Das Vereinigte Königreich ist am 1. Januar 2021 offiziell aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion ausgetreten ("Brexit"). Mit Wirksamkeit ab diesem Datum hat das Vereinigte Königreich eine Reihe neuer Umsatzsteuerregeln eingeführt, die sich auf die Art und Weise auswirken können, wie die Umsatzsteuer für Ihre Verkäufe an Kunden im Vereinigten Königreich berechnet wird.
Weitere Informationen zu dieser Änderung und den Auswirkungen für Ihr Unternehmen finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce im Vereinigten Königreich .
Ab dem 1. Juli 2021 erhebt Amazon in den folgenden Fällen die Umsatzsteuer für Waren, die von Privatpersonen in einem Amazon Store bestellt und in die EU geliefert werden:
Weitere Informationen zu dieser Änderung und den Auswirkungen auf Ihr Unternehmen finden Sie unter Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce in der EU.