EU-Anforderungen: Die Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräterichtlinie, abgekürzt DGRL) legt Anforderungen in Bezug auf Druckgeräte fest, um ein hohes Gesundheits- und Sicherheitsniveau von Personen, Haustieren und Gütern zu gewährleisten. Diese Anforderungen umfassen Sicherheitsziele für die Gestaltung und die Herstellung von Druckgeräten, Kennzeichnungsvorschriften und geeignete Konformitätsbewertungsverfahren. In der Richtlinie über die Bereitstellung von Druckgeräten werden außerdem Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Händler festgelegt.
Wenn Sie Druckgeräte herstellen, importieren oder vertreiben, müssen Sie die Anforderungen der Richtlinie über die Bereitstellung von Druckgeräten einhalten. Sie müssen außerdem die nationalen Gesetze und Verordnungen in den Mitgliedstaaten einhalten, die die DGRL umsetzen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den EU-Anforderungen.
Anforderungen des Vereinigten Königreichs: Die Verordnung "The Pressure Equipment (Safety) Regulations 2016/1105" (PER) des Vereinigten Königreichs legt Anforderungen in Bezug auf Druckgeräte fest, um ein hohes Gesundheits- und Sicherheitsniveau von Personen, Haustieren und Gütern zu gewährleisten. Diese Anforderungen umfassen Sicherheitsziele für die Gestaltung und die Herstellung von Druckgeräten, Kennzeichnungsvorschriften und geeignete Konformitätsbewertungsverfahren. In der PER werden außerdem Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Vertriebspartner festgelegt.
Für Waren, die Sie in den folgenden Ländern verkaufen, gelten unterschiedliche Vorschriften: (1) Großbritannien (England, Schottland und Wales) und (2) Nordirland.
Wenn Sie Druckgeräte herstellen, importieren oder im Vereinigten Königreich vertreiben, müssen Sie die Anforderungen der PER einhalten. Wenn Sie diese Produkte auch über die Amazon EU-Websites verkaufen, müssen Sie außerdem die Gesetze und Verordnungen der EU-Mitgliedstaaten einhalten, die die DGRL umsetzen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Anforderungen des Vereinigten Königreichs.
Dieses Material dient nur zu Ihrer Information und sollte nicht als Ersatz für eine Rechtsberatung betrachtet werden. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Fragen zu den mit Ihrem Produkt verbundenen Gesetzen und Verordnungen an einen Rechtsbeistand zu wenden. Dieses Material spiegelt nur die Sachlage zu dem Zeitpunkt wider, als dieser Text verfasst wurde. Die Anforderungen in der EU und im Vereinigten Königreich können sich jedoch ändern, insbesondere im Hinblick auf das weitere Voranschreiten des Brexit. Weitere Informationen zu Änderungen, die Sie nach Ablauf des Übergangszeitraums betreffen können, finden Sie in den aktuellen Brexit-Leitfäden des Vereinigten Königreichs zu den einzelnen Produkten (siehe unten).
Die DGRL gilt für Druckgeräte und Baugruppen, deren maximal zulässiger Druck (PS) über 0,5 bar liegt.
Dies umfasst Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile, gegebenenfalls einschließlich an drucktragenden Teilen angebrachte Elemente, wie z. B. Flansche, Stutzen, Kupplungen, Trageelemente und Hebeösen. Sie gilt auch für Baugruppen, d. h. mehrere Druckgeräte, die von einem Hersteller zu einer zusammenhängenden funktionalen Einheit verbunden werden.
Beispiele für Produkte, die unter die Richtlinie über die Bereitstellung von Druckgeräten fallen, sind: Wasserrohrkessel, Wärmetauscher, Druckbehälter, industrielle Rohrleitungen, Sicherheitsventile und Knickstäbe.
Es gibt eine Reihe von Ausnahmen vom Geltungsbereich der DGRL. Beispiele sind: Aerosolpackungen, Geräte, die speziell zur Verwendung in kerntechnischen Anlagen entwickelt wurden, Flaschen und Dosen für kohlensäurehaltige Getränke, die für den Endverbrauch bestimmt sind, Heizkörper und Rohrleitungen in Warmwasserheizsystemen und Behälter für Flüssigkeiten mit einem Gasdruck über der Flüssigkeit von höchstens 0,5 bar.
In der Richtlinie über die Bereitstellung von Druckgeräten werden Pflichten für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler von Druckgeräten festgelegt.
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Zu den Pflichten eines Herstellers gehören:
Zu den Pflichten von Importeuren gehört:
Zu den Verantwortlichkeiten von Vertriebspartnern gehört:
Hersteller und Importeure müssen eine Kopie der technischen Dokumentation und der Konformitätserklärung bis zehn Jahre nach dem Verkauf oder der Lieferung des Druckgeräts in der EU aufbewahren.
Kennzeichnung und Angaben
Hersteller und Importeure müssen gewährleisten, dass das Druckgerät mit Folgendem versehen ist:
Vertriebspartner müssen:
Wenn diese Informationen nicht auf dem Druckgerät selbst angegeben werden können, sollten die oben genannten Informationen auf der Verpackung oder in einem dem Druckgerät beigefügten Dokument enthalten sein.
Außerdem müssen dem Druckgerät Anweisungen und Sicherheitsinformationen beigefügt sein (welche die gemäß dem Anhang der DGRL erforderlichen Informationen enthalten). Diese Informationen sollten in einer Sprache verfasst sein, die für die Verbraucher und andere Benutzer sowie entsprechende Behörden leicht verständlich ist.
Vertriebspartner sollten Druckgeräte oder Baugruppen nicht zum Verkauf anbieten, wenn sie feststellen, dass diese die grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I der DGRL nicht erfüllen. Wenn das Druckgerät oder die Baugruppe eine Gefahr darstellt, müssen Vertriebspartner den Hersteller oder den Importeur sowie die entsprechenden Behörden darüber informieren.
Hersteller, Importeure und Vertriebspartner sollten umgehend die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen, um die Konformität des betreffenden Druckgeräts zu gewährleisten, es zurückzuziehen oder zurückzurufen.
Wenn ein Druckgerät eine Gefahr darstellt, sollten Hersteller, Importeure und Händler umgehend die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten informieren, in denen es verkauft wurde, und dabei insbesondere Angaben zu Verstößen und allen ergriffenen Korrekturmaßnahmen machen.
Hersteller, Importeure und Händler müssen auf Verlangen einer zuständigen nationalen Behörde alle Informationen und Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form bereitstellen, die erforderlich sind, um die Konformität des Druckgeräts mit der Richtlinie über die Bereitstellung von Druckgeräten nachzuweisen. Außerdem müssen sie auf Anfrage mit den zuständigen Behörden bei der Ergreifung von Maßnahmen zur Beseitigung der mit diesen Produkten verbundenen Risiken zusammenarbeiten.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die Website der Europäischen Kommission zu besuchen, um weitere Informationen zur Richtlinie über die Bereitstellung von Druckgeräten zu erhalten:
https://ec.europa.eu/growth/sectors/pressure-gas/pressure-equipment/directive_de
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/33402?locale=de
Die PER gilt für alle im Vereinigten Königreich verkauften Produkte. Die Bestimmungen sind jedoch für Großbritannien (England, Schottland und Wales, GB) und Nordirland unterschiedlich. Weitere Informationen zur Lage in Nordirland (NI) finden Sie weiter unten.
Die PER gilt für Druckgeräte und Baugruppen, deren maximal zulässiger Druck (PS) über 0,5 bar liegt.
Dies umfasst Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile, gegebenenfalls einschließlich an drucktragenden Teilen angebrachte Elemente, wie z. B. Flansche, Stutzen, Kupplungen, Trageelemente und Hebeösen. Sie gilt auch für Baugruppen, d. h. mehrere Druckgeräte, die von einem Hersteller zu einer zusammenhängenden funktionalen Einheit verbunden werden.
Beispiele für Produkte, die unter die PER fallen, sind: Wasserrohrkessel, Wärmetauscher, Druckbehälter, industrielle Rohrleitungen, Sicherheitsventile und Knickstäbe.
Es gibt eine Reihe von Ausnahmen vom Geltungsbereich der PER. Beispiele sind: Aerosolpackungen, Geräte, die speziell zur Verwendung in kerntechnischen Anlagen entwickelt wurden, Flaschen und Dosen für kohlensäurehaltige Getränke, die für den Endverbrauch bestimmt sind, Heizkörper und Rohrleitungen in Warmwasserheizsystemen und Behälter für Flüssigkeiten mit einem Gasdruck über der Flüssigkeit von höchstens 0,5 bar.
In der PER werden Pflichten für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Vertriebspartner von Druckgeräten festgelegt.
Konformitätserklärung und Konformitätskennzeichnung
Zu den Pflichten eines Herstellers gehören:
Zu den Pflichten von Importeuren gehört:
Zu den Verantwortlichkeiten von Vertriebspartnern gehört:
Hersteller und Importeure müssen eine Kopie der technischen Dokumentation und der Konformitätserklärung bis zehn Jahre nach dem Verkauf oder der Lieferung des Druckgeräts in der EU aufbewahren.
Kennzeichnung und Angaben
Hersteller und Importeure müssen gewährleisten, dass das Druckgerät mit Folgendem versehen ist:
Vertriebspartner müssen:
Wenn diese Informationen nicht auf dem Druckgerät selbst angegeben werden können, sollten die oben genannten Informationen auf der Verpackung oder in einem dem Druckgerät beigefügten Dokument enthalten sein. Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat Leitfäden mit alternativen Methoden zur Angabe von Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Importeuren in Großbritannien bis zum 31. Dezember 2022 veröffentlicht. Im Abschnitt BREXIT: Leitfaden der Regierung des Vereinigten Königreichs weiter unten finden Sie Links zu diesen Leitfäden.
Außerdem müssen dem Druckgerät Anweisungen und Sicherheitsinformationen beigefügt sein (welche die gemäß dem Anhang der PER erforderlichen Informationen enthalten). Die oben genannten Informationen sollten auf Englisch verfasst sein. Für Produkte, die ab dem 1. Januar 2021 in Großbritannien mit einer UKCA-Kennzeichnung verkauft werden, ist eine spezielle Konformitätserklärung erforderlich, die sich auf die Gesetzgebung und Vorgaben des Vereinigten Königreichs bezieht. Im Abschnitt BREXIT: Leitfaden der Regierung des Vereinigten Königreichs weiter unten finden Sie Links zu den Leitfäden der Regierung des Vereinigten Königreichs zu diesem Thema.
Vertriebspartner sollten Druckgeräte oder Baugruppen nicht zum Verkauf anbieten, wenn sie feststellen, dass diese die grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I der PER nicht erfüllen. Wenn das Druckgerät oder die Baugruppe eine Gefahr darstellt, müssen Vertriebspartner den Hersteller oder den Importeur sowie die entsprechenden Behörden darüber informieren.
Hersteller, Importeure und Vertriebspartner sollten umgehend die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen, um die Konformität des betreffenden Druckgeräts zu gewährleisten, es zurückzuziehen oder zurückzurufen.
Wenn Druckgeräte eine Gefahr darstellen, sollten Hersteller, Importeure und Vertriebspartner umgehend das Trading Standards Institute (oder die HSE, wenn die Geräte für den Arbeitsplatz vorgesehen sind) informieren und dabei Angaben zu Verstößen und allen ergriffenen Korrekturmaßnahmen machen.
Hersteller, Importeure und Vertriebspartner müssen auf Verlangen einer zuständigen nationalen Behörde alle Informationen und Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form übermitteln, die erforderlich sind, um die Konformität des Druckgeräts mit der PER nachzuweisen. Außerdem müssen sie auf Anfrage mit den zuständigen Behörden bei der Ergreifung von Maßnahmen zur Beseitigung der mit diesen Produkten verbundenen Risiken zusammenarbeiten.
Bitte beachten Sie, dass in Nordirland ab dem 1. Januar 2021 aufgrund des Protokolls zu Nordirland andere Vorschriften gelten. Im Detail heißt dies:
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat einen Leitfaden zum Verkauf von Produkten in Großbritannien und Nordirland nach dem Brexit veröffentlicht. Dieser Leitfaden enthält Informationen für Hersteller, Importeure und Vertriebspartner in Bezug auf die Konformitätsanforderungen ab dem 1. Januar 2021, einschließlich:
Wir empfehlen Ihnen, diesen Leitfaden sowie alle anderen speziellen Leitfäden der Regierung des Vereinigten Königreichs, die für Ihr Produkt gelten, zu lesen. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie die Gesetze und Verordnungen für Ihre Produkte ab dem 1. Januar 2021 anwendbar sind, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand.
Die Leitfäden zum Brexit finden Sie hier:
Wir empfehlen Ihnen dringend, den Leitfaden des Office for Product Safety and Standards zu lesen:
https://www.gov.uk/government/publications/pressure-equipment-safety-regulations-2016
Wir empfehlen Ihnen auch, die Business Companion-Website des Vereinigten Königreichs zu besuchen, die Richtlinien zur Produktkonformität im Vereinigten Königreich enthält: