Wichtig: Wenn Sie Produkte bei Amazon verkaufen, müssen Sie alle Gesetze, Verordnungen und für diese Produkte und Produktangebote geltenden Amazon-Richtlinien einhalten.
Da uns die Sicherheit der unter Amazon.de angebotenen Produkte äußerst wichtig ist (d. h. dass der Artikel nicht zum Tode, zu Verletzungen oder zu Sachschäden führt), dürfen keine vom Hersteller oder einer Behörde zurückgerufenen Produkte angeboten werden. Amazon behält sich darüber hinaus das Recht vor, Rückrufe durch Behörden anderer Länder zu berücksichtigen.
Unsichere Produkte sind verboten. Alle neuen Spielzeuge und Elektroartikel müssen CE-zertifiziert sein. Alle Spielzeuge und Elektroartikel, sowohl im neuen als auch im gebrauchten Zustand, müssen sicher. Um die Sicherheit eines gebrauchten oder überholten Elektroartikels zu gewährleisten, ist der Artikel vor Einstellung des Angebots von einem Fachmann prüfen zu lassen.
Beim Verkauf zulässiger bedenklicher und gefährlicher Artikel sind Sie für die ordnungsgemäße Lagerung und den sicheren Transport sowie für alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich.
Beispiele für zulässige Angebote
Wenn Verkäufer ein zulässiges Gefahrgut anbieten, müssen sie sicherstellen, dass der Artikel gemäß geltenden Gesetzen und Verordnungen versandt wird.
Magnete und magnetisierbare Materialien
Wiederaufladbare Batterien
Beispiele für unzulässige Produkte
Produkte, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (einschließlich Produkte die von Babys und Neugeborenen in den Mund genommen werden) und Bisphenol A (BPA) enthalten
Chemikalien, die die Ozonschicht schädigen können, wie Tetrachlorkohlenstoff
Verbotene Produkte und Einrichtungen, die in Anhang III der EU-Verordnung 517/2014 (F-Gas-Verordnung) erwähnt werden, insbesondere:
Bewegliche Raumklimageräte, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) (oder Gemische davon) mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 150 oder mehr enthalten
Auffüllbare oder nicht wieder auffüllbarere Behälter für fluorierte Treibhausgase (F-Gase) zur Verwendung bei der Wartung, Instandhaltung oder Befüllung von Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzsystemen oder Schaltanlagen oder zur Verwendung als Lösungsmittel
Haushaltskühl- und -gefriergeräte mit HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr
Brandschutzeinrichtungen, die perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder HFKW-23 enthalten
Technische Aerosole, die HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten, außer wenn zur Einhaltung nationaler Sicherheitsnormen erforderlich oder für medizinische Anwendungen eingesetzt
In Anhang XVII Ziffer 40 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführte Aerosolgeneratoren, die für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke in den Verkehr gebracht und an die breite Öffentlichkeit verkauft werden, wie Dekorationen mit metallischen Glanzeffekten insbesondere für Festlichkeiten oder künstlicher Schnee und Reif
Signalhörner, die HFKWs mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten
Alle chemischen Substanzen oder Verbindungen, die nur für die kommerzielle, industrielle oder professionelle Nutzung vorgesehen sind, und nicht zum allgemeinen Verkauf vorgesehen sind
Vom Hersteller zurückgerufene Produkte
Vom BVL, BfArM, BfR, BMEL oder anderen Behörden wie CPSC, NHTSA, FDA, USDA-FSIS, EPA zurückgerufene Produkte
Produkte, die laut eines RAPEX- oder RASFF-Berichts ein ernsthaftes Gesundheits- und Sicherheitsrisiko für die Verbraucher darstellen
Produkte aus Chemikalien, die nicht über die erforderliche REACH-Registrierung verfügen
Bestimmte gefährliche Artikel wie:
Batterien und Akkus, dazu zählen auch Knopfzellen, die mehr als 0,0005 Gew.-% Quecksilber oder mehr als 0,002 Gew.-% Kadmium enthalten, mit Ausnahme von tragbaren Batterien und Akkus für: Not- und Alarmsysteme; medizinische Geräte (ausgenommen davon sind Knopfbatterien in Hörgeräten, wenn diese die genannte Höchstgrenze überschreiten)
Spielzeug-Armbrüste, die kleine, spitze Projektile verschießen können (z. B. Zahnstocher, Nadeln)
Sprengstoffe, beispielsweise Schwarzpulver
Explosive Stoffe, die nach den örtlichen Gesetzen und den Rechtsvorschriften der Europäischen Union verboten sind, einschließlich Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, die in der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 aufgeführt sind, sowie andere Ausgangsstoffe für Explosivstoffe wie Kaliumpermanganat:
Aceton in Konzentrationen > 35% oder Mengen > 500 ml, ausgenommen Nagellackentferner
Aluminiumpulver in Mengen ≥ 1,5 kg
Ammoniumnitrat in beliebiger Konzentration/Menge, ausgenommen Instant-Kältepackungen
Calciumammoniumnitrat in beliebiger Konzentration/Menge, ausgenommen Instant-Kältepackungen
Hexamin in jeder Konzentration/Menge, außer als Lebensmittelzutat oder als Brennstoff oder Brennhilfe in Tabletten oder Würfelform
Wasserstoffperoxid in Konzentrationen > 12%
Magnesiumnitrathexahydrat in beliebiger Konzentration/Menge
Magnesiumpulver in Mengen ≥ 1,5 kg
Salpetersäure in Konzentrationen > 3%
Nitromethan in beliebiger Konzentration/Menge, ausgenommen Nitrotreibstoff, der diesen Stoff in Konzentrationen ≤ 30% enthält
Kaliumchlorat in Konzentrationen > 40%
Kaliumperchlorat in Konzentrationen > 40%
Kaliumpermanganat in beliebiger Konzentration/Menge
Natriumchlorat in beliebiger Konzentration/Menge
Natriumperchlorat in beliebiger Konzentration/Menge
Schwefelsäure in Konzentrationen ≥ 50%, mit Ausnahme von Gegenständen, die den Stoff in einer Form enthalten, die nicht extrahiert werden kann
Kaliumnitrat in beliebiger Konzentration/Menge
Feuerwerkskörper (außer Kategorie F1), wie beispielsweise:
Knallkörper
Feuerwerkssets
Feuerwerksbomben
Feuerwerksraketen
Römische Lichter
Jumping Jacks
Fontänen
Pufferpatronen
Himmelsraketen
Himmelslaternen
Flusssäure
Drachenschnüre zum Drachenfliegen
Produkte, die Thermit enthalten
Radioaktiv verstrahlte Produkte
Flüssiges Quecksilber und Produkte, die Quecksilber enthalten, z. B.:
Manometer, Blutdruckmessgeräte und andere Medizinprodukte, die Quecksilber enthalten
Thermometer
Produkte, die große Mengen Magnetkugeln oder -würfel enthalten, z. B.:
Buckyballs
Buckycubes
Dynocube
Magnetkugeln
Magnicube
Neocubes
Neocubix
Nanodots
Fahrzeug-Airbags und Airbag-Abdeckungen
Originale oder alte, gebrauchte militärische Gasmasken oder Gasmasken aus dem ersten und zweiten Weltkrieg und dem Kalten Krieg, sowie dazugehörige Filter und Kanister