Die neuseeländische Regierung hat eine neue Regelung eingeführt, wonach Fernabsatzhändler die neuseeländische Mehrwertsteuer (Goods and Services Tax, GST) auf bestimmte Dienste erheben müssen. Die neue Regelung tritt ab dem 1. Oktober 2016 in Kraft. Demnach ist Amazon verpflichtet, die Amazon-Verkaufsgebühren zu einem Standardsteuersatz von 15 % mit der neuseeländischen GST zu besteuern. Dies gilt ausschließlich für Verkäufer, die in Neuseeland wohnhaft sind und keine GST-Steuernummer angegeben haben. Für Verkäufer in Neuseeland, die ihre GST-Steuernummer bei Amazon angegeben haben, entfallen diese 15 %.
Amazon-Verkäufer, die in Neuseeland wohnen und ihre Produkte auf Amazon-Websites anbieten, können Amazon ihre neuseeländische GST-Steuernummer angeben. Ihnen wird dann keine neuseeländische GST auf ihre Amazon-Verkaufsgebühren angerechnet.
So können Sie Amazon Ihre neuseeländische GST-Steuernummer mitteilen:
Weitere Informationen finden Sie auf der Hilfeseite Neuseeländische GST-Steuer. Um zu verstehen, welche Auswirkungen diese Regelung auf Ihr Verkäuferkonto hat, besuchen Sie bitte die Website der zuständigen Steuerbehörde.
Falls Sie Ihren Wohnsitz in Neuseeland haben, werden auf Ihre Verkaufsgebühren neuseeländische GST-Steuern erhoben, es sei denn, Sie haben Amazon ihre neuseeländische GST mitgeteilt.
Sie können Ihre neuseeländische GST-Nummer online beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Neuseeländische Steuerbehörde und durch Suchen nach GST.
Wenn Sie nicht Ihren Wohnsitz in Neuseeland haben, unterliegen Ihre Verkaufsgebühren nicht den neuseeländischen GST-Steuern und Ihr Verkäuferkonto wird auch nicht damit belastet. Fragen Sie Ihren Steuerberater, der Ihnen dabei helfen kann herauszufinden, ob Sie GST-Steuerverpflichtungen in Neuseeland haben.
Amazon berechnet jedem neuseeländischen Verkäufer, für den keine gültige neuseeländische GST-Nummer vorliegt, einen Standardsteuersatz von 15 % auf Verkaufsgebühren.
Amazon beginnt mit der Berechnung und Erhebung von neuseeländischen GST-Steuern zum 1. Oktober 2016.
Wenn Sie neuseeländische GST-Nummer haben, wird Amazon Ihnen keine neuseeländischen GST-Steuern berechnen. Es kann jedoch sein, dass aus zeitlichen Gründen Steuern auf Ihre Bestellungen erhoben wurden. Amazon berechnet die neuseeländische GST-Steuer zum Zeitpunkt der Bestellung und belastet Ihr Verkäuferkonto damit, wenn die Bestellung versendet wird. Es kann daher sein, dass Sie mit neuseeländischen GST-Steuern für Bestellungen belastet wurden, die vor dem Zeitpunkt lagen, an die Sie Ihre neuseeländischen GST-Nummer an uns weitergegeben haben.
Amazon berechnet die neuseeländische GST-Steuer zum Zeitpunkt der Bestellung und belastet Sie damit, wenn die Bestellung versendet wird. Wenn zum Zeitpunkt der Sendung aus den von Ihnen angegebenen Informationen hervorgeht, dass Sie Ihren Wohnsitz in Neuseeland haben, erheben wir die neuseeländische GST-Steuer. Das ist vielleicht passiert, als Sie noch ausstehende Bestellungen hatten, bevor Sie Ihre aktuelle Adresse und Zahlungsinformationen auf den Stand gebracht haben.
Gehen Sie auf die Seite Informationen zum Verkäuferkonto und überprüfen Sie jeden Abschnitt um sicherzustellen, dass alle Ihre Informationen vollständig und richtig sind. Beachten Sie, dass eventuell mehrere Adressen und Zahlungsarten mit Ihrem Verkäuferkonto verknüpft sind.
Sie können eine Erstattung für zuvor belastete neuseeländische GST-Steuern beantragen, sobald Sie Amazon eine gültige neuseeländische GST-Nummer mitteilen.
Um eine Erstattung zu beantragen:
Amazon ist nicht zur Erstellung von Umsatzsteuer-Rechnungen im Rahmen der neuen neuseeländischen Rechtsvorschriften verpflichtet. Alle monatlichen Aktivitäten finden Sie in den Berichten nach Zeitraum. Sie können diese Berichte unter Seller Central > Berichte > Zahlungen > Zeitraum finden und einen Transaktionsbericht für einen bestimmten Zeitraum auswählen.
Wir tun immer unser Möglichstes, um unseren Amazon-Verkäufern zur Seite zu stehen, aber leider können wir Ihnen in Steuerberatungs- und Gesetzesfragen nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihren Steuerberater.