Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die die grundlegende Ernährung ergänzen sollen. Nahrungsergänzungsmittel enthalten Zutaten, die eine ernährungsphysiologische oder physiologische Wirkung haben, was bedeutet, dass sie eine physische Wirkung im menschlichen Körper erzeugen. Beispiele für Nahrungsergänzungsmittel sind Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Aminosäuren, Ballaststoffe, Pflanzen oder pflanzliche Extrakte.
EU-Anforderungen: Um sicherzustellen, dass diese Produkte sicher verwendet werden können, gibt es viele unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und Darreichungsform. Diese zusätzlichen Anforderungen sind in verschiedenen europäischen Verordnungen festgelegt. Die Wichtigste davon ist die EU-Richtlinie 2002/46/EC ist. Diese Richtlinie wird in jedem Mitgliedsstaat durch nationale Rechtsvorschriften umgesetzt, sodass es für jede Gerichtsbarkeit geringfügige Unterschiede geben kann. Zum Beispiel wird unterschiedlich definiert, was Nahrungsergänzungsmittel sind und welche Inhaltsstoffe sie enthalten dürfen.
Nahrungsergänzungsmittel werden als Tabletten, Kapseln, überzogene Tabletten oder Pulver und Flüssigkeiten verkauft, die in kleinen, dosierten Mengen eingenommen werden sollen. Im Gegensatz zu normalen Lebensmitteln erfordern Nahrungsergänzungsmittel eine empfohlene Dosierung zusammen mit anderen Pflichtangaben und Warnhinweisen für die Verbraucher, z. B. dass sie außerhalb der Reichweite von Kleinkindern gelagert werden müssen.
Anforderungen des Vereinigte Königreichs: Um sicherzustellen, dass diese Produkte sicher verwendet werden können, gibt es viele unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und Darreichungsform. Diese zusätzlichen Anforderungen sind in verschiedenen Gesetzen des Vereinigten Königreichs festgelegt. Am wichtigsten davon sind die Food Supplements (England) Regulations 2003 (Verordnungen zu Nahrungsergänzungsmitteln in England von 2003).
Nahrungsergänzungsmittel werden als Tabletten, Kapseln, überzogene Tabletten, Pulver und Flüssigkeiten verkauft, die in kleinen, dosierten Mengen aufgenommen werden sollen. Im Gegensatz zu normalen Lebensmitteln erfordern Nahrungsergänzungsmittel eine empfohlene Dosierung zusammen mit anderen Pflichtangaben und Warnhinweisen für die Verbraucher, z. B. dass sie außerhalb der Reichweite von Kleinkindern gelagert werden sollten.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht darüber, welche Vorschriften für den Verkauf und die Etikettierung von Nahrungsergänzungsmitteln gelten.
I. EU-Anforderungen
Nahrungsergänzungsmittel sind ein eingeschränkter Produkttyp bei Amazon. Sie müssen eine Genehmigung einholen, um Nahrungsergänzungsmittel verkaufen zu dürfen. Hier können Sie eine Genehmigung beantragen.
Außerdem ist auf einigen Marketplace-Sites eine nationale Benachrichtigung vor dem Inverkehrbringen erforderlich, bevor ein Nahrungsergänzungsmittel für diesen Rechtsbezirk bei Amazon angeboten und verkauft werden kann.
Die Liste unten führt in Auszügen auf, welche Art von Produkten unter "Nahrungsergänzungsmittel" hochgeladen werden müssen. Wenn Sie Ihr Produkt in dieser Liste nicht finden oder wenn Sie nicht sicher sind, unter welchem Produkttyp Sie Ihr Produkt anbieten sollen, wenden Sie sich an den Service für Verkaufspartner .
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Hilfeseite zum Produkttyp Drogerie & Körperpflege und in unserer Liste erlaubter und verbotener Angebote für Arzneimittel, Paraphernalien und Nahrungsergänzungsmittel.
Die folgenden Informationen sollten auf der Etikettierung eines Nahrungsergänzungsmittels enthalten sein, zusätzlich zu den Informationen, die gemäß der Verordnung 1169/2011 über Lebensmittelinformationen für Verbraucher erforderlich sind:
Nur nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, die gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (die "Verordnung") genehmigt wurden, dürfen auf dem Etikett verwendet werden.
Ziel der Verordnung ist es, die Verbraucher vor irreführenden und falschen Behauptungen zu Produkten zu schützen und die Regeln EU-weit zu harmonisieren, um den Handel zu vereinfachen.
Nährwertangaben sind Angaben, die angeben, suggerieren oder implizieren, dass ein Lebensmittel aufgrund des Enthaltens, Nicht-Enthaltens, erhöhter oder reduzierter Energiewerte oder eines bestimmten Nährstoffs oder einer anderen Substanz bestimmte positive Nährwerteigenschaften hat. Nährwertangaben enthalten sachliche Informationen über die Nährstoffzusammensetzung des Lebensmittels, zum Beispiel "Kalziumquelle", "fettarm", "hoher Ballaststoffanteil" oder "reduzierter Salzanteil".
Nur Nährwertangaben, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind, dürfen zu Lebensmitteln gemacht werden, und zwar nur, wenn das Produkt die spezifischen Bedingungen für diese Angabe erfüllt. Die Angabe "fettarm" darf beispielsweise nur zu Produkten gemacht werden, deren Fettanteil bei Feststoffen 3 g pro 100 g nicht übersteigt.
Gesundheitsangaben sind Angaben, die angeben, suggerieren oder implizieren, dass eine Lebensmittelsorte, ein bestimmtes Lebensmittel oder einer der Inhaltsstoffe mit der Gesundheit in Zusammenhang steht. Es sind nur Gesundheitsangaben erlaubt, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und von der Europäischen Kommission genehmigt wurden. Das EU-Register enthält eine Liste spezifischer Gesundheitsangaben und das Ergebnis ihrer Prüfung, unabhängig davon, ob sie zugelassen sind oder nicht, sowie die Nutzungsbedingungen. Ein Beispiel für eine bestimmte Gesundheitsangabe wäre "Kalzium trägt zum Erhalt der Knochen bei". Allgemeinere Angaben wie "gut für den Körper" oder "gesund" sind möglicherweise zulässig, wenn ihnen eine relevante und im EU-Register aufgeführte, genehmigte Angabe beigefügt ist, vorausgesetzt, sie erfüllen die spezifischen Nutzungsbedingungen.
Gesundheitsangaben dürfen nicht:
Im Allgemeinen dürfen die Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein, dürfen nicht zu einem übermäßigen Konsum des Lebensmittels ermutigen oder Gründe dafür geben, oder implizieren, dass eine ausgewogene Ernährung nicht die erforderlichen Nährstoffe liefern kann. Die Angaben dürfen nicht zu Unklarheiten bezüglich der Sicherheit und/oder des Nährwerts anderer Lebensmittel führen. Sie dürfen nicht auf Veränderungen von Körperfunktionen verweisen, die beim Verbraucher Angst auslösen oder diese ausnutzen könnten.
Nährwert- und Gesundheitsangaben sind nur zulässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Durchschnittsverbraucher die angegebenen vorteilhaften Wirkungen versteht. Wenn allgemeine Angaben zum körperlichen Wohlbefinden gemacht werden (z. B. "Superfood", "Antioxidantien", "gut für den Körper"), muss diesen Angaben eine spezifische Gesundheitsangabe beigefügt werden, in der erklärt wird, warum die entsprechenden Lebensmittel als "Superfoods" gelten. Beispielsweise kann Makrele als Teil einer gesunden, ausgewogenen Ernährung als Superfood betrachtet werden, da sie eine Quelle der Omega-3-Fettsäuren ist (enthält x mg Eicosapentaensäure und Docosahexaensäure pro 100 g und pro 100 kcal). Omega 3 trägt zur normalen Herzfunktion bei.
Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht die Eigenschaft einer Prävention, Behandlung oder Heilung von Krankheiten beanspruchen oder auf solche Eigenschaften verweisen. Solche medizinischen Angaben sind für Nahrungsergänzungsmittel unter keinerlei Voraussetzungen zulässig. Nur zu Produkten, die als medizinische Produkte zugelassen sind, dürfen solche Angaben gemacht werden.
In den Anhängen der EU-Verordnung 2002/46/EG sind die Vitamine und Mineralstoffe, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen, mitsamt ihrer chemischen Formeln aufgeführt. Damit zusätzliche Vitamine und Mineralstoffe in diese Liste aufgenommen werden können, müssen diese nach einer Sicherheitsüberlegung der EFSA von der Europäischen Kommission genehmigt werden.
"Neuartige Lebensmittel" sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Maße von Menschen in der EU konsumiert wurden. Hierzu zählen neu entwickelte Lebensmittel, innovative Lebensmittel, Lebensmittel, die mit neuen Technologien und Produktionsprozessen produziert wurden, sowie Lebensmittel, die traditionell außerhalb der EU konsumiert werden. Neuartige Lebensmittel sind beispielsweise neue Quellen für Vitamin K (Menachinon) oder Extrakte aus vorhandenen Lebensmitteln (antarktisches Krillöl, das reich an Phospholipiden der Krillsorte Euphausia superba ist), landwirtschaftliche Produkte aus Drittstaaten (z. B. Chia-Samen, Nonisaft) oder Lebensmittel, die aus neuen Produktionsprozessen entstanden sind (UV-behandelte Lebensmittel wie Milch, Brot, Pilze und Hefe).
Vor der Markteinführung eines neuen Lebensmittels in der EU muss eine Sicherheitsprüfung durchgeführt werden und eine entsprechende Genehmigung erfolgen.
Neben neuartigen Lebensmitteln sind auch bestimmte andere Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln nicht zulässig. Beispielsweise sind die folgenden Substanzen bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln nicht als Inhaltsstoffe zulässig:
Produkte, die bei Amazon zum Verkauf angeboten werden, dürfen keine nicht genehmigten Inhaltsstoffe (z. B. nicht genehmigte Vitamine oder Mineralstoffe, Zusatzstoffe oder Geschmacksstoffe), neuartige Lebensmittel oder verbotene Inhaltsstoffe enthalten.
Um zu gewährleisten, dass Nahrungsergänzungsmittel sicher für den Verzehr sind, muss der Hersteller die Höchstwerte für den sicheren Verzehr, die durch die wissenschaftliche Risikoprüfung festgelegt wurden, sowie Daten zur Aufnahme von Vitamin- und Mineralstoffen aus anderen Lebensmitteln berücksichtigen und darauf achten, welche als angemessene Vitamin- und Mineralstoffaufnahme für eine durchschnittliche Person gelten. Die EFSA hat wissenschaftliche Meinungen zu den oberen Sicherheitswerten für verschiedene Vitamine, Mineralstoffe und andere Substanzen veröffentlicht. Einige Mitgliedsstaaten haben gesetzliche Höchstgrenzen für Vitamine und Mineralstoffe, andere geben lediglich Hinweise. Zum Beispiel stehen im Vereinigten Königreich Hinweise zu den Höchstgrenzen für Vitamine und Mineralstoffe zur Verfügung, die von der Expertengruppe für Mineralien und Vitamine verfasst wurden.
Einschränkungen bei Nahrungsergänzungsmitteln
Nahrungsergänzungsmittel sind ein eingeschränkter Produkttyp bei Amazon. Sie müssen eine Genehmigung einholen, um Nahrungsergänzungsmittel verkaufen zu dürfen. Hier können Sie eine Genehmigung beantragen.
Anforderungen für das Anbieten von Nahrungsergänzungsmitteln
Die Liste unten führt in Auszügen auf, welche Art von Produkten unter welchem Nahrungsergänzungsmittel hochgeladen werden sollten. Wenn Sie Ihr Produkt in dieser Liste nicht finden oder wenn Sie nicht sicher sind, unter welchem Produkttyp Sie Ihr Produkt anbieten sollen, wenden Sie sich an den Service für Verkaufspartner.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Hilfeseite zum Produkttyp Drogerie & Körperpflege und in unserer Liste erlaubter und verbotener Angebote für Arzneimittel, Paraphernalien und Nahrungsergänzungsmittel.
Etikettierungspflicht
Die folgenden Informationen sollten auf der Etikettierung eines Nahrungsergänzungsmittels enthalten sein, zusätzlich zu den Informationen, die gemäß der Verordnung des Vereinigten Königreichs über Lebensmittelinformationen für Verbraucher erforderlich sind:
Angaben zu Lebensmittelprodukten dürfen nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein und müssen die entsprechenden Anforderungen erfüllen
Grundsätzlich dürfen Angaben zu Lebensmitteln nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein in Bezug auf:
Angaben, die besagen, dass das Lebensmittel oder dessen Inhaltsstoffe helfen können, eine Krankheit oder einen negativen Zustand zu behandeln, zu verhindern oder zu heilen, sind ebenfalls verboten. Außerdem dürfen auf dem Etikett und auf der Detailseite nur nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln gemacht werden, die gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (wie beibehalten und durch Gesetze des Vereinigten Königreichs gemäß den Nutrition (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019/651 geändert) genehmigt wurden.
Nährwertangaben
Nährwertangaben sind Angaben, die angeben, suggerieren oder implizieren, dass ein Lebensmittel aufgrund des Enthaltens, Nicht-Enthaltens, erhöhter oder reduzierter Energiewerte oder eines bestimmten Nährstoffs oder einer anderen Substanz bestimmte positive Nährwerteigenschaften hat. Nährwertangaben liefern Informationen zur ernährungsphysiologischen Zusammensetzung des Lebensmittels. Zum Beispiel: "Kalziumquelle", "fettarm", "ballaststoffreich" und "reduzierter Salzgehalt".
Nur Nährwertangaben, die im Anhang der EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (wie beibehalten und durch Gesetze des Vereinigten Königreichs geändert) aufgeführt sind, dürfen auf Lebensmitteln angegeben werden, und zwar nur, wenn das Produkt die spezifischen Bedingungen für diese Angabe erfüllt. Die Angabe "fettarm" darf beispielsweise nur zu Produkten gemacht werden, deren Fettanteil bei Feststoffen 3 g pro 100 g nicht übersteigt. Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten.
GesundheitsangabenGesundheitsangaben sind Angaben, die angeben, suggerieren oder implizieren, dass eine Lebensmittelsorte, ein bestimmtes Lebensmittel oder einer der Inhaltsstoffe mit der Gesundheit in Zusammenhang steht. Nur gesundheitsbezogene Angaben, die von der zuständigen unten aufgeführten Behörde genehmigt wurden, sind zulässig:
Bis zum 31. Dezember 2020 enthielt das EU-Register eine Liste spezifischer Gesundheitsangaben und das Ergebnis ihrer Prüfung (ob sie zugelassen sind oder nicht) sowie die Nutzungsbedingungen.
Nach dem 31. Dezember 2020 wird von Behörden des Vereinigten Königreichs ein Register geführt, das eine Liste bestimmter gesundheitsbezogener Angaben und das Ergebnis deren Bewertung (ob genehmigt oder nicht) sowie die Nutzungsbedingungen enthält.
Gesundheitsangaben dürfen nicht:
Nährwert- und Gesundheitsangaben sind nur zulässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Durchschnittsverbraucher die angegebenen vorteilhaften Wirkungen versteht. Wenn, wie oben genannt, allgemeine Angaben zum körperlichen Wohlbefinden gemacht werden (z. B. "Superfood", "gut für den Körper"), muss diesen Angaben eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe beigefügt werden, in der erklärt wird, warum die entsprechenden Lebensmittel z. B. als "Superfood" gelten. Beispielsweise kann Makrele als Teil einer gesunden, ausgewogenen Ernährung als Superfood betrachtet werden, da sie eine Quelle für Omega-3-Fettsäuren ist. Die Angabe könnte daher Folgendes besagen: "Die Omega-3-Fettsäuren EPA und DHA tragen zur normalen Herzfunktion bei". Dies sollte mit der Erklärung versehen sein, woher die Omega-3-Fettsäure stammt und dass x mg Eicosapentaensäure und Docosahexaensäure pro 100 g enthalten sind. Um diese gesundheitsbezogene Aussage verwenden zu können, müssen Sie dem Kunden ebenfalls mitteilen, dass die positive Wirkung mit einer Tagesdosis von 250 mg EPA und DHA erreicht wird.
Medizinische Angaben
Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht die Eigenschaft einer Prävention, Behandlung oder Heilung von Krankheiten beanspruchen oder auf solche Eigenschaften verweisen. Solche medizinischen Angaben sind für Nahrungsergänzungsmittel unter keinerlei Voraussetzungen zulässig. Nur zu Produkten, die als medizinische Produkte zugelassen sind, dürfen solche Angaben gemacht werden.
Neuartige Lebensmittel und verbotene Inhaltsstoffe
In den Anhängen der EU-Verordnung 2002/46/EG (wie beibehalten und durch Gesetze des Vereinigten Königreichs geändert) sind die Vitamine und Mineralstoffe, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen, mitsamt ihrer chemischen Formeln aufgeführt.
Im Sinne der britischen Gesetze sind "Neuartige Lebensmittel" Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Maße von Menschen in der EU konsumiert wurden. Hierzu zählen neu entwickelte Lebensmittel, innovative Lebensmittel, Lebensmittel, die mit neuen Technologien und Produktionsprozessen produziert wurden, sowie Lebensmittel, die traditionell außerhalb der EU konsumiert werden. Neuartige Lebensmittel sind beispielsweise neue Quellen für Vitamin K (Menachinon) oder Extrakte aus vorhandenen Lebensmitteln (antarktisches Krillöl, das reich an Phospholipiden der Krillsorte Euphausia superba ist), landwirtschaftliche Produkte aus Drittstaaten (z. B. Chia-Samen, Nonisaft) oder Lebensmittel, die aus neuen Produktionsprozessen entstanden sind (UV-behandelte Lebensmittel wie Milch, Brot, Pilze und Hefe). Vor der Markteinführung eines neuen Lebensmittels in der EU muss eine Sicherheitsprüfung durchgeführt werden und eine entsprechende Genehmigung erfolgen.
Neben neuartigen Lebensmitteln sind auch bestimmte andere Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln nicht zulässig. Beispielsweise sind die folgenden Substanzen bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln nicht als Inhaltsstoffe zulässig:
Produkte, die bei Amazon zum Verkauf angeboten werden, dürfen keine nicht genehmigten Inhaltsstoffe (z. B. nicht genehmigte Vitamine oder Mineralstoffe, Zusatzstoffe oder Geschmacksstoffe), neuartige Lebensmittel oder verbotene Inhaltsstoffe enthalten.
Sichere Höchstwerte
Um zu gewährleisten, dass Nahrungsergänzungsmittel sicher für den Verzehr sind, muss der Hersteller die oberen Grenzwerte für den sicheren Verzehr, die durch die wissenschaftliche Risikoprüfung festgelegt wurden, sowie Daten zur Aufnahme von Vitamin- und Mineralstoffen aus anderen Lebensmitteln berücksichtigen und darauf achten, welche als angemessene Vitamin- und Mineralstoffaufnahme für eine durchschnittliche Person gelten.
Das Vereinigte Königreich stellt Hinweise zu den Höchstgrenzen für Vitamine und Mineralstoffe von der Expertengruppe für Mineralien und Vitamine zur Verfügung.