Alle Verkäufer müssen bis zum eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) oder Steuernummer angeben, wenn sie in Österreich umsatzsteuerlich registriert sein müssen.
Nach der österreichischen Steuerreform 2020 ist Amazon verpflichtet, identitäts- und transaktionsbezogene Daten zu Verkäufern, die an österreichische Kunden verkaufen, an die österreichische Steuerbehörde weiterzuleiten. Zu den identitätsbezogenen Daten gehört auch die österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Verkäufers.
Ab dem 1. Januar 2021 kann Amazon gesamtschuldnerisch für unbezahlte österreichische Umsatzsteuer, die von Verkäufern auf der Marketplace-Site generiert wird, haftbar gemacht werden, wenn die Verkäufer ihren Umsatzsteuerpflichten in Österreich nicht nachkommen. Wenn Sie Ihre österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angeben, wird Amazon Ihre Verkaufsberechtigung an Kunden in Österreich vorübergehend entziehen.
Weitere Informationen zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen in Österreich erhalten Sie hier.
Geben Sie Ihre österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) oder österreichische Steuernummer hier in Seller Central an. Sie haben dazu bis zum Zeit.
Die in der folgenden nicht vollständigen Liste genannten Transaktionen unterliegen der österreichischen Umsatzsteuer und begründen die Umsatzsteuer-Registrierungspflicht in Österreich:
Sie müssen bei der österreichischen Steuerbehörde ein Antragsformular einreichen. Falls Sie rechtmäßig eingetragener Verkäufer in Österreich sind, stellt Ihr örtliches Finanzamt Ihre österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus. Wenn Ihr Geschäftssitz außerhalb von Österreich liegt, wird Ihre österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom Finanzamt Graz-Stadt ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des österreichischen Finanzministeriums. Sie können sich auch an einen Steuerberater wenden, der Ihnen bei Ihren Anforderungen zur Umsatzsteuerregistrierung und- voranmeldung behilflich sein kann.
Wenn Sie außerhalb von Österreich ansässig sind und nur deswegen in Österreich umsatzsteuerlich registriert sein müssen, weil Sie im Rahmen von Fernverkäufen an Kunden in Österreich Waren aus einem anderen EU-Land anliefern und der Wert dieser Verkäufe im aktuellen oder im Vorjahr 35.000 € überschritten hat, kann Ihnen das Finanzamt statt einer österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) auch lediglich eine österreichische Steuernummer bzw. Abgabenkontonummer ausstellen. Geben Sie in diesem Fall diese Steuernummer an.
Wenn Sie in Österreich nicht umsatzsteuerlich registriert sein müssen, vergewissern Sie sich, dass Sie hier in Seller Central eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat angegeben haben. Wenn Sie beispielsweise eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, tragen Sie diese in Seller Central ein, falls Sie dies noch nicht getan haben.
Sie können Ihren Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht in Seller Central herunterladen. Dieser enthält alle Ihre Lieferungen. Wählen Sie dazu in Seller Central Berichte und anschließend Versand durch Amazon. Klicken Sie dort auf den Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht. Filtern Sie die Spalte "ARRIVAL_COUNTRY", um nur die Einträge für "AT" anzuzeigen.
Unabhängig davon, auf welcher Amazon Marketplace-Site Sie verkaufen, gibt es zahlreiche Szenarien, in denen eine Verpflichtung zur Umsatzsteuer-Registrierung in Österreich entstehen kann. In Österreich umsatzsteuerpflichtige Verkäufer bei Amazon müssen in Seller Central eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eintragen.
Die Bemessungsgrundlage wird aus dem Gesamtumsatz des laufenden und des vergangenen Jahres errechnet. Eingerechnet werden dabei alle Elemente, die eine Warenlieferung bilden (wie etwa Versand- oder Geschenkverpackungen). Ihre Verkäufe an Kunden in Österreich können über jede Amazon Marketplace-Site abgewickelt werden.
Nach der Übermittlung dauert es durchschnittlich 3 bis 4 Wochen, bis Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten. In Einzelfällen kann es auch kürzer oder länger dauern. Amazon hat keinen Einfluss auf Ihren Antrag zur Umsatzsteuerregistrierung. Stellen Sie noch heute den Antrag, wenn Sie in Österreich umsatzsteuerlich registriert sein müssen.
Es gibt viele Szenarien, in denen eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht in Österreich entsteht. So müssen Sie in Österreich umsatzsteuerlich registriert sein, wenn Sie im Rahmen von Fernverkäufen an Kunden in Österreich tätigen Waren aus einem anderen EU-Land anliefern und der Wert dieser Verkäufe im laufenden oder im Vorjahr 35.000 € überschreitet. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, um zu ermitteln, ob für Sie eine Umsatzsteuer-Registrierungspflicht in Österreich besteht.
Unter gewissen Umständen erhalten Sie von den österreichischen Steuerbehörden statt einer UID nur eine Steuer- oder Abgabenkontonummer. Übermitteln Sie in diesem Fall Ihre österreichische Steuernummer an Seller Central.
Sie sollten Ihre österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer bereitstellen, sobald diese verfügbar ist. Nachdem wir sie erhalten haben, werden unsere Account-Teams Ihre Verkaufsberechtigung überprüfen und wiederherstellen, sofern die bereitgestellten Informationen ausreichend sind. Dieser Vorgang kann einige Tage dauern.
Wenn Sie verpflichtet sind, sich in Österreich umsatzsteuerlich zu registrieren, und es nicht schaffen, Ihre österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer fristgerecht anzugeben, können Sie nicht mehr an Kunden in Österreich verkaufen. Die österreichische Umsatzsteuergesetzgebung wirkt sich nicht auf Ihre Verkaufsberechtigung auf anderen Amazon-Marketplace-Sites, einschließlich Deutschland, aus.