Der Verkauf von Fahrradbeleuchtung bei Amazon.de muss den Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Fahrradbeleuchtung und andere Beleuchtungsartikel für Fahrräder dürfen laut StVZO nur dann in Deutschland vertrieben werden, wenn dem Hersteller eine allgemeine Typgenehmigung (Bauartgenehmigung) des Produkts vom Kraftfahrtbundesamt erteilt wurde. Die allgemeine Typgenehmigung ist durch ein Genehmigungszeichen und eine Genehmigungsnummer dokumentiert, die an der Fahrradleuchte selbst angebracht werden müssen. Bitte beachten Sie, dass Fahrradlichter mit blinkender Einstellung in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig sind und daher nie eine allgemeine Typgenehmigung haben. Das Genehmigungszeichen besteht immer aus einer Sinuswelle, gefolgt von dem Buchstaben “K“ und einer 4-stelligen Zahl:K****
Bitte beachten Sie, dass unter diese Verordnung fallende Beleuchtungsartikel jegliche Artikel sind, die objektiv am Fahrrad angebracht werden kann. Beispielsweise ist es irrelevant, wenn das Produkt in den Werbeaussagen für einen Kinderroller, Wanderstöcke oder Rucksäcke bestimmt ist oder wenn die Werbung einen Disclaimer enthält, dass das Produkt nur für die Offroad-Nutzung und nicht für den Straßenverkehr bestimmt ist. Wenn das Produkt objektiv an einem Fahrrad angebracht werden kann, muss das Produkt eine Typgenehmigung, wie oben beschrieben, haben.
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Beispiel für ein Genehmigungszeichen für Fahrradlicht: