Die deutsche Behörde für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) ist die Stiftung EAR (http://www.stiftung-ear.de). Die folgenden Aspekte der WEEE-Verpflichtungen gelten nur für Deutschland:
Definition des Begriffs "Hersteller":
Neben der Definition in der Richtlinie gilt in Deutschland auch als Hersteller, wer Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) nach Deutschland verkauft, ohne in Deutschland ansässig zu sein. Dies ist selbst dann der Fall, wenn diese Produkte die Marke des Produktherstellers tragen und der Hersteller bei der Stiftung EAR registriert ist.
Registrierungsnummer:
Geben Sie die deutsche(n) EAR/WEEE-Registrierungsnummer(n) im Abschnitt mit Info zum Verkäufer in Ihrem Händlershop und auf allen Rechnungen an.
Garantie:
Verkäufer müssen der Stiftung EAR eine finanzielle Garantie leisten, deren Höhe sich in erster Linie nach der Anzahl und dem Gewicht der Produkte richtet, die auf dem deutschen Markt angeboten werden sollen.
Berichte:
Hersteller müssen der Stiftung EAR in monatlichen Berichten Auskunft darüber geben, wie viele Elektro- und Elektronikgeräte sie auf dem deutschen Markt in Verkehr gebracht und wie viele sie ins Ausland versendet haben.
Rücknahmeverpflichtungen für Hersteller und Verkäufer:
In Deutschland gelten die folgenden Rücknahmeverpflichtungen:
In unregelmäßigen Abständen fordert die deutsche Behörde, die für die öffentlichen Sammelstellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte zuständig ist, die Hersteller zur Einsammlung und ordnungsgemäßen Entsorgung derartiger Geräte auf. Die Häufigkeit dieser Aufforderung und das Volumen der zurückzunehmenden Altgeräte hängt vom Volumen ab, die der Hersteller auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt.
Alle Online-Verkäufer müssen Kunden die Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten anbieten:
Der Verkäufer muss Produkte dieser Art zurücknehmen, und zwar selbst wenn der Kunde nichts bei ihm kauft und der Verkäufer diese Art von Gerät gar nicht anbietet ("0:1-Rücknahme").
Der Verkäufer muss Altgeräte nur dann von einem Kunden zurücknehmen, wenn dieser ein neues und ähnlich geartetes Gerät bei ihm kauft ("1:1-Rücknahme").
Sowohl die 0:1- als auch die 1:1-Rücknahmeverpflichtung gilt nur für Verkäufer, die in Deutschland für die Lagerung oder den Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten mehr als 400 m2 Verkaufsfläche an ein und demselben Ort besitzen oder zur Verfügung haben.
Alle Verkäufer mit einer Rücknahmeverpflichtung müssen: