EU-Anforderungen: Die Verordnung 2016/426 (die "EU-Verordnung über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe") enthält Anforderungen an Gasverbrennungsgeräte und die dazugehörigen Ausrüstungen. Diese Anforderungen enthalten die Sicherheitsziele für die Gestaltung und die Herstellung von Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe , die Kennzeichnungsvorschriften sowie die geeigneten Verfahren zur Konformitätsbewertung. In der EU-Verordnung über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe werden außerdem Verpflichtungen von Herstellern, Importeuren und Händlern dargelegt.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die EU-Anforderungen einzuhalten, wenn Sie Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und dazugehörige Ausrüstungen im Vereinigten Königreich verkaufen. Sie müssen außerdem die nationalen Gesetze und Vorschriften in den Mitgliedstaaten einhalten, in denen Sie diese Produkte verkaufen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den EU-Anforderungen.
Anforderungen im Vereinigten Königreich: Bis zum Ende des Brexit-Übergangszeitraums (31. Dezember 2020) legt die Verordnung 2016/426 (die "EU-Verordnung über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe) die Anforderungen an Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und dazugehörige Ausrüstungen dar. Diese Anforderungen enthalten die Sicherheitsziele für die Gestaltung und die Herstellung von Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe, die Kennzeichnungsvorschriften sowie die geeigneten Verfahren zur Konformitätsbewertung. In der EU-Verordnung über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe werden außerdem Verpflichtungen von Herstellern, Importeuren und Händlern dargelegt.
Nach Ablauf des Brexit-Übergangszeitraums (31. Dezember 2020) tritt für Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und dazugehörige Ausrüstungen infolge der Verordnung "The Product Safety and Metrology etc. (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019" (die “UK-Verordnung über Gasverbrennungsgeräte”) eine geänderte Version der EU-Verordnung über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe in Kraft. Für Waren, die Sie in den folgenden Ländern verkaufen, gelten unterschiedliche Vorschriften:
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Anforderungen des Vereinigten Königreichs einzuhalten, wenn Sie Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und dazugehörige Ausrüstungen im Vereinigten Königreich verkaufen. Wenn Sie Ihre Produkte auch auf den EU-Websites von Amazon verkaufen, müssen Sie außerdem die EU-Verordnung über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und andere nationale Anforderungen in den Ländern einhalten, in denen Sie diese Produkte verkaufen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Anforderungen im Vereinigten Königreich.
Dieses Material dient lediglich zu Informationszwecken. Es ist nicht als Rechtsauskunft zu verstehen. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der für Ihr Produkt geltenden Gesetze und Verordnungen haben, wird die Beratung durch einen Rechtsbeistand empfohlen. Dieses Material spiegelt nur die Sachlage zu dem Zeitpunkt wider, als dieser Text verfasst wurde. Die Anforderungen im Vereinigten Königreich können sich jedoch ändern, insbesondere im Hinblick auf das weitere Voranschreiten des Brexits. Weitere Informationen zu Änderungen, die Sie nach Ablauf des Übergangszeitraums betreffen können, finden Sie in den aktuellen Brexit-Leitfäden des Vereinigten Königreichs zu den einzelnen Produkten (siehe unten).
Die EU-Verordnung über Gasgeräte gilt für Geräte und deren Zubehör.
Die EU-Verordnung über Gasgeräte gilt nicht für Geräte, die speziell für folgende Zwecke entwickelt wurden:
In der EU-Verordnung über Gasgeräte werden die Pflichten für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler von Gasgeräten und deren Zubehör festgelegt.
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Hersteller haben u. a. folgende Pflichten:
Hersteller können einen Bevollmächtigten ernennen, der dessen Verpflichtungen nachkommt, ausgenommen der Folgenden:
Importeure müssen u. a. Folgendes sicherstellen:
Händler haben u. a. folgende Pflichten:
Kennzeichnung und Angaben
Hersteller müssen sicherstellen, dass die Geräte und deren Zubehör mit folgenden Angaben versehen sind:
Importeure müssen sicherstellen, dass die Geräte und deren Zubehör mit folgenden Angaben versehen sind:
Händler müssen Folgendes sicherstellen und überprüfen:
Wenn diese Informationen nicht auf dem Gerät oder dessen Zubehör selbst angegeben werden können, sollten die oben genannten Informationen auf der Verpackung oder in einem dem Gerät oder dem Zubehör beigefügten Dokument enthalten sein.
Außerdem müssen dem Gerät Hinweise und die erforderlichen Sicherheitsinformationen beigefügt sein. Zubehör muss die EU-Konformitätserklärung beigefügt werden, die Hinweise zum Einbau oder zur Montage, zur Einstellung, zum Betrieb und zur Wartung enthalten sollte.
Im Falle von Geräten müssen die oben genannten Informationen in einer Sprache verfasst sein, die für die Endbenutzer und Behörden leicht verständlich ist. Für Zubehör müssen sie in einer Sprache vorliegen, die für die Gerätehersteller leicht zu verstehen ist. Die oben genannten Informationen müssen deutlich sichtbar, leicht lesbar und verständlich angebracht werden.
Händler dürfen Geräte oder deren Zubehör nicht zum Verkauf anbieten, wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass sie nicht die Anforderungen der Verordnung über Gasgeräte erfüllen. Wenn das Gerät oder das Zubehör eine Gefahr darstellt, müssen Händler den Hersteller oder Importeur sowie die Behörden darüber informieren.
Hersteller und Importeure müssen umgehend die erforderlichen Abhilfemaßnahmen ergreifen, um, wie jeweils erforderlich, die Konformität von Geräten oder deren Zubehör herzustellen, diese vom Markt zu nehmen und/oder sie zurückzurufen. Händler müssen sicherstellen, dass Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.
Wenn das Gerät oder dessen Zubehör ein Risiko darstellt, sollten Hersteller und Importeure umgehend die zuständigen nationalen Behörden informieren und ausführliche Informationen über die Nichtkonformität und alle getroffenen Abhilfemaßnahmen bereitstellen.
Hersteller, Importeure und Händler müssen auf begründeten Antrag einer zuständigen nationalen Behörde hin alle Informationen und Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form bereitstellen, die erforderlich sind, um die Konformität des Geräts oder dem Zubehör mit der Verordnung über Gasgeräte nachzuweisen.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die Website der Europäischen Kommission zu besuchen, um weitere Informationen zur Verordnung über Gasgeräte zu erhalten:
Die Anforderungen des Vereinigten Königreichs an Gasgeräte und deren Zubehör gelten für alle im Vereinigten Königreich verkauften Produkte. Es gelten jedoch unterschiedliche Bestimmungen für Großbritannien (GB, d. h. England, Schottland und Wales) und Nordirland. Weitere Informationen zur Sachlage in Nordirland (NI) finden Sie weiter unten.
Die Anforderungen des Vereinigten Königreichs gelten für Gasgeräte und deren Zubehör.
Die Anforderungen im Vereinigten Königreich gelten nicht für Geräte, die eigens für folgende Zwecke entworfen wurden:
In den Anforderungen des Vereinigten Königreichs werden die Pflichten für Hersteller, Bevollmächtigten, Importeure und Händler von Gasverbrennungsgeräten und dazugehörigen Armaturen festgelegt.
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Zu den Verantwortlichkeiten eines Herstellers gehören:
Hersteller können einen Bevollmächtigten ernennen, der deren Verpflichtungen nachkommt, ausgenommen der Folgenden:
Importeure müssen u. a. Folgendes sicherstellen:
Zu den Verantwortlichkeiten eines Händlers gehören:
Kennzeichnung und Angaben
Hersteller müssen sicherstellen, dass die Geräte und deren Zubehör mit folgenden Angaben versehen sind:
Importeure müssen sicherstellen, dass die Geräte und deren Zubehör Folgendes aufweisen:
Händler müssen Folgendes sicherstellen und überprüfen:
Wenn diese Informationen nicht auf dem Gerät oder dem Zubehör selbst angegeben werden können, sollten die oben genannten Informationen auf der Verpackung oder in einem dem Gerät oder dem Zubehör beigefügten Dokument enthalten sein.
Außerdem müssen dem Gerät Hinweise und die erforderlichen Sicherheitsinformationen beigefügt sein. Dem Zubehör muss die Konformitätserklärung beigefügt werden, die Hinweise zum Einbau oder zur Montage, zur Einstellung, zum Betrieb und zur Wartung enthalten sollte. Für Produkte, die ab dem 1. Januar 2021 in Großbritannien verkauft werden, ist eine spezielle Konformitätserklärung erforderlich, die sich auf das Vereinigte Königreich bezieht. Unter BREXIT: Im Abschnitt zum Leitfaden der Regierung des Vereinigten Königreichs weiter unten finden Sie Links zu den Leitfäden der Regierung des Vereinigten Königreichs zu diesem Thema.
Die oben genannten Informationen müssen deutlich sichtbar, leicht lesbar und verständlich in englischer Sprache angebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass in Nordirland ab dem 1. Januar 2021 aufgrund des Protokolls zu Nordirland andere Regeln gelten. Im Detail heißt dies:
Händler sollten Geräte oder deren Zubehör nicht zum Verkauf anbieten, wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass diese nicht den Anforderungen des Vereinigten Königreichs entsprechen. Wenn das Gerät oder dessen Zubehör ein Risiko darstellt, müssen Händler den Hersteller oder Importeur sowie Trading Standards (Behörde, die die Verwendung von Gasgeräten durch Verbraucher regelt) und das Amt für Gesundheit und Sicherheit (das die Verwendung von Gasgeräten am Arbeitsplatz regelt) darüber informieren.
Hersteller und Importeure müssen umgehend die erforderlichen Abhilfemaßnahmen ergreifen, um, wie jeweils erforderlich, die Konformität von Geräten oder Armaturen herzustellen, diese vom Markt zu nehmen oder sie zurückzurufen. Händler müssen sicherstellen, dass Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.
Wenn das Gerät oder dessen Zubehör ein Risiko darstellt, müssen Hersteller und Importeure umgehend das Trading Standards Institute und/oder das Amt für Gesundheit und Sicherheit (wie jeweils erforderlich) informieren und ausführliche Informationen über die Nichtkonformität und alle getroffenen Abhilfemaßnahmen bereitstellen.
Hersteller, Importeure und Händler müssen auf begründeten Antrag des Trading Standards Institute und/oder des Amtes für Gesundheit und Sicherheit hin alle Informationen und Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form bereitstellen, die erforderlich sind, um die Konformität des Geräts oder dem Zubehör mit den Anforderungen des Vereinigten Königreichs an Gasgeräte nachzuweisen.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat nach dem Brexit Leitfäden zum Verkauf von Produkten in Großbritannien und Nordirland veröffentlicht. Diese Leitfäden enthalten Informationen für Hersteller, Importeure und Händler in Bezug auf die Konformitätsanforderungen, die ab dem 1. Januar 2021 gelten, einschließlich:
Wir empfehlen Ihnen, diese Leitfäden (unten verlinkt) sowie alle anderen spezifischen Leitfäden der Regierung des Vereinigten Königreichs zu lesen, die für Ihr Produkt gelten. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie die Gesetze und Verordnungen für Ihre Produkte ab dem 1. Januar 2021 anwendbar sind, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand.
Die Leitfäden zum Brexit finden Sie hier:
Großbritannien:
Nordirland:
Es wird dringend empfohlen, die Leitfäden der Regierung des Vereinigten Königreichs zu lesen, um weitere Informationen zu den Anforderungen des Vereinigten Königreichs für Gasgeräte und deren Zubehör zu erhalten, einschließlich der folgenden Website: https://www.gov.uk/guidance/gas-appliance-safety-supplier-and-manufacturers-obligations
Wir empfehlen Ihnen auch, die Business Companion-Website zu besuchen, die Hinweise zur Produktsicherheit im Vereinigten Königreich enthält: https://www.businesscompanion.info/en/get-started