Die folgenden Informationen betreffen ausschließlich Verkäufer bei Amazon, die in Japan ansässig sind.
Ab dem 1. Oktober 2015 berechnet Amazon allen Verkäufern, die in Japan ansässig sind, eine Verbrauchssteuer in Höhe von 8 % auf Gebühren für Verkaufen bei Amazon. Dies betrifft sowohl Einzelanbieter als auch Verkäufer im Verkaufstarif Professionell, die in Japan ansässig sind.
Gemäß der japanischen Steuerreform 2015 unterliegen "Verkaufen bei Amazon"-Gebühren von Verkäufern, die in Japan ansässig sind, der Verbrauchssteuer.
Wenn Sie als Verkäufer in Japan ansässig sind, unterliegen Ihre Gebühren für Verkaufen bei Amazon der japanischen Verbrauchssteuer. Amazon bestimmt Ihren Wohnsitz anhand der Informationen, die Sie in Ihrem Verkäuferkonto angegeben haben.
Ja, wenn der Verkäufer in Japan ansässig ist.
Amazon erstattet keine Verbrauchssteuer, die für "Verkaufen bei Amazon"-Gebühren erhoben wurde. Die erhobenen Steuern werden vollständig an das japanische Finanzamt abgeführt.
Falls Sie inzwischen nicht mehr in Japan ansässig sind, aktualisieren Sie bitte die Informationen in Ihrem Verkäuferkonto, damit in Zukunft keine Verbrauchssteuer mehr für Ihre "Verkaufen bei Amazon"-Gebühren erhoben werden.
Sie erhalten monatlich eine Rechnung, in der die Höhe der Verbrauchssteuer für Ihre "Verkaufen bei Amazon"-Gebühren aufgeführt ist. Sie können das Dokument in Ihrem Verkäuferkonto unter Berichte > Steuerdokumente einsehen. Außerdem wird die Rechnung monatlich an die primäre E-Mail-Adresse gesendet, die in Ihrem Verkäuferkonto hinterlegt ist. Die im laufenden Monat erhobene Verbrauchssteuer erscheint in der Rechnung im darauf folgenden Monat. Verbrauchssteuer, die beispielsweise für Ihre "Verkaufen bei Amazon"-Gebühren im Oktober erhoben wurde, wird in der Steuerrechnung im November aufgeführt.
Alle in Japan ansässigen Verkäufer erhalten von Amazon eine Steuerrechnung. Die Rechnung beinhaltet die japanische Registrierungsnummer für Unternehmen sowie Details zu der erhobenen Verbrauchssteuer für Ihre "Verkaufen bei Amazon"-Gebühren. Weitere Informationen finden Sie in folgendem Dokument, das von der National Tax Agency in Japan veröffentlicht wurde:
https://www.nta.go.jp/shiraberu/ippanjoho/pamph/pdf/cross-kokunai.pdf (nur auf Japanisch verfügbar)
Falls Sie noch Fragen dazu haben, wie Sie die Vorsteuer für die japanische Verbrauchssteuer geltend machen können, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Weitere Informationen zur Vorsteuer finden Sie auf folgender Seite:
https://www.nta.go.jp/taxanswer/shohi/shou306.htm (nur auf Englisch verfügbar)
Wenn Sie Fragen zur japanischen Verbrauchssteuer haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.