Bitte beachten Sie, dass Amazon (einschließlich der Mitarbeiter des Services für Verkaufspartner) derzeit keine weiteren Informationen über den Erlass der Lagergebühr zur Verfügung stellt.
Um Sie und andere Verkaufspartner in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen, verzichten wir im März für Produkte, die in den USA, im Vereinigten Königreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen, der Tschechischen Republik und Kanada gelagert werden, für zwei Wochen auf die Lagergebühren. Dies ist eine Ergänzung zu dem bereits angekündigten Erlass der am 15. April 2020 fälligen Langzeitlagergebühren.
Die Lagergebühren für März werden zwischen 7. April und 15. April 2020 berechnet. Sie können Ihre monatlichen Lagergebühren in der Transaktionsansicht Ihres Abrechnungsberichts einsehen . Setzen Sie AnsichtFiltern nach auf Service-Gebühren und wählen Sie einen Zeitraum für April aus.
Dieser Betrag beinhaltet den Gebührenerlass für die letzten beiden Wochen im März. Wir haben den Gebührenerlass bereits berücksichtigt. Der Erlass wird nicht separat als Werbeaktion oder Preisnachlass aufgeführt.
Ja.
Weitere Informationen finden Sie unter COVID-19: Verzögerungen bei Remissionsaufträgen und Erlass der Langzeitlagergebühr.
Weitere Informationen finden Sie unter Lagergebühren.
Wir haben Antworten auf Ihre häufig gestellten Fragen zu den Amazon-Richtlinien in Bezug auf COVID-19 veröffentlicht. Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten.