In der Europäischen Union sind viele Alltagsprodukte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Küchengeräte mit einer Energieverbrauchskennzeichnung versehen und müssen den Mindeststandards für Energieeffizienz entsprechen. Die Verordnung 2017/1369 (die "Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung") legt einen Rahmen von Regeln für das Angeben von Informationen über die Energieeffizienz, den Energieverbrauch und andere Ressourcen als Teil einer Produktkennzeichnung fest.
Ziel der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung ist es, den Kunden die Möglichkeit zu geben, Produkte auszuwählen, die effizienter sind, um den Energieverbrauch zu senken.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung einzuhalten. Die nachfolgenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Sie sind nicht als Rechtsauskunft zu verstehen. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der für Ihr Produkt geltenden Gesetze und Verordnungen haben, empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsbeistand.
Die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung gilt für "energieverbrauchsrelevante Produkte", also Produkte, die an Verbraucher verkauft oder in der EU verwendet werden und die sich während der Verwendung auf den Energieverbrauch auswirken.
Beispiele für energieverbrauchsrelevante Produkte sind: Klimaanlagen und Komfortlüfter, Produkte zur Luftheizung und -kühlung, Beleuchtung, Fernseher, Wäschetrockner, Computer, Transformatoren, Staubsauger, externe Netzteile und Kühlschränke.
Die Verordnung gilt nicht für gebrauchte Produkte, es sei denn, das gebrauchte Produkt wird von außerhalb der Europäischen Union importiert.
Die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung legt die Verpflichtungen für Lieferanten und Händler fest.
Sie sind "Lieferant", wenn Sie ein Hersteller (oder ein Bevollmächtigter eines nicht in der Europäischen Union ansässigen Herstellers) mit Sitz in der Europäischen Union sind, oder ein Importeur, der ein Produkt von außerhalb der Europäischen Union importiert.
Sie sind ein "Händler", wenn Sie ein Einzelhändler sind, der energieverbrauchsrelevante Produkte zum Verkauf, Verleih oder Mietkauf anbietet oder energieverbrauchsrelevante Produkte im Zuge einer kommerziellen Aktivität anbietet.
Alle energieverbrauchsrelevante Produkte müssen eine Kennzeichnung auf einer Skala von A (höchste Effizienz) bis G (geringste Effizienz) aufweisen. Beachten Sie, dass dies die vorherige Skala der Kennzeichnungen von A+++ bis G ersetzt. Kennzeichnungen von vor 2017 werden im Laufe der Zeit den neuen Skalen angepasst.
Energieverbrauchsrelevante Produkte müssen Produktinformationsblätter aufweisen. Für bestimmte Produkttypen gibt es spezielle Vorschriften in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung für z. B. Fernseher, Computer und Server, sowie Wäschetrockner.
Lieferanten von energieverbrauchsrelevanten Produkten müssen:
Händler von energieverbrauchsrelevanten Produkten müssen:
Als Lieferant oder Händler müssen Sie sowohl mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten, um Verstöße zu beheben, als auch eigenständig daran arbeiten, die Richtlinien einzuhalten.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die Website der Europäischen Kommission zu besuchen, um weitere Informationen zur Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung zu erhalten: