Der CLP-Verordnung der EU unterliegen alle Stoffe und Gemische, die, sofern keine anders lautende Ausnahmeregelung vorliegt, in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) importiert bzw. dort hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden. Unter die CLP-Verordnung fallende Produkte sind beispielsweise Farben, Reinigungsmittel, Klebstoffe, Sprühfarben und Pflanzenschutzmittel. Klicken Sie hier, um mehr über Gefahrgüter mit einer Ausnahmegenehmigung zu erfahren.
Ausgenommen sind nur die folgenden Materialien im Fertigzustand, die für Endverbraucher bestimmt sind:
Sie dürfen Stoffe oder Gemische zur Herstellung von Dingen verwenden, die eine besondere Form, Oberfläche oder Design haben. Wenn die besondere Form, Oberfläche oder das Design die Funktion in einem größeren Maß bestimmt als die chemische Zusammensetzung, werden diese gemäß der Gesetzgebung "Artikel" genannt. Beispiele für Artikel sind: Fahrräder, Gitarren, Batterien, T-Shirts und CDs. Die CLP-Verordnung der EU gilt für die meisten Artikel nicht (mit folgenden Ausnahmen: (1) explosive Artikel (wie in Abschnitt 2.1 des Anhangs I beschrieben); oder (2) wenn die in dem Artikel enthaltenen Stoffe gemäß den Artikeln 7 oder 9 der REACH-Verordnung der EU registriert oder gemeldet werden müssen).
Wir empfehlen die folgende Vorgehensweise, um festzustellen, ob Ihr Produkt der CLP-Verordnung unterliegt:
Sie dürfen keine Produkte an Amazon senden, die nicht in ein Logistikzentrum gelangen dürfen. Amazon darf solche Einheiten auf Ihre Kosten und ohne Entschädigung entsorgen. Beachten Sie, dass Produkte, die gemäß veralteten Rechtsvorschriften (wie z. B. der Richtlinie über gefährliche Zubereitungen und der Richtlinie über gefährliche Substanzen) klassifiziert, etikettiert und verpackt sind, nicht von den Amazon Logistikzentren akzeptiert werden können.
Produkte mit den folgenden CLP-Gefahren- (H) oder Warnhinweisen (P), dürfen nicht in ein Amazon-Logistikzentrum gelangen:
EUH001 | In trockenem Zustand explosiv |
EUH006 | Mit und ohne Luft explosionsfähig |
EUH014 | Reagiert heftig mit Wasser |
EUH018 | Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf-/Luft-Gemische bilden |
EUH019 | Kann explosionsfähige Peroxide bilden |
EUH029 | Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase |
EUH031 | Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase |
EUH032 | Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase |
EUH044 | Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss |
EUH059 | Die Ozonschicht schädigend |
H200 | Instabil, explosiv |
H201 | Explosiv, Gefahr der Massenexplosion |
H202 | Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke |
H203 | Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke |
H240 | Erwärmung kann Explosion verursachen |
H241 | Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen |
H250 | Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst |
H251 | Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten |
H252 | In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten |
H260 | In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können |
H261 | In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase |
H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken |
H301 | Giftig bei Verschlucken |
H304 | Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt |
H311 | Giftig bei Hautkontakt |
H330 | Lebensgefahr bei Einatmen |
H331 | Giftig bei Einatmen |
H340 | Kann genetische Defekte verursachen |
H341 | Kann vermutlich genetische Defekte verursachen |
H350 | Kann Krebs erzeugen |
H351 | Kann vermutlich Krebs erzeugen |
H360 | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen |
H361 | Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen |
H362 | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen |
H370 | Schädigt die Organe |
H371 | Kann die Organe schädigen |
H372 | Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition |
H373 | Kann bei längerer oder wiederholter Exposition die Organe schädigen |
P222 | Keinen Kontakt mit Luft zulassen |
P223 | Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern |
P230 | Feucht halten mit … (Angabe des Herstellers einfügen) |
P231 | Unter inertem Gas handhaben |
P406 | In korrosionsbeständigem (Angabe des Herstellers einfügen) Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren |
P407 | Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen |
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die besonderen Verpackungsregeln für ertastbare Warnhinweise und kindersichere Verschlüsse gemäß der CLP-Verordnung der EU für alle zutreffenden Produkte einzuhalten.
Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Ihre Produkte, die unter die CLP-Verordnung fallen, angemessen gekennzeichnet werden (einschließlich der relevanten Gefahrenhinweise (H), Warnhinweise (P) und/oder Piktogramme) und dass alle diese Produktinformationen auf dem Etikett in der Landessprache des Mitgliedstaats verfügbar sind, in dem Sie Ihr Produkt zum Verkauf oder zur Lieferung anbieten.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, richtige und vollständige Produktinformationen einschließlich entsprechender Warnhinweise (wie von der CLP-Verordnung gefordert) zur Verfügung zu stellen. Gehen Sie folgendermaßen vor, um Ihre Produktangebote mit den entsprechenden Warnhinweisen zu versehen:
Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Hinweise zu lesen, um weitere Informationen zum Verkauf von Chemikalien in der EU zu erhalten.
Weitere Informationen zum Verkauf von Chemikalien im Vereinigten Königreich finden Sie in der REACH-Verordnung: Verordnung des Vereinigten Königreichs und CLP-Verordnung: Verordnung des Vereinigten Königreichs
Weitere Informationen zu REACH und CLP finden Sie bei der REACH-Auskunftsstelle des Vereinigten Königreichs und den Orientierungshilfen der Regierung des Vereinigten Königreichs, darunter den folgenden Websites.