Die REACH-Verordnung ist die europäische Verordnung für Chemikalien und deren sicheren Verwendung. Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Gemäß der REACH-Verordnung müssen Hersteller und Importeure Informationen zu den in ihren Produkten enthaltenen chemischen Stoffen sammeln, die ggf. der Registrierung, der Zulassung, den Beschränkungen oder den Anforderungen der Informationsbereitstellung unterliegen. Auch Vertriebspartner können den REACH-Beschränkungen und den Anforderungen der Informationsbereitstellung unterliegen.
Die Einhaltung der REACH-Verordnung liegt in Ihrer Verantwortung. Die nachfolgenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Sie sind nicht als Rechtsauskunft zu verstehen. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der für Ihr Produkt geltenden Gesetze und Verordnungen haben, empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsbeistand.
Die REACH-Verordnung gilt für alle chemischen Stoffe und Gemische, die im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum: alle Mitgliedstaaten der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) hergestellt oder in diesen importiert werden, ebenso wie bestimmte Artikel, die bestimmte gefährliche oder schädliche Stoffe und Gemische enthalten.
Zulassung (Anhang XIV): Besonders gefährliche Substanzen können nur im EWR verwendet werden, wenn sie für diese bestimmte Verwendung zugelassen wurden. Diese chemischen Stoffe sind im Anhang XIV der Zulassungsliste der REACH-Verordnung aufgeführt, die auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA, weitere Informationen weiter unten) zu finden ist.
Beschränkung (Anhang XVII): Die Verwendung bestimmter gefährlicher chemischer Stoffe ist beschränkt, einschließlich der Grenzen oder des Verbots der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung im EWR. Dies umfasst auch Beschränkungen der Verwendung als Substanz, in Gemischen und in Artikeln. Eine vollständige Liste der Beschränkungen, die im Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführt sind, ist auf der Website der ECHA zu finden.
Registrierung: Hersteller und Importeure sind grundsätzlich dafür verantwortlich, die Stoffe zu registrieren, die sie über eine bestimmte Menge hinaus (mehr als 1 000 kg pro Jahr) herstellen oder importieren. Die Registrierung umfasst das Sammeln von Informationen über die Eigenschaften und die Verwendung der zu registrierenden Stoffe.
Bereitstellung von Informationen: Hersteller, Importeure und Vertriebspartner sind grundsätzlich dafür verantwortlich, Informationen über gefährliche Produkte in bestimmten Situationen innerhalb der Lieferkette anzugeben. Dies kann auch die Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblatts (SDB) für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische beinhalten.
Wenn ein Stoff, der in der Liste in Frage kommender Stoffe aufgeführt ist (auch bekannt als besonders besorgniserregende Stoffe, Substance of Very High Concern (SVHC)), in einem Artikel mit einer Konzentration über 0,1 % des Gesamtgewichts verwendet wird, muss dies dem nachgeschalteten Anwender des Produkts aktiv mitgeteilt werden. Die Kommunikation muss Informationen zur sicheren Verwendung des Artikels beinhalten und es muss mindestens der Namen des bestimmten SVHC angegeben werden. Handelt es sich bei dem Empfänger des Artikels um einen Endverbraucher, muss diese Information zur sicheren Verwendung nur auf Anfrage bereitgestellt werden (innerhalb von 45 Tagen und kostenlos).
Es liegt in Ihrer Verantwortung, genaue und vollständige Produktinformationen zu Produkten bereitzustellen, die unter die REACH-Verordnung fallen. Wenn Ihre Produkte unter die REACH-Verordnung fallen, überprüfen Sie, ob Ihre Produkte für den Verkauf im EWR berechtigt sind und stellen Sie uns bitte das aktuellste Sicherheitsdatenblatt (SDB) zur Verfügung.
Amazon untersagt den Verkauf von Chemikalien, die nur für die professionelle Verwendung vorgesehen sind. Bitte fragen Sie beim Hersteller nach oder prüfen Sie im Sicherheitsdatenblatt (SDB) oder auf dem Produktetikett, ob Ihr Produkt nur für die professionelle Verwendung vorgesehen ist. Sollten Chemikalien in einem Amazon-Logistikzentrum eintreffen, die nur für die professionelle Verwendung vorgesehen sind, kann Amazon diese Einheiten auf Ihre Kosten und ohne Entschädigung entsorgen.
Weitere Informationen zur REACH-Verordnung finden Sie auf den folgenden Websites:
Neben der REACH-Verordnung kann für Ihre Produkte auch die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) gelten. Die CLP-Verordnung umfasst auf der Ebene der Vereinten Nationen beschlossene Einstufungskriterien und Kennzeichnungsvorschriften für gefährliche chemische Stoffe. Es handelt sich dabei um das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System, GHS). Die GHS-Piktogramme finden Sie hier:
Es gibt bestimmte andere verpflichtende Kennzeichnungsvorschriften, die Sie einhalten müssen. Dies betrifft z. B. die Etikettierung der gefährlichen Stoffe mit dem Namen, der Adresse und der Telefonnummer des Lieferanten.
Der CLP-Verordnung unterliegen alle Stoffe und Gemische, die, sofern keine anders lautende Ausnahmeregelung vorliegt, in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) importiert bzw. dort hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden. Unter die CLP-Verordnung fallende Produkte sind beispielsweise Farben, Reinigungsmittel, Klebstoffe, Sprühfarben und Pflanzenschutzmittel.
Ausgenommen sind nur die folgenden Materialien im Fertigzustand:
Wir empfehlen die folgende Vorgehensweise, um festzustellen, ob Ihr Produkt der CLP-Verordnung unterliegt:
Sie dürfen keine Produkte an Amazon senden, die nicht in ein Logistikzentrum gelangen dürfen. Amazon darf solche Einheiten auf Ihre Kosten und ohne Entschädigung entsorgen. Bitte beachten Sie, dass Produkte, die gemäß veralteten Rechtsvorschriften (wie z. B. der Richtlinie über gefährliche Zubereitungen und der Richtlinie über gefährliche Substanzen) klassifiziert, etikettiert und verpackt sind, nicht von den Amazon-Logistikzentren akzeptiert werden können.
Produkte mit den folgenden CLP-Gefahren- (H) oder Warnhinweisen (P), dürfen nicht in ein Amazon-Logistikzentrum gelangen.
EUH001 | In trockenem Zustand explosiv |
EUH006 | Mit und ohne Luft explosionsfähig |
EUH014 | Reagiert heftig mit Wasser |
EUH018 | Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf-/Luft-Gemische bilden |
EUH019 | Kann explosionsfähige Peroxide bilden |
EUH029 | Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase |
EUH031 | Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase |
EUH032 | Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase |
EUH044 | Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss |
EUH059 | Die Ozonschicht schädigend |
H200 | Instabil, explosiv |
H201 | Explosiv, Gefahr der Massenexplosion |
H202 | Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke |
H203 | Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke |
H240 | Erwärmung kann Explosion verursachen |
H241 | Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen |
H250 | Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst |
H251 | Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten |
H252 | In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten |
H260 | In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können |
H261 | In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase |
H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken |
H301 | Giftig bei Verschlucken |
H304 | Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein |
H310 | Lebensgefahr bei Hautkontakt |
H311 | Giftig bei Hautkontakt |
H330 | Lebensgefahr bei Einatmen |
H331 | Giftig bei Einatmen |
H340 | Kann genetische Defekte verursachen |
H341 | Kann vermutlich genetische Defekte verursachen |
H350 | Kann Krebs erzeugen |
H351 | Kann vermutlich Krebs erzeugen |
H360 | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen |
H361 | Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen |
H362 | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen |
H370 | Schädigt die Organe |
H371 | Kann die Organe schädigen |
H372 | Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition |
H373 | Kann bei längerer oder wiederholter Exposition die Organe schädigen |
P222 | Keinen Kontakt mit Luft zulassen |
P223 | Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern |
P230 | Feucht halten mit … (Angabe des Herstellers einfügen) |
P231 | Unter inertem Gas handhaben |
P406 | In korrosionsbeständigem (Angabe des Herstellers einfügen) Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren |
P407 | Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen |
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die besonderen Verpackungsregeln für ertastbare Warnhinweise und kindersichere Verschlüsse gemäß der CLP-Verordnung für alle zutreffenden Produkte einzuhalten. Eine Übersicht über die verschiedenen Gefahren, aufgrund derer kindersichere Verschlüsse oder ertastbare Warnhinweise verwendet werden müssen, erhalten Sie von der ECHA: https://echa.europa.eu/regulations/clp/labelling/specific-labelling-and-packaging-situations.
Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Ihre Produkte, die unter die CLP-Verordnung fallen, angemessen gekennzeichnet werden (einschließlich der relevanten Gefahrenhinweise (H), Warnhinweise (P) und/oder Piktogramme) und dass alle diese Produktinformationen auf dem Etikett in der Landessprache des Mitgliedstaats verfügbar sind, in dem Sie Ihr Produkt zum Verkauf oder zur Lieferung anbieten.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, richtige und vollständige Produktinformationen einschließlich entsprechender Warnhinweise (wie von der CLP-Verordnung gefordert) zur Verfügung zu stellen. Gehen Sie folgendermaßen vor, um Ihren Produktangeboten entsprechende Warnhinweise hinzuzufügen: