Die Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) legt Anforderungen an elektrische Betriebsmittel fest, die für den Einsatz innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen bestimmt sind, um ein hohes Niveau des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit von Menschen sowie von Haus- und Nutztieren und Güter zu gewährleisten. Diese Anforderungen umfassen Sicherheitsziele für die Gestaltung und die Herstellung von elektrischen Betriebsmitteln, Kennzeichnungsvorschriften und geeignete Konformitätsbewertungsverfahren. In der Niederspannungsrichtlinie werden außerdem Verpflichtungen für Hersteller, Einführer und Händler festgelegt.
Wenn Sie elektrische Betriebsmittel herstellen, einführen oder vertreiben, die für den Einsatz in bestimmten Spannungsbereichen vorgesehen sind, müssen Sie die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie einhalten.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Niederspannungsrichtlinie einzuhalten. Sie müssen außerdem die nationalen Gesetze und Vorschriften in den Mitgliedstaaten einhalten, die diese Richtlinie einführen. Die nachfolgenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Sie sind nicht als Rechtsauskunft zu verstehen. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der für Ihr Produkt geltenden Gesetze und Verordnungen haben, empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsbeistand.
Die Niederspannungsrichtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom. Es gibt einige Arten von elektrischen Betriebsmitteln und Bereiche, die außerhalb des Geltungsbereichs der Niederspannungsrichtlinie liegen (z. B. Haushaltssteckvorrichtungen). Eine vollständige Liste von elektrischen Betriebsmitteln, die nicht in den Geltungsbereich fallen, finden Sie in Anhang II der Niederspannungsrichtlinie.
Beispiele für elektrische Betriebsmittel, die in den Geltungsbereich der Niederspannunsgrichtlinie fallen: Haushaltsgeräte, Kabel, Netzteile und Lasergeräte.
In der Niederspannungsrichtlinie werden Pflichten für Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler von elektrischen Betriebsmitteln festgelegt.
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung:
Hersteller müssen:
Einführer müssen:
Hersteller und Einführer müssen eine Kopie der technischen Unterlagen und der Konformitätserklärung für 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des elektrischen Betriebsmittels aufbewahren.
Kennzeichnung und Angaben:
Hersteller und Einführer müssen gewährleisten, dass das elektrische Betriebsmittel mit Folgendem versehen ist:
Wenn diese Informationen nicht auf dem elektrischen Betriebsmittel selbst angegeben werden können, sollten die oben genannten Informationen auf der Verpackung oder in einem dem elektrischen Betriebsmittel beigefügten Dokument enthalten sein.
Außerdem müssen dem elektrischen Betriebsmittel Anweisungen, Sicherheitsinformationen und eine Konformitätserklärung beigefügt werden. Diese Informationen sollten in einer Sprache verfasst sein, die für die Endnutzer und Marktüberwachungsbehörden leicht verständlich ist.
Händler müssen beim Verkauf von elektrischen Betriebsmitteln in der EU die gebotene Sorgfalt walten lassen. Dies kann z. B. die Überprüfung des elektrischen Betriebsmittels auf eine CE-Kennzeichnung oder auf das Vorhandensein der jeweiligen Dokumente für den Endnutzer umfassen.
Hersteller, Einführer und Händler sollten umgehend die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen, um das betreffende elektrische Betriebsmittel konform zu machen, es zurückzuziehen oder zurückzurufen.
Wenn ein elektrisches Betriebsmittel eine Gefahr darstellt, sollten Hersteller, Einführer und Händler umgehend die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten informieren, in denen es verkauft wurde, und dabei insbesondere Angaben zu Verstößen und aller ergriffenen Korrekturmaßnahmen machen.
Hersteller, Einführer und Händler müssen auf Verlangen einer zuständigen nationalen Behörde alle Informationen und Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form bereitstellen, die erforderlich sind, um die Konformität des elektrischen Betriebsmittels mit der Niederspannungsrichtlinie nachzuweisen.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die Website der Europäischen Kommission zu besuchen, um weitere Informationen zur Niederspannungsrichtlinie zu erhalten: