Die Einhaltung von REACH liegt in Ihrer Verantwortung. Die nachfolgenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Sie sind nicht als Rechtsauskunft zu verstehen. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der für Ihr Produkt geltenden Gesetze und Verordnungen haben, empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsbeistand.
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (die "REACH-Verordnung der EU") gilt für den Verkauf von Chemikalien und deren sichere Verwendung in der EU. Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Gemäß der REACH-Verordnung der EU müssen Hersteller und Importeure Informationen zu den in ihren Produkten enthaltenen chemischen Stoffen sammeln, die ggf. der Registrierung, der Zulassung, den Beschränkungen oder den Anforderungen der Informationsbereitstellung unterliegen. Auch Vertriebspartner können den REACH-Beschränkungen und den Anforderungen der Informationsbereitstellung unterliegen.
Zusätzlich zur REACH-Verordnung der EU können in der EU verkaufte Produkte, die relevante Chemikalien enthalten, auch der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ("CLP-Verordnung der EU") unterliegen. Die CLP-Verordnung umfasst auf der Ebene der Vereinten Nationen beschlossene Einstufungskriterien und Kennzeichnungsvorschriften für gefährliche chemische Stoffe. Es handelt sich dabei um das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System, GHS). Die GHS-Piktogramme finden Sie hier.Es gibt bestimmte andere verpflichtende Kennzeichnungsvorschriften, die Sie einhalten müssen. Dies betrifft z. B. die Etikettierung der gefährlichen Stoffe mit dem Namen, der Adresse und der Telefonnummer des Lieferanten.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die REACH-Verordnung der EU und die CLP-Verordnung der EU einzuhalten. Sie müssen außerdem andere nationale Anforderungen in relevanten Ländern einhalten.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den EU-Anforderungen.
Vorschriften für den Verkauf und die sichere Verwendung von Chemikalien
Ab dem 1. Januar 2021 gilt für Chemikalien eine geänderte Version der REACH-Verordnung infolge der REACH etc. (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019/758 (die "Chemikalienverordnung des Vereinigten Königreichs". Es gelten jeweils unterschiedliche Vorschriften für in den folgenden geografischen Gebieten verkaufte Waren:
Anforderungen für die Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung
Ab dem 1. Januar 2021 gilt eine geänderte Fassung der CLP-Verordnung der EU aufgrund des Chemicals (Health and Safety) and Genetically Modified Organisms (Contained Use) (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019/720 (die "CLP-Regelung des Vereinigten Königreichs"). Im Folgenden wird festgehalten, wo es ab dem 1. Januar 2021 relevante Änderungen in den Anforderungen geben wird.
Es gibt bestimmte andere verpflichtende Kennzeichnungsvorschriften, die Sie einhalten müssen. Dies betrifft z. B. die Etikettierung der gefährlichen Stoffe mit dem Namen, der Adresse und der Telefonnummer des Lieferanten.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Anforderungen des Vereinigten Königreichs einzuhalten, wenn Sie Produkte, die relevante Chemikalien enthalten, im Vereinigten Königreich verkaufen. Wenn Sie auf EU-Websites von Amazon Produkte verkaufen, die relevante Chemikalien enthalten, müssen Sie außerdem die REACH-Verordnung der EU, die CLP-Verordnung der EU und andere nationale Anforderungen in den jeweiligen Ländern einhalten.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Anforderungen des Vereinigten Königreichs.
Dieses Material dient nur zu Ihrer Information und Sie sollten es nicht als Ersatz für eine Rechtsberatung betrachten. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Fragen zu den Ihr Produkt betreffenden Gesetzen und Verordnungen an einen Rechtsbeistand zu wenden. Dieses Material spiegelt nur den Stand zum Zeitpunkt seiner Abfassung wider und die Anforderungen innerhalb der EU und im Vereinigten Königreich können sich ändern. Weitere Informationen zu Änderungen, die ab dem 1. Januar 2021 wirksam werden können, finden Sie in den aktuellen Brexit-Richtlinien (siehe unten).
Allgemeine Informationen
Die REACH-Verordnung gilt für alle chemischen Stoffe und Gemische, die im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum: alle Mitgliedsstaaten der EU zuzüglich Norwegen, Island und Liechtenstein) hergestellt oder in diesen importiert werden, einschließlich Erzeugnisse, die bestimmte gefährliche oder schädliche Stoffe und Gemische enthalten.
Besonders gefährliche Substanzen können nur im EWR verwendet werden, wenn sie für diese bestimmte Verwendung zugelassen wurden. Diese chemischen Stoffe sind im Anhang XIV der REACH-Verordnung der EU aufgeführt. Sie sind auch im Anhang XIV der Zulassungsliste der REACH-Verordnung aufgeführt, die auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA, weitere Informationen weiter unten) zu finden ist.
Die Verwendung bestimmter gefährlicher chemischer Stoffe ist beschränkt, einschließlich der Grenzen oder des Verbots der Herstellung, des Verkaufs oder der Verwendung im EWR. Dies umfasst auch Beschränkungen der Verwendung als Substanz, in Gemischen und in Artikeln. Eine vollständige Liste der Beschränkungen finden Sie in Anhang XVII der REACH-Verordnung der EU und auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) (siehe Weitere Informationen unten).
Hersteller und Importeure sind grundsätzlich dafür verantwortlich, die Stoffe zu registrieren, die sie über eine bestimmte Menge hinaus (mehr als 1 000 kg pro Jahr) herstellen oder importieren. Die Registrierung umfasst das Sammeln von Informationen über die Eigenschaften und die Verwendung der zu registrierenden Stoffe.
Hersteller, Importeure und Vertriebspartner sind grundsätzlich dafür verantwortlich, Informationen über gefährliche Produkte in bestimmten Situationen innerhalb der Lieferkette anzugeben. Dies kann auch die Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblatts (SDB) für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische beinhalten.
Wenn ein Stoff, der in der Liste in Frage kommender Stoffe aufgeführt ist (auch bekannt als besonders besorgniserregende Stoffe, Substance of Very High Concern (SVHC)), in einem Artikel mit einer Konzentration über 0,1 % des Gesamtgewichts verwendet wird, muss dies dem nachgeschalteten Anwender des Produkts aktiv mitgeteilt werden. Die Kommunikation muss Informationen zur sicheren Verwendung des Artikels beinhalten und es muss mindestens der Namen des bestimmten SVHC angegeben werden. Handelt es sich bei dem Empfänger des Artikels um einen Endverbraucher, muss diese Information zur sicheren Verwendung nur auf Anfrage bereitgestellt werden (innerhalb von 45 Tagen und kostenlos).Es liegt in Ihrer Verantwortung, genaue und vollständige Produktinformationen zu Produkten, die unter die REACH-Verordnung fallen, bereitzustellen. Wenn Ihre Produkte unter die REACH-Verordnung der EU fallen, überprüfen Sie, ob Ihre Produkte für den Verkauf im EWR berechtigt sind und stellen Sie uns bitte das aktuelle Sicherheitsdatenblatt (SDB) zur Verfügung.
Wenn ein Stoff, der in der Liste in Frage kommender Stoffe aufgeführt ist (auch bekannt als besonders besorgniserregende Stoffe, Substance of Very High Concern (SVHC)), in einem Artikel mit einer Konzentration über 0,1 % des Gesamtgewichts verwendet wird, muss dies dem nachgeschalteten Anwender des Produkts aktiv mitgeteilt werden. Die Kommunikation muss Informationen zur sicheren Verwendung des Artikels beinhalten und es muss mindestens der Namen des bestimmten SVHC angegeben werden. Handelt es sich bei dem Empfänger des Artikels um einen Endverbraucher, muss diese Information zur sicheren Verwendung nur auf Anfrage bereitgestellt werden (innerhalb von 45 Tagen und kostenlos).
Es liegt in Ihrer Verantwortung, genaue und vollständige Produktinformationen zu Produkten, die unter die REACH-Verordnung fallen, bereitzustellen. Wenn Ihre Produkte unter die REACH-Verordnung der EU fallen, überprüfen Sie, ob Ihre Produkte für den Verkauf im EWR berechtigt sind und stellen Sie uns bitte das aktuelle Sicherheitsdatenblatt (SDB) zur Verfügung.
Chemikalien, die nur für die professionelle Verwendung vorgesehen sind
Amazon untersagt den Verkauf von Chemikalien, die nur für die professionelle Verwendung vorgesehen sind. Bitte fragen Sie beim Hersteller nach oder prüfen Sie im Sicherheitsdatenblatt (SDB) oder auf dem Produktetikett, ob Ihr Produkt nur für die professionelle Verwendung vorgesehen ist. Sollten Chemikalien in einem Amazon-Logistikzentrum eintreffen, die nur für die professionelle Verwendung vorgesehen sind, kann Amazon diese Einheiten auf Ihre Kosten und ohne Entschädigung entsorgen.
Allgemeine Informationen
Die REACH-Verordnung gilt für alle chemischen Stoffe und Gemische, die im Vereinigten Königreich hergestellt oder in dieses importiert werden, jedoch mit abweichenden Bestimmungen für Großbritannien (England, Schottland und Wales) und Nordirland, einschließlich Erzeugnisse, die bestimmte gefährliche oder schädliche Stoffe und Gemische enthalten. Weitere Informationen zur Lage in Nordirland finden Sie weiter unten.
Besonders gefährliche Substanzen können nur in Großbritannien verwendet werden, wenn sie für diese bestimmte Verwendung zugelassen wurden. Diese chemischen Stoffe sind im Anhang XIV der REACH-Verordnung der EU und der Chemikalienverordnung des Vereinigten Königreichs aufgeführt.
Die Verwendung bestimmter gefährlicher chemischer Stoffe ist beschränkt, einschließlich der Grenzen oder des Verbots der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung in Großbritannien. Dies umfasst auch Beschränkungen der Verwendung als Substanz, in Gemischen und in Artikeln. Eine vollständige Liste der Beschränkungen finden Sie in Anhang XVII der REACH-Verordnung der EU und der Chemikalienverordnung des Vereinigten Königreichs.
Hersteller und Importeure sind grundsätzlich dafür verantwortlich, die Stoffe zu registrieren, die sie über eine bestimmte Menge hinaus (mehr als 1 000 kg pro Jahr) herstellen oder importieren. Die Registrierung umfasst das Sammeln von Informationen über die Eigenschaften und die Verwendung der zu registrierenden Stoffe. Ab dem 1. Januar 2021 müssen Hersteller und Importeure neue Chemikalien beim Health and Safety Executive registrieren.
Hersteller, Importeure und Vertriebspartner sind grundsätzlich dafür verantwortlich, Informationen über gefährliche Produkte in bestimmten Situationen innerhalb der Lieferkette anzugeben. Dies kann auch die Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblatts (SDB) für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische beinhalten.
Wenn ein Stoff, der in der Liste in Frage kommender Stoffe aufgeführt ist (auch bekannt als besonders besorgniserregende Stoffe, Substance of Very High Concern (SVHC)), in einem Artikel mit einer Konzentration über 0,1 % des Gesamtgewichts verwendet wird, muss dies dem nachgeschalteten Anwender des Produkts aktiv mitgeteilt werden. Die Kommunikation muss Informationen zur sicheren Verwendung des Artikels beinhalten und es muss mindestens der Namen des bestimmten SVHC angegeben werden. Handelt es sich bei dem Empfänger des Artikels um einen Endverbraucher, muss diese Information zur sicheren Verwendung nur auf Anfrage bereitgestellt werden (innerhalb von 45 Tagen und kostenlos).Es liegt in Ihrer Verantwortung, genaue und vollständige Produktinformationen zu Produkten, die unter die REACH-Verordnung fallen, bereitzustellen. Wenn Ihre Produkte der Chemikalienverordnung des Vereinigten Königreichs (nach diesem Datum) unterliegen, müssen Sie überprüfen, ob Ihre Produkte für den Verkauf im Vereinigten Königreich berechtigt sind, und uns das aktuelle SDB zukommen lassen.
Wenn ein Stoff, der in der Liste in Frage kommender Stoffe aufgeführt ist (auch bekannt als besonders besorgniserregende Stoffe, Substance of Very High Concern (SVHC)), in einem Artikel mit einer Konzentration über 0,1 % des Gesamtgewichts verwendet wird, muss dies dem nachgeschalteten Anwender des Produkts aktiv mitgeteilt werden. Die Kommunikation muss Informationen zur sicheren Verwendung des Artikels beinhalten und es muss mindestens der Namen des bestimmten SVHC angegeben werden. Handelt es sich bei dem Empfänger des Artikels um einen Endverbraucher, muss diese Information zur sicheren Verwendung nur auf Anfrage bereitgestellt werden (innerhalb von 45 Tagen und kostenlos).
Es liegt in Ihrer Verantwortung, genaue und vollständige Produktinformationen zu Produkten, die unter die REACH-Verordnung fallen, bereitzustellen. Wenn Ihre Produkte der Chemikalienverordnung des Vereinigten Königreichs unterliegen, müssen Sie überprüfen, ob Ihre Produkte für den Verkauf im Vereinigten Königreich berechtigt sind, und stellen Sie uns bitte das aktuelle SDB zur Verfügung.
Chemikalien, die nur für die professionelle Verwendung vorgesehen sind
Amazon untersagt den Verkauf von Chemikalien, die nur für die professionelle Verwendung vorgesehen sind. Bitte fragen Sie beim Hersteller nach oder prüfen Sie im Sicherheitsdatenblatt (SDB) oder auf dem Produktetikett, ob Ihr Produkt nur für die professionelle Verwendung vorgesehen ist. Sollten Chemikalien in einem Amazon-Logistikzentrum eintreffen, die nur für die professionelle Verwendung vorgesehen sind, kann Amazon diese Einheiten auf Ihre Kosten und ohne Entschädigung entsorgen.
Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Hinweise zu lesen, um weitere Informationen zu REACH zu erhalten.
Der CLP-Verordnung der EU unterliegen alle Stoffe und Gemische, die, sofern keine anders lautende Ausnahmeregelung vorliegt, in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) importiert bzw. dort hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden. Unter die CLP-Verordnung fallende Produkte sind beispielsweise Farben, Reinigungsmittel, Klebstoffe, Sprühfarben und Pflanzenschutzmittel.
Ausgenommen sind nur die folgenden Materialien im Fertigzustand, die für Endverbraucher bestimmt sind:
Sie dürfen Stoffe oder Gemische zur Herstellung von Dingen verwenden, die eine besondere Form, Oberfläche oder Design haben. Wenn die besondere Form, Oberfläche oder das Design die Funktion in einem größeren Maß bestimmt als die chemische Zusammensetzung, werden diese gemäß der Gesetzgebung "Artikel" genannt. Beispiele für Artikel sind: Fahrräder, Gitarren, Batterien, T-Shirts und CDs. Die CLP-Verordnung der EU gilt für die meisten Artikel nicht (mit folgenden Ausnahmen: (1) explosive Artikel (wie in Abschnitt 2.1 des Anhangs I beschrieben); oder (2) wenn die in dem Artikel enthaltenen Stoffe gemäß den Artikeln 7 oder 9 der REACH-Verordnung der EU registriert oder gemeldet werden müssen).
Wir empfehlen die folgende Vorgehensweise, um festzustellen, ob Ihr Produkt der CLP-Verordnung unterliegt:
Sie dürfen keine Produkte an Amazon senden, die nicht in ein Logistikzentrum gelangen dürfen. Amazon darf solche Einheiten auf Ihre Kosten und ohne Entschädigung entsorgen. Bitte beachten Sie, dass Produkte, die gemäß veralteten Rechtsvorschriften (wie z. B. der Richtlinie über gefährliche Zubereitungen und der Richtlinie über gefährliche Substanzen) klassifiziert, etikettiert und verpackt sind, nicht von den Amazon-Logistikzentren akzeptiert werden können.
Produkte mit den folgenden CLP-Gefahren- (H) oder Warnhinweisen (P), dürfen nicht in ein Amazon-Logistikzentrum gelangen.
EUH001 | In trockenem Zustand explosiv |
EUH006 | Mit und ohne Luft explosionsfähig |
EUH014 | Reagiert heftig mit Wasser |
EUH018 | Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf-/Luft-Gemische bilden |
EUH019 | Kann explosionsfähige Peroxide bilden |
EUH029 | Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase |
EUH031 | Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase |
EUH032 | Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase |
EUH044 | Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss |
EUH059 | Die Ozonschicht schädigend |
H200 | Instabil, explosiv |
H201 | Explosiv, Gefahr der Massenexplosion |
H202 | Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke |
H203 | Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke |
H240 | Erwärmung kann Explosion verursachen |
H241 | Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen |
H250 | Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst |
H251 | Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten |
H252 | In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten |
H260 | In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können |
H261 | In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase |
H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken |
H301 | Giftig bei Verschlucken |
H304 | Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt |
H311 | Giftig bei Hautkontakt |
H330 | Lebensgefahr bei Einatmen |
H331 | Giftig bei Einatmen |
H340 | Kann genetische Defekte verursachen |
H341 | Kann vermutlich genetische Defekte verursachen |
H350 | Kann Krebs erzeugen |
H351 | Kann vermutlich Krebs erzeugen |
H360 | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen |
H361 | Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen |
H362 | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen |
H370 | Schädigt die Organe |
H371 | Kann die Organe schädigen |
H372 | Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition |
H373 | Kann bei längerer oder wiederholter Exposition die Organe schädigen |
P222 | Keinen Kontakt mit Luft zulassen |
P223 | Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern |
P230 | Feucht halten mit … (Angabe des Herstellers einfügen) |
P231 | Unter inertem Gas handhaben |
P406 | In korrosionsbeständigem (Angabe des Herstellers einfügen) Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren |
P407 | Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen |
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die besonderen Verpackungsregeln für ertastbare Warnhinweise und kindersichere Verschlüsse gemäß der CLP-Verordnung der EU für alle zutreffenden Produkte einzuhalten.
Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Ihre Produkte, die unter die CLP-Verordnung fallen, angemessen gekennzeichnet werden (einschließlich der relevanten Gefahrenhinweise (H), Warnhinweise (P) und/oder Piktogramme) und dass alle diese Produktinformationen auf dem Etikett in der Landessprache des Mitgliedstaats verfügbar sind, in dem Sie Ihr Produkt zum Verkauf oder zur Lieferung anbieten.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, richtige und vollständige Produktinformationen einschließlich entsprechender Warnhinweise (wie von der CLP-Verordnung gefordert) zur Verfügung zu stellen. Gehen Sie folgendermaßen vor, um Ihren Produktangeboten entsprechende Warnhinweise hinzuzufügen:
Der CLP-Verordnung der EU und der CLP-Regelung des Vereinigten Königreichs unterliegen alle Stoffe und Gemische, die, sofern keine anders lautende Ausnahmeregelung vorliegt, in das Vereinigte Königreich importiert bzw. dort hergestellt oder in verkauft werden. Unter die CLP-Verordnung fallende Produkte sind beispielsweise Farben, Reinigungsmittel, Klebstoffe, Sprühfarben und Pflanzenschutzmittel.
Die Bestimmungen gelten abweichend für:
Ausgenommen sind nur die folgenden Materialien im Fertigzustand:
Sie dürfen Stoffe oder Gemische zur Herstellung von Dingen verwenden, die eine besondere Form, Oberfläche oder Design haben. Wenn die besondere Form, Oberfläche oder das Design die Funktion in einem größeren Maß bestimmt als die chemische Zusammensetzung, werden diese gemäß der Gesetzgebung "Artikel" genannt. Beispiele für Artikel sind: Fahrräder, Gitarren, Batterien, T-Shirts und CDs. Die CLP-Verordnung der EU oder die CLP-Regelung des Vereinigten Königreichs gilt für die meisten Artikel nicht (mit folgenden Ausnahmen: (1) explosive Artikel (wie in Abschnitt 2.1 des Anhangs I beschrieben); oder (2) wenn die in dem Artikel enthaltenen Stoffe gemäß den Artikeln 7 oder 9 der REACH-Verordnung der EU registriert oder gemeldet werden müssen).
Wir empfehlen die folgende Vorgehensweise, um festzustellen, ob Ihr Produkt der CLP-Verordnung unterliegt:
Sie dürfen keine Produkte an Amazon senden, die nicht in ein Logistikzentrum gelangen dürfen. Amazon darf solche Einheiten auf Ihre Kosten und ohne Entschädigung entsorgen. Bitte beachten Sie, dass Produkte, die gemäß veralteten Rechtsvorschriften (wie z. B. der Richtlinie über gefährliche Zubereitungen und der Richtlinie über gefährliche Substanzen) klassifiziert, etikettiert und verpackt sind, nicht von den Amazon-Logistikzentren akzeptiert werden können.
Produkte mit den folgenden CLP-Gefahren- (H) oder Warnhinweisen (P), dürfen nicht in ein Amazon-Logistikzentrum gelangen.
EUH001 | In trockenem Zustand explosiv |
EUH006 | Mit und ohne Luft explosionsfähig |
EUH014 | Reagiert heftig mit Wasser |
EUH018 | Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf-/Luft-Gemische bilden |
EUH019 | Kann explosionsfähige Peroxide bilden |
EUH029 | Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase |
EUH031 | Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase |
EUH032 | Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase |
EUH044 | Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss |
EUH059 | Die Ozonschicht schädigend |
H200 | Instabil, explosiv |
H201 | Explosiv, Gefahr der Massenexplosion |
H202 | Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke |
H203 | Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke |
H240 | Erwärmung kann Explosion verursachen |
H241 | Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen |
H250 | Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst |
H251 | Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten |
H252 | In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten |
H260 | In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können |
H261 | In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase |
H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken |
H301 | Giftig bei Verschlucken |
H304 | Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt |
H311 | Giftig bei Hautkontakt |
H330 | Lebensgefahr bei Einatmen |
H331 | Giftig bei Einatmen |
H340 | Kann genetische Defekte verursachen |
H341 | Kann vermutlich genetische Defekte verursachen |
H350 | Kann Krebs erzeugen |
H351 | Kann vermutlich Krebs erzeugen |
H360 | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen |
H361 | Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen |
H362 | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen |
H370 | Schädigt die Organe |
H371 | Kann die Organe schädigen |
H372 | Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition |
H373 | Kann bei längerer oder wiederholter Exposition die Organe schädigen |
P222 | Keinen Kontakt mit Luft zulassen |
P223 | Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern |
P230 | Feucht halten mit … (Angabe des Herstellers einfügen) |
P231 | Unter inertem Gas handhaben |
P406 | In korrosionsbeständigem (Angabe des Herstellers einfügen) Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren |
P407 | Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen |
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die besonderen Verpackungsregeln für ertastbare Warnhinweise und kindersichere Verschlüsse gemäß der CLP-Verordnung der EU und der CLP-Regelung des Vereinigten Königreichs für alle zutreffenden Produkte einzuhalten.
Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Ihre Produkte, die unter die CLP-Verordnung fallen, angemessen gekennzeichnet werden (einschließlich der relevanten Gefahrenhinweise (H), Warnhinweise (P) und/oder Piktogramme) und dass alle diese Produktinformationen auf dem Etikett in Englisch verfügbar sind.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, richtige und vollständige Produktinformationen einschließlich entsprechender Warnhinweise (wie von der CLP-Verordnung gefordert) zur Verfügung zu stellen. Gehen Sie folgendermaßen vor, um Ihren Produktangeboten entsprechende Warnhinweise hinzuzufügen:
Bitte beachten Sie, dass in Nordirland ab dem 1. Januar 2021 aufgrund des Protokolls zu Nordirland andere Regeln gelten. Im Detail heißt dies:
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat eine Orientierungshilfe zum Verkauf von Chemikalien im Vereinigten Königreich ab dem 1. Januar 2021 veröffentlicht, einschließlich REACH und CLP (auch Biozide, vorheriges informiertes Einverständnis und Pestizide oder Pflanzenschutzmittel).
Wir empfehlen Ihnen, diese Orientierungshilfe (unten verlinkt) sowie alle anderen speziellen Leitfäden der Regierung des Vereinigten Königreichs, die für Ihr Produkt gelten, zu lesen. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie die Gesetze und Verordnungen für Ihre Produkte ab dem 1. Januar 2021 anwendbar sind, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand.
Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Hinweise zu lesen, um weitere Informationen zum Verkauf von Chemikalien in der EU zu erhalten.
Weitere Informationen zu REACH und CLP finden Sie im REACH-Helpdesk des Vereinigten Königreichs und den Orientierungshilfen der Regierung des Vereinigten Königreichs, darunter den folgenden Websites.
Wir empfehlen Ihnen auch, die Business Companion-Website des Vereinigten Königreichs zu besuchen, die Richtlinien zur Produktsicherheit im Vereinigten Königreich enthält: