Chemikalien – REACH und CLP
REACH
REACH ist die europäische Verordnung über Chemikalien und ihre sichere Verwendung. Sie behandelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Unter der REACH-Verordnung müssen Hersteller und Importeure im Allgemeinen Informationen über die Eigenschaften der Chemikalien in ihren Produkten zusammenstellen, die möglicherweise registriert oder zugelassen werden müssen, für die Beschränkungen vorliegen oder Informationen bereitgestellt werden müssen. Auch für Händler gelten möglicherweise die von REACH vorgesehenen Beschränkungen und die Pflicht zur Bereitstellung von Informationen.
Sie haben für die Einhaltung der REACH-Verordnung Sorge zu tragen. Dieses Material dient ausschließlich zu Informationszwecken. Es dient nicht als Rechtsberatung. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihren Rechtsbeistand zu wenden, wenn Sie Fragen zu den für Ihr Produkt geltenden Gesetzen und Verordnungen haben.
Allgemeine Informationen
REACH gilt für alle Chemikalien und Gemische, die im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum, EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) hergestellt oder in diesen eingeführt werden, sowie für gewisse Produkte, die vorgeschriebene gefährliche Stoffe oder Gemische enthalten.
Zulassung: Besonders gefährliche Stoffe dürfen im EWR nicht verwendet werden, wenn sie nicht für diese spezifische Verwendung zugelassen wurden. Diese Stoffe werden in das Verzeichnis zulassungspflichtiger Stoffe im Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen. Diese kann auf der Website der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingesehen werden (siehe Zusätzliche Informationen unten).
Beschränkung: Es gelten Beschränkungen für die Verwendung bestimmter gefährlicher Chemikalien, einschließlich der Beschränkung oder des Verbots der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung im EWR. Das vollständige Beschränkungsverzeichnis aus Anhang XVII ist auf der Website der ECHA verfügbar.
Registrierung: Herstellern und Importeuren, obliegt es im Allgemeinen, Informationen über die Eigenschaften und die Verwendung der Stoffe zu erheben, wenn das Volumen der hergestellten oder eingeführten Stoffe einen bestimmten Schwellenwert (1000 kg pro Jahr) übersteigt.
Bereitstellung von Informationen: In bestimmten Situationen haben Hersteller, Importeure und Händler im Allgemeinen für die Weitergabe von Informationen über gefährliche Produkte an die gesamte Lieferkette Sorge zu tragen. Darunter kann die Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblatts (SDB) für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische fallen.
Wenn in einem Produkt ein Stoff von der „Kandidatenliste“ (auch als ein besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) bekannt) in einer Konzentration von über 0,1 Masseprozent enthalten ist, muss dies dem nachgeschalteten Anwender des Produkts aktiv mitgeteilt werden. Diese Mitteilung muss Informationen über eine sichere Verwendung des Produkts enthalten und mindestens den Namen des entsprechenden SVHC. Wenn der Empfänger des Produkts ein Verbraucher ist, müssen diese Informationen über die sichere Verwendung nur auf Anfrage bereitgestellt werden (binnen von 45 Tagen und kostenfrei).
Sie haben für die Bereitstellung korrekter und vollständiger Produktinformationen über Produkte, die unter die REACH-Verordnung fallen, Sorge zu tragen. Wenn Ihre Produkte unter die REACH-Verordnung fallen, überprüfen Sie, dass Ihre Produkte im EWR verkauft werden dürfen und stellen Sie uns bitte das aktuellste SDB zur Verfügung.
REACH: Zusätzliche Informationen
Wir empfehlen Ihnen dringend, die folgenden Websites zu besuchen, auf denen Sie weitere Informationen zur REACH-Verordnung finden.
CLP
Neben REACH gilt für Ihre Produkte möglicherweise die Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung). Die CLP-Verordnung enthält die Einstufungskriterien und Kennzeichnungsregeln, die auf Ebene der Vereinten Nationen beschlossen wurden, das sogenannte global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS). Das GHS beruht auf dem Prinzip, dass dieselben Gefahren auf der ganzen Welt auf dieselbe Weise beschrieben und gekennzeichnet werden sollten.
Sie haben für die Einhaltung der CLP-Verordnung Sorge zu tragen. Dieses Material dient ausschließlich zu Informationszwecken. Es dient nicht der Rechtsberatung. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihren Rechtsbeistand zu wenden, wenn Sie Fragen zu den für Ihr Produkt geltenden Gesetzen und Verordnungen haben.
Anwendung
Die CLP-Verordnung gilt für alle Stoffe und Gemische, die in den EWR eingeführt oder in diesem hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, außer für sie gilt eine Ausnahmeregel. Beispiele für Produkte, die unter die CLP-Verordnung fallen, sind Lacke, Waschmittel, Klebstoffe, Sprühfarben und Pestizide.
Die folgenden Materialien sind ausschließlich als Fertigerzeugnisse von der Verordnung ausgenommen:
Um zu bestimmen, ob Ihr Produkt unter die CLP-Verordnung fällt, empfehlen wir Ihnen, die folgenden Schritte zu befolgen:
Verbotene Produkte
Wenn Sie den Service Versand durch Amazon (FBA) nutzen, dürfen Sie keine verbotenen Produkte an unsere Logistikzentren versenden. Amazon darf auf Ihre Kosten und ohne Entschädigung Produkte entsorgen, die unter die CLP-Verordnung fallen und deren Verkauf auf Amazon verboten ist (bitte beachten Sie, dass die Annahme von Produkten, die gemäß veralteter Gesetzgebung (wie der Richtlinie über gefährliche Zubereitungen) eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sind, in Amazon Logistikzentren verweigert wird).
Produkte, die einen der folgenden CLP-Gefahren- (H-Sätze) oder Sicherheitshinweise (P-Sätze) tragen, dürfen nicht über FBA verkauft werden:
EUH001 | In trockenem Zustand explosiv |
EUH006 | Mit und ohne Luft explosionsfähig |
EUH014 | Reagiert heftig mit Wasser |
EUH018 | Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden |
EUH019 | Kann explosionsfähige Peroxide bilden |
EUH029 | Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase |
EUH031 | Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase |
EUH032 | Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase |
EUH044 | Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss |
EUH059 | Die Ozonschicht schädigend |
EUH071 | Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
H200 | Instabil, explosiv |
H201 | Explosiv, Gefahr der Massenexplosion |
H202 | Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke |
H203 | Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke |
H240 | Erwärmung kann Explosion verursachen |
H241 | Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen |
H250 | Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst |
H251 | Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten |
H252 | In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten |
H260 | In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können |
H261 | In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase |
H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken |
H301 | Giftig bei Verschlucken |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt |
H311 | Giftig bei Hautkontakt |
H330 | Lebensgefahr bei Einatmen |
H331 | Giftig bei Einatmen |
H340 | Kann genetische Defekte verursachen |
H341 | Kann vermutlich genetische Defekte verursachen |
H350 | Kann Krebs erzeugen |
H351 | Kann vermutlich Krebs erzeugen |
H360 | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen |
H361 | Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen |
H362 | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen |
H370 | Schädigt die Organe |
H371 | Kann die Organe schädigen |
H372 | Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition |
P222 | Berührung mit Luft vermeiden |
P223 | Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern |
P230 | Feucht halten mit… |
P231 | Unter inertem Gas handhaben |
P406 | In korrosionsbeständigem / … Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren |
P407 | Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen |
Spezielle Verpackungsregeln
Sie haben für die Einhaltung der speziellen Verpackungsregeln für tastbare Gefahrenhinweise und kindergesicherte Verschlüsse für alle betroffenen Produkte Sorge zu tragen. Eine Übersicht über die verschiedenen Gefahren, aufgrund derer kindergesicherte Verschlüsse oder tastbare Gefahrenhinweise erforderlich werden, wird von der ECHA bereitgestellt: https://echa.europa.eu/regulations/clp/labelling/specific-labelling-and-packaging-situations.
Produkte ausschließlich für die gewerbliche Verwendung
Amazon Logistikzentren verweigern die Annahme von Produkten, die ausschließlich für die gewerbliche Verwendung vorgesehen sind. Bitte setzen Sie sich mit dem Hersteller in Verbindung bzw. prüfen Sie das SDB, bevor Sie Ihre Produkte an Amazon versenden. Falls Produkte, die ausschließlich für die gewerbliche Verwendung vorgesehen sind, in einem Amazon Logistikzentrum eingehen, darf Amazon die Produkte auf Ihre Kosten und ohne Entschädigung entsorgen.
Produktverzeichnisse
Sie haben für die Bereitstellung korrekter und vollständiger Produktinformationen Sorge zu tragen, einschließlich Warnhinweisen im von uns vorgeschriebenen Format. Um entsprechende Warnhinweise zu Ihren Produktverzeichnissen hinzuzufügen, sollten Sie Folgendes tun:
CLP: Zusätzliche Informationen
Wir empfehlen Ihnen dringend, die folgenden Websites zu besuchen, auf denen Sie weitere Informationen zur CLP-Verordnung finden.
ECHA zur CLP-Verordnung https://echa.europa.eu/regulations/clp