Verkäufer bei Amazon müssen alle geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen sowie im Einklang mit dem Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag und allen geltenden Richtlinien handeln, einschließlich der Richtlinie für die Rechnungsstellung bei Amazon Business. Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um zu ermitteln, in welchen Situationen Sie gesetzlich verpflichtet sind, eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer auszustellen.
Es gibt Situationen, in denen Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer auszustellen. In diesen Fällen gilt:
Sie können Rechnungen und Belege für Gutschriften für jede Bestellung manuell über die Seiten Bestellungen verwalten und Bestelldetails in Seller Central hochladen. So laden Sie eine Rechnung hoch:
Nachdem Sie die Rechnung oder einen Beleg für eine Gutschrift hochgeladen haben, verarbeitet Amazon das Dokument. Dies kann bis zu 15 Minuten dauern. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, kann der Kunde sie von der Seite Meine Bestellungen in seinem Konto herunterladen.
Wenn Sie einen externen Dienstleister für die Rechnungsstellung nutzen, sehen Sie in der folgenden Liste nach, ob Ihr Dienstleister das automatische Hochladen von Rechnungen unterstützt. Falls Ihr Dienstleister keine Rechnungsstellung unterstützt, empfehlen wir Ihnen, sich an diesen zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
Steuerpflichtige, die in der EU Geschäfte tätigen, unterliegen einheitlichen EU-weiten Regeln zur Rechnungsstellung (Artikel 217–240 der Umsatzsteuerrichtlinie). Gemäß diesen Regeln sollte jeder Steuerpflichtige bei den meisten Business-to-Business-Lieferungen (B2B) und bei bestimmten Business-to-Customer-Transaktionen (B2C) eine Rechnung ausstellen (entweder selbst oder durch einen Dritten, der diese im Auftrag ausstellt). Darüber hinaus kann es auch spezielle nationale Regelungen für Transaktionen geben, die eine Rechnung erfordern. Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um weitere Informationen zu den genauen Anforderungen zu erhalten.
Kunden können Ihre Rechnungen von der Seite "Meine Bestellungen" herunterladen.
Sie können Rechnungen jederzeit nach der Bestätigung der Bestellung hochladen. Bei Bestellungen von Amazon Business-Kunden müssen Sie Rechnungen jedoch gemäß der Richtlinie für die Rechnungsstellung bei Amazon Business innerhalb eines Werktages nach dem Versand hochladen. Bei Warenrücksendungen müssen Sie Belege für Gutschriften innerhalb eines Werktages nach Bestätigung der Rücksendung hochladen. Für Bestellungen und Warenrücksendungen, bei denen Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, eine Rechnung oder einen Beleg für Gutschriften bereitzustellen, empfehlen wir Ihnen dringend, diese(n) trotzdem innerhalb eines Werktages nach dem Versand hochzuladen, um das bestmögliche Einkaufserlebnis zu gewährleisten.
Nein, Sie sollten Rechnungen nicht mehr per E-Mail an Kunden senden. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie für die Rechnungsstellung bei Amazon Business.
Umsatzsteuerrechnungen und Belege für Gutschriften müssen den geltenden Gesetzen entsprechen. Gemäß der EU-Umsatzsteuerrichtlinie müssen Rechnungen und Belege für Gutschriften bestimmte Pflichtinformationen enthalten und bestimmte länderspezifische Details müssen möglicherweise ebenfalls angegeben werden. Weitere Informationen finden Sie hier. Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um weitere Informationen zu erhalten.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Käufers können Sie über die Bestellberichte erfahren. Gehen Sie zur Seite Spalten im Bestellbericht hinzufügen oder entfernen, aktivieren Sie Käufer Steuerkennungen sowie Name des Käuferunternehmens und speichern Sie Ihre Änderungen. Nur Benutzer, welche die Berechtigung besitzen, um Bestellungen und Bestellberichte zu verwalten, können diese Änderung vornehmen. Nachdem Sie die Einstellungen gespeichert haben, werden in den Bestellberichten die folgenden Spalten angezeigt: