Die deutsche WEEE-Behörde ist die Stiftung EAR (http://www.stiftung-ear.de). Die folgenden Aspekte der WEEE-Verpflichtungen gelten nur für Deutschland:
Herstellerdefinition:
Zusätzlich zur Definition der Richtlinie werden Sie in Deutschland auch dann als Hersteller der Elektro- und Elektronikgeräte angesehen, die Sie nach Deutschland liefern, wenn Sie in Deutschland verkaufen und die Produkte eine Herstellermarke verkaufen, der Hersteller jedoch nicht ordnungsgemäß in der Stiftung EAR registriert ist.
Registrierungsnummer:
Geben Sie die deutsche(n) Registrierungsnummer(n) in Ihrem Verkäuferprofil und in allen Rechnungen an.
Garantie bereitstellen:
Verkäufer müssen der Stiftung EAR eine finanzielle Garantie bereitstellen, deren Höhe sich größtenteils nach der Anzahl und dem Gewicht der Produkte richtet, die Sie auf dem deutschen Markt anbieten möchten.
Berichterstattung:
Hersteller müssen der Stiftung EAR monatlich Bericht darüber erstatten, wie viele Elektro- und Elektronikgeräteprodukte Sie auf den deutschen Markt gebracht haben und wie viele Produkte ins Ausland versendet wurden.
Rücknahmeverpflichtungen für Hersteller und Verkäufer:
In Deutschland sehen die Rücknahmeverpflichtungen folgendermaßen aus:
Von Zeit zu Zeit fordert die deutsche Behörde, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte von öffentlichen Abfallsammlungsstellen einsammelt, von Herstellern, dass sie solchen Abfall sammeln und ordnungsgemäß entsorgen. Die Häufigkeit dieser Aufforderungen und das Volumen des zurückzunehmenden Abfalls hängt von den Volumen ab, die ein Hersteller auf den deutschen Markt bringt.
Alle Online-Verkäufer müssen den Kunden die Rücknahme von alten Elektro- und Elektronikgeräten anbieten:
Der Verkäufer muss diese Produkte zurücknehmen, auch von Kunden, die nichts bei ihm kaufen, und auch wenn der Verkäufer den Gerätetyp in seiner Produktlinie nicht anbietet ("0:1-Rücknahme").
Der Verkäufer muss nur die Altgeräte von Kunden zurücknehmen, die ein neues, ähnliches Gerät bei ihm kaufen ("1:1-Rücknahme").
Sowohl die 0:1- als auch die 1:1-Rücknahmeverpflichtung gelten nur für Verkäufer, die in Deutschland für die Lagerung oder den Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten mehr als 400 qm Verkaufsfläche an einer Stelle zur Verfügung haben bzw. verwenden.
Alle Verkäufer mit einer Rücknahmeverpflichtung müssen Folgendes tun: