Die Kennzeichnungsangaben müssen auf dem Produktetikett oder einem am Produkt angebrachten Etikett stehen. Die Angaben müssen unauslöschlich, klar und auffällig sein. Die Informationen dürfen den Benutzer nicht in die Irre führen. Die Angaben auf dem Etikett müssen in der Amtssprache oder zumindest in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaates oder der Region verfasst sein, in der das Produkt verkauft werden soll. Das verwendete Vokabular muss für den Durchschnittskäufer leicht verständlich sein.