REACH ist die europäische Verordnung für Chemikalien und deren sichere Verwendung. Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Gemäß der REACH-Verordnung müssen Hersteller und Importeure Informationen zu den in ihren Produkten enthaltenen chemischen Stoffen sammeln, die ggf. der Registrierung, der Zulassung, den Beschränkungen oder den Anforderungen der Informationsbereitstellung unterliegen. Auch Vertriebspartner können den REACH-Beschränkungen und den Anforderungen der Informationsbereitstellung unterliegen.
Die Einhaltung von REACH liegt in Ihrer Verantwortung. Die nachfolgenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Sie sind nicht als Rechtsauskunft zu verstehen. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der für Ihr Produkt geltenden Gesetze und Verordnungen haben, wird die Beratung durch einen Rechtsbeistand empfohlen.
Die REACH-Verordnung gilt für alle chemischen Stoffe und Gemische, die im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum: alle Mitgliedsstaaten der EU zuzüglich Norwegen, Island und Liechtenstein) hergestellt oder in diesen importiert werden, ebenso wie bestimmte Erzeugnisse, die bestimmte gefährliche oder schädliche Stoffe und Gemische enthalten.
Zulassung (Anhang XIV): Besonders gefährliche Substanzen können nur im EWR verwendet werden, wenn sie für diese bestimmte Verwendung zugelassen wurden. Diese chemischen Stoffe sind im Anhang XIV der Zulassungsliste der REACH-Verordnung aufgeführt, die auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA, weitere Informationen weiter unten) zu finden ist.
Beschränkung (Anhang XVII): Die Verwendung bestimmter gefährlicher chemischer Stoffe ist beschränkt, einschließlich der Grenzen oder des Verbots der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung im EWR. Dies umfasst auch Beschränkungen der Verwendung als Substanz, in Gemischen und in Erzeugnissen . Eine vollständige Liste der Beschränkungen, die im Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführt sind, ist auf der Website der ECHA zu finden.
Registrierung: Hersteller und Importeure sind grundsätzlich dafür verantwortlich, die Stoffe zu registrieren, die sie über eine bestimmte Menge hinaus (mehr als 1 000 kg pro Jahr) herstellen oder importieren. Die Registrierung umfasst das Sammeln von Informationen über die Eigenschaften und die Verwendung der zu registrierenden Stoffe.
Bereitstellung von Informationen: Hersteller, Importeure und Vertriebspartner sind grundsätzlich dafür verantwortlich, Informationen über gefährliche Produkte in bestimmten Situationen innerhalb der Lieferkette anzugeben. Dies kann auch die Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblatts (SDB) für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische beinhalten.
Wenn ein Stoff, der in der Liste in Frage kommender Stoffe aufgeführt ist (auch bekannt als besonders besorgniserregende Stoffe, Substance of Very High Concern (SVHC)), in einem Artikel mit einer Konzentration über 0,1 % des Gesamtgewichts verwendet wird, muss dies dem nachgeschalteten Anwender des Produkts aktiv mitgeteilt werden. Die Kommunikation muss Informationen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses beinhalten und es muss mindestens der Namen des bestimmten SVHC angegeben werden. Handelt es sich bei dem Empfänger des Erzeugnisses um einen Endverbraucher, muss diese Information zur sicheren Verwendung nur auf Anfrage bereitgestellt werden (innerhalb von 45 Tagen und kostenlos).
Amazon untersagt den Verkauf von Chemikalien, die nur für die professionelle Verwendung vorgesehen sind. Bitte fragen Sie beim Hersteller nach oder prüfen Sie im Sicherheitsdatenblatt (SDB) oder auf dem Produktetikett, ob Ihr Produkt nur für die professionelle Verwendung vorgesehen ist. Sollten Chemikalien in einem Amazon-Logistikzentrum eintreffen, die nur für die professionelle Verwendung vorgesehen sind, kann Amazon diese Einheiten auf Ihre Kosten und ohne Entschädigung entsorgen.
Weitere Informationen zur REACH-Verordnung finden Sie auf den folgenden Websites:
Neben der REACH-Verordnung kann für Ihre Produkte auch die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) gelten. Die CLP-Verordnung umfasst auf der Ebene der Vereinten Nationen beschlossene Einstufungskriterien und Kennzeichnungsvorschriften für gefährliche chemische Stoffe. Es handelt sich dabei um das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System, GHS). Die GHS-Piktogramme finden Sie hier.
Es gibt bestimmte andere verpflichtende Kennzeichnungsvorschriften, die Sie einhalten müssen. Dies betrifft z. B. die Etikettierung der gefährlichen Stoffe mit dem Namen, der Adresse und der Telefonnummer des Lieferanten.
Der CLP-Verordnung unterliegen alle Stoffe und Gemische, die, sofern keine anders lautende Ausnahmeregelung vorliegt, in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) importiert bzw. dort hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden. Unter die CLP-Verordnung fallende Produkte sind beispielsweise Farben, Reinigungsmittel, Klebstoffe, Sprühfarben und Pflanzenschutzmittel.
Ausgenommen sind nur die folgenden Materialien im Fertigzustand:
Wir empfehlen die folgende Vorgehensweise, um festzustellen, ob Ihr Produkt der CLP-Verordnung unterliegt:
Sie dürfen keine Produkte an Amazon senden, die nicht in ein Logistikzentrum gelangen dürfen. Amazon darf solche Einheiten auf Ihre Kosten und ohne Entschädigung entsorgen. Beachten Sie, dass Produkte, die gemäß veralteten Rechtsvorschriften (wie z. B. der Richtlinie über gefährliche Zubereitungen und der Richtlinie über gefährliche Substanzen) klassifiziert, etikettiert und verpackt sind, nicht von den Amazon-Logistikzentren akzeptiert werden können.
Produkte mit den folgenden CLP-Gefahren- (H) oder Warnhinweisen (P), dürfen nicht in ein Amazon-Logistikzentrum gelangen:
EUH001 In trockenem Zustand explosiv
EUH006 Mit und ohne Luft explosionsfähig
EUH014 Reagiert heftig mit Wasser
EUH018 Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf-/Luft-Gemische bilden
EUH019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden
EUH029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase
EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase
EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
EUH044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss
EUH059 Die Ozonschicht schädigend
H200 Instabil, explosiv
H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion
H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke
H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke
H240 Erwärmung kann Explosion verursachen
H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen
H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst
H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten
H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten
H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können
H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase
H300 Lebensgefahr bei Verschlucken
H301 Giftig bei Verschlucken
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt
H311 Giftig bei Hautkontakt
H330 Lebensgefahr bei Einatmen
H331 Giftig bei Einatmen
H340 Kann genetische Defekte verursachen
H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen
H350 Kann Krebs erzeugen
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen
H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen
H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen
H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen
H370 Schädigt die Organe
H371 Kann die Organe schädigen
H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
P222 Keinen Kontakt mit Luft zulassen
P223 Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern
P230 Feucht halten mit … (Angabe des Herstellers einfügen)
P231 Unter inertem Gas handhaben
P406 In korrosionsbeständigem (Angabe des Herstellers einfügen) Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren
P407 Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die besonderen Verpackungsregeln für ertastbare Warnhinweise und kindersichere Verschlüsse gemäß der CLP-Verordnung für alle zutreffenden Produkte einzuhalten. Eine Übersicht über die verschiedenen Gefahren, aufgrund derer kindersichere Verschlüsse oder ertastbare Warnhinweise verwendet werden müssen, erhalten Sie von der ECHA: https://echa.europa.eu/regulations/clp/labelling/specific-labelling-and-packaging-situations.
Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Ihre Produkte, die unter die CLP-Verordnung fallen, angemessen gekennzeichnet werden (einschließlich der relevanten Gefahrenhinweise (H), Warnhinweise (P) und/oder Piktogramme) und dass alle diese Produktinformationen auf dem Etikett in der Landessprache des Mitgliedstaats verfügbar sind, in dem Sie Ihr Produkt zum Verkauf oder zur Lieferung anbieten.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, richtige und vollständige Produktinformationen einschließlich entsprechender Warnhinweise (wie von der CLP-Verordnung gefordert) zur Verfügung zu stellen. Gehen Sie folgendermaßen vor, um Ihren Produktangeboten entsprechende Warnhinweise hinzuzufügen:
Weitere Informationen zur CLP-Verordnung finden Sie auf den folgenden Websites: