Handmade-Angebotsrichtlinien: Bekleidung, Schuhe und Accessoires
Sie als Kunsthandwerker müssen die folgenden Handmade-Richtlinien für Produkte der Kategorie "Bekleidung, Schuhe und Accessoires" einhalten:
Alle Produkte müssen den unter Willkommen bei Amazon Handmade aufgeführten allgemeinen Richtlinien für Amazon Handmade entsprechen.
Bekleidung, die von Ihnen mithilfe von Produktionsmethoden wie Siebdruck, Transferdruck oder Thermodruck konzipiert und hergestellt wird, ist zulässig.
Der Wiederverkauf ist im Handmade-Shop nicht zulässig. Artikel zum Verkauf müssen neu oder neu hergestellt sein.
Upcycling, Änderungen von Hand oder die Verzierung von Bekleidung, Accessoires und neuen bzw. nie getragenen Schuhen sind zulässig.
Bei dokumentierter Genehmigung durch den Markeninhaber ist der Verkauf von verzierten Markenprodukten zulässig, wenn Sie den Markennamen (beispielsweise Converse, Levi's oder Nike) im Angebotstitel oder in der Beschreibung klar nennen.
Wir erlauben bei Handmade keinerlei gebrauchte Produkte, Fälschungen, Markenrechtsverletzungen, Nachbildungen und/oder nachgemachte Produkte.
Eine Stickmaschine darf nur in Ihrem Atelier zu Hause oder an Ihrer Arbeitsstätte verwendet werden.
Die Herstellung von Artikeln darf nicht ausgelagert erfolgen. Wenn Sie etwa Bekleidung mit Näh- oder Druckarbeiten anbieten, müssen diese Arbeiten von Ihnen als Kunsthandwerker oder Ihren Mitarbeitern ausgeführt werden.
Stecknadeln aus Emaille sind zulässig, wenn die Form und das Design von Ihnen erstellt wurden.
Wenn Sie Produkte bei Amazon verkaufen, müssen Sie alle bundesstaatlichen, staatlichen und örtlichen Gesetze und die für diese Produkte und Produktangebote geltenden Amazon-Richtlinien einhalten.
Alle Produkte müssen allen Gesetzen und Vorschriften in den Ländern entsprechen, in denen sie verkauft werden.