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke in der EU verkauft oder bereits in der EU verkaufte Elektro- und Elektronikgeräte so verändert, dass die Einhaltung der geltenden Anforderungen betroffen sein kann.
Vertriebspartner müssen beim Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten in der EU die gebotene Sorgfalt walten lassen. Dies kann z. B. die Überprüfung des Elektro- und Elektronikgeräts auf eine CE-Kennzeichnung oder auf das Vorhandensein der jeweiligen Dokumente für den Verbraucher umfassen.
Wenn ein Vertriebspartner Grund zu der Annahme hat, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht konform mit der RoHS-Richtlinie sind, darf er das Elektro- und Elektronikgerät erst verkaufen, wenn die Konformität gewährleistet ist. Außerdem muss er den Hersteller und die zuständige Behörde darüber informieren.
Zudem müssen Vertriebspartner, die Grund zu der Annahme haben, dass von ihnen zum Verkauf angebotene Elektro- und Elektronikgeräte nicht der RoHS-Richtlinie entsprechen, erforderliche Korrekturmaßnahmen ergreifen, einschließlich des Zurückziehens oder Rückrufs des Produkts, falls erforderlich, und die in dem Land zuständige Behörde informieren, in dem sie die Elektro- und Elektronikgeräte auf den Markt gebracht haben.
Vertriebspartner müssen beim Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten in der EU die gebotene Sorgfalt walten lassen. Dies kann z. B. die Überprüfung des Elektro- und Elektronikgeräts auf eine CE-Kennzeichnung oder auf das Vorhandensein der jeweiligen Dokumente für den Verbraucher umfassen.
Wenn ein Vertriebspartner Grund zu der Annahme hat, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht konform mit der RoHS-Richtlinie sind, darf er das Elektro- und Elektronikgerät erst verkaufen, wenn die Konformität gewährleistet ist. Außerdem muss er den Hersteller und die zuständige Behörde darüber informieren.
Zudem müssen Vertriebspartner, die Grund zu der Annahme haben, dass von ihnen zum Verkauf angebotene Elektro- und Elektronikgeräte nicht der RoHS-Richtlinie entsprechen, erforderliche Korrekturmaßnahmen ergreifen, einschließlich des Zurückziehens oder Rückrufs des Produkts, falls erforderlich, und die in dem Land zuständige Behörde informieren, in dem sie die Elektro- und Elektronikgeräte auf den Markt gebracht haben.
Ein Vertriebspartner gilt als Hersteller, wenn ein Vertriebspartner Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke in der EU verkauft oder bereits in der EU verkaufte Elektro- und Elektronikgeräte so verändert, dass die Einhaltung der geltenden Anforderungen betroffen sein kann.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die Website der Europäischen Kommission zu besuchen, um weitere Informationen zur RoHS-Richtlinie zu erhalten:
Die RoHS-Vorschriften des Vereinigten Königreichs gelten für alle im Vereinigten Königreich verkauften Produkte. Die Bestimmungen sind jedoch für Großbritannien (England, Schottland und Wales,GB) und Nordirland unterschiedlich. Weitere Informationen zur Lage in Nordirland (NI) finden Sie weiter unten.
Die RoHS-Vorschriften des Vereinigten Königreichs gelten für Elektro- und Elektronikgeräte (wie oben definiert).
Mit wenigen Ausnahmen beschränkt die RoHS-Richtlinie derzeit Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd), hexavalentes Chrom (CrVI), polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP).
Nachträglich können weitere Chemikalien vom Vereinigten Königreich zur Liste der Beschränkungen hinzugefügt werden.
Ja, sowohl die Richtlinie SI 2013/3113 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ("WEEE-Richtlinie") als auch die RoHS-Richtlinie sollen die umweltfreundliche Verwertung und das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten regeln. Die Richtlinien unterscheiden sich jedoch in Ihrem Zweck: Die RoHS-Richtlinie beschränkt die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, während die WEEE-Richtlinie die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten reguliert.
Für jeden, der Elektro- und Elektronikgeräte für den Verkauf im Vereinigten Königreich herstellt, in dieses importiert oder dort vertreibt.
Gemäß der RoHS-Richtlinie des Vereinigten Königreichs müssen Hersteller sicherstellen, dass die von ihnen hergestellten Elektro- und Elektronikgeräte die Stoffe, deren Verwendung beschränkt ist, nur im Umfang der zulässigen Höchstkonzentrationen enthalten (0,1 % des Gewichts für jeden beschränkten Stoff, mit Ausnahme von Cadmium, für das 0,01 % des Gewichts gilt).
Wenn die Einhaltung der RoHS-Richtlinie (durch technische Dokumentationen und interne Kontrollen der Produktion) gewährleistet ist, muss der Hersteller eine Konformitätserklärung erstellen und das Endprodukt und die Verpackung mit einer erforderlichen Konformitätskennzeichnung versehen. Die entsprechende Konformitätskennzeichnung lautet wie folgt:
Die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation müssen vom Hersteller nach dem ersten Verkauf des Produkts zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
Hersteller müssen außerdem folgende Informationen auf den Elektro- und Elektronikgeräten angeben:
Wenn dies nicht möglich ist, können solche Informationen ALTERNATIV auf der Verpackung oder einem im Lieferumfang enthaltenen Dokument dem Elektro- und Elektronikgerät beigefügt werden.
Hersteller, die Grund zu der Annahme haben, dass von ihnen hergestellte Elektro- und Elektronikgeräte nicht die RoHS-Vorschriften des Vereinigten Königreich einhalten, müssen Folgendes tun:
Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten in das Vereinigten Königreich müssen sicherstellen, dass der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten die RoHS-Vorschriften eingehalten hat. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Konformitätsbewertung vom Hersteller durchgeführt wurde und dass die Elektro- und Elektronikgeräte mit dem erforderlichen Konformitätskennzeichen versehen sind.
Importeure müssen auf dem Elektro- und Elektronikgerät oder, wenn dies nicht möglich ist, auf dessen Verpackung oder auf einem im Lieferumfang enthaltenen Dokument außerdem ihren Namen, ihren Handelsnamen oder ihr Markenzeichen und die Adresse angeben, unter der sie kontaktiert werden können. Die britische Regierung hat einen Leitfaden mit alternativen Methoden zur Bereitstellung von Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Importeuren in Großbritannien bis zum 31. Dezember 2022 veröffentlicht. Siehe unter "BREXIT: Leitfaden der britischen Regierung" weiter unten finden Sie Links zu diesen Leitfäden.
Wenn ein Importeur Grund zu der Annahme hat, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht konform mit der RoHS-Richtlinie des Vereinigten Königreichs sind, darf er das Elektro- und Elektronikgerät erst verkaufen, wenn die Konformität gewährleistet ist. Außerdem muss er den Hersteller und das OPSS darüber informieren.
Außerdem müssen Importeure, die Grund zu der Annahme haben, dass von ihnen importierte Elektro- und Elektronikgeräte nicht die RoHS-Vorschriften des Vereinigten Königreichs einhalten, Folgendes tun:
In Fällen, in denen ein Importeur Elektro- und Elektronikgeräte im Vereinigten Königreich unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke verkauft, wird er als Hersteller behandelt und muss die Verpflichtungen eines Herstellers einhalten.
Vertriebspartner müssen beim Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten im Vereinigten Königreich die gebotene Sorgfalt walten lassen. Dies kann z. B. die Überprüfung auf das Vorhandensein der erforderlichen Konformitätskennzeichen auf dem Elektro- und Elektronikgerät sowie der jeweiligen Dokumente für den Verbraucher umfassen.
Wenn ein Vertriebspartner Grund zu der Annahme hat, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht konform mit der RoHS-Richtlinie des Vereinigten Königreichs sind, darf er das Elektro- und Elektronikgerät erst verkaufen, wenn die Konformität gewährleistet ist. Außerdem muss er den Importeur und das OPSS darüber informieren. Für den Fall, dass kein Importeur vorhanden ist, sollte der Vertriebspartner den Hersteller informieren.
Außerdem müssen Vertriebspartner, die Grund zu der Annahme haben, dass von ihnen verkaufte Elektro- und Elektronikgeräte nicht die RoHS-Vorschriften einhalten, Folgendes tun:
Nordirland
Bitte beachten Sie, dass in Nordirland ab dem 1. Januar 2021 aufgrund des Protokolls zu Nordirland andere Regeln gelten. Im Detail heißt dies:
BREXIT: Leitfaden der britischen Regierung
Die britische Regierung hat in Bezug auf Konformitätsanforderungen für Hersteller, Importeure und Vertriebspartner einen ab dem 1. Januar 2021 geltenden Leitfaden zum Verkauf von Produkten in Großbritannien und Nordirland veröffentlicht. Darin erhalten Sie unter anderem folgende Informationen:
Wir empfehlen Ihnen, diesen Leitfaden (unten verlinkt) sowie alle anderen speziellen Leitfäden der britischen Regierung, die für Ihr Produkt gelten, zu lesen. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie die Gesetze und Verordnungen für Ihre Produkte ab dem 1. Januar 2021 anwendbar sind, wenden Sie sich an einen Rechtsbeistand.
Die Informationen zum Brexit finden Sie hier:
GB:
Nordirland:
Wir empfehlen Ihnen dringend, die von der britischen Regierung erstellten Informationen zu den RoHS-Vorschriften zu lesen:
Wir empfehlen Ihnen auch, die Business Companion-Website des Vereinigten Königreich zu besuchen, die Richtlinien zur Produktkonformität im Vereinigten Königreich enthält: