Falls Sie Steuerzahler in den USA sind, füllen Sie den Steuerfragebogen in Ihrem Verkäuferkonto vollständig aus und übermitteln Sie Amazon dadurch die erforderlichen Angaben zu Ihrer Steueridentität für das Steuerformular W-9 oder W-8BEN. Für Steuerzahler in den USA fordert die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) die Angabe einer Steuernummer für die Anwendung der Steuergesetze durch die Behörden. In den meisten Fällen ist Ihre Steuernummer entweder die Steuernummer (EIN, Employer Identification Number) oder die Sozialversicherungsnummer (SSN, Social Security Number).
Auch wenn Sie ein ausländischer Verkäufer und kein Steuerzahler in den USA sind, müssen Sie den Steuerfragebogen ausfüllen. Anhand der Antworten, die Sie auf die Fragen des Fragebogens geben, wird ein passendes Steuerformular für Sie erstellt. Die Bestimmungen der US-Steuerbehörde IRS sehen vor, dass Personen, die keine Steuern in den USA zahlen, das Formular W-8BEN ausfüllen, um von der Steuermeldepflicht in den USA befreit zu werden.
Bestimmungen zur Meldung von Zahlungstransaktionen dritter Parteien der US-Steuerbehörde IRS
Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, alle Zollgesetze und Zollvorschriften der USA, einschließlich der geltenden Zoll- und Steueranforderungen, einzuhalten. Importzölle und -steuern werden fällig, wenn Waren von einer Privatperson oder einem Unternehmen in die USA eingeführt werden. Einige Waren unterliegen keinen Zollbestimmungen. Die Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA (Customs and Border Protection) verlangt nicht, dass ein Importeur über eine Lizenz oder Genehmigung verfügt. Andere Behörden können je nach Art der importierten Waren eine Genehmigung, Lizenz oder ein anderes Zertifikat verlangen.
In den Zollanmeldeformularen wird nach Ihrer Importeurnummer gefragt. Diese Nummer ist entweder die IRS-Handelsregisternummer oder, falls Ihr Unternehmen nicht bei der IRS registriert ist oder Sie kein Unternehmen haben, Ihre Sozialversicherungsnummer.
Handelsgüter, die von einem Transportdienst in die USA gebracht werden, müssen vom eingetragenen Importeur eingeführt werden. Der eingetragene Importeur kann der Eigentümer, der Käufer oder ein entsprechend autorisierter regulärer Mitarbeiter des Eigentümers oder Käufers oder ein zugelassener Zollagent sein, dem vom Eigentümer, Käufer oder Warenempfänger eine entsprechende Vollmacht erteilt wird. Zollagenten sind die einzigen Personen, die gemäß der US-Zollgesetzgebung im Auftrag von Importeuren als Agenten für Zollangelegenheiten, einschließlich Zollabfertigung eingeführter Waren, handeln dürfen. Zollagenten sind von der Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA (Customs and Border Protection) zugelassene Privatpersonen oder Firmen, die die erforderlichen Zollformulare vorbereiten und einreichen, die Zahlung fälliger Zölle veranlassen, Schritte zur Freigabe von Waren unternehmen, die die Behörde in Verwahrung hat, und Importeure (d. h. ihre Auftraggeber) anderweitig in Zollangelegenheiten vertreten. Die für diese Dienstleistungen in Rechnung gestellten Gebühren können je nach Zollagent und Umfang der Leistungen variieren.
Wenn Sie einen Zollagenten kontaktieren möchten, gehen Sie zum Abschnitt Ports (Häfen) auf der Website der Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA. Wählen Sie den Bundesstaat aus, in den Sie Waren importieren möchten, und klicken Sie auf den Namen einer Stadt. Unter den Informationen über die jeweilige Stadt finden Sie einen Link für Brokerangebote.
Waren können auch von einem nicht in den USA ansässigen (ausländischen) eingetragenen Importeur in die USA eingeführt werden. Die ausländische Person, Partnerschaft oder Firma muss wie folgt vorgehen, um ein nicht in den USA ansässiger Importeur zu werden:
Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie über alle erforderlichen Rechte an geistigem Eigentum (zum Beispiel Patent-, Marken- oder Urheberrechte) verfügen, um Ihre Produkte in den USA anbieten zu können. Das heißt, es darf sich bei Ihren Produkten nicht um Fälschungen handeln. Wenn Sie verbotenes geistiges Eigentum anbieten, kann dies eine Stornierung Ihrer Angebote oder eine Beschränkung oder Aufhebung Ihrer Verkaufsberechtigung zur Folge haben. Verkäufer haben dafür Sorge zu tragen, dass die von ihnen angebotenen Produkte nicht die Rechte anderer an geistigem Eigentum verletzen.
Falls wir feststellen, dass der Inhalt einer Produktdetailseite unzulässig, potenziell illegal oder unangemessen ist, kann die Seite ohne vorherige Ankündigung geändert oder entfernt werden.
Weitere Informationen zum Import in die USA finden Sie unter Artikel, die einer Produktbeschränkung unterliegen.
Gemäß den Umsatzsteuerrichtlinien der Europäischen Union berechnet und zieht Amazon EU-Umsatzsteuern für Gebühren ein, die für Verkaufen bei Amazon anfallen. Diese Gebühren beziehen sich auf Umsätze, die von Verkäufern auf Amazon erzielt wurden, die über keine gültige europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen und ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben. Amazon wendet den Standard-Umsatzsteuersatz an, der auf den EU-Mitgliedstaat zutrifft, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Darüber hinaus stellt Amazon eine Rechnung aus, sofern die dortigen örtlichen Gesetze dies erfordern. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Falls Sie Ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben und über eine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, geben Sie bitte Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an, damit keine EU-Umsatzsteuern auf Ihre Gebühren für Verkaufen bei Amazon berechnet werden. Klicken Sie in Seller Central erst auf Einstellungen, dann auf Informationen zum Verkäuferkonto und anschließend auf Angaben zur Umsatzsteuer im Abschnitt Steuerinformationen.
Weitere Informationen zur Umsatzsteuer in der EU erhalten Sie auf der Hilfeseite Steuerrechtliche Vorschriften und gesetzliche Anforderungen in Europa.
Basierend auf dem Zielort Ihrer Bestellung kann Amazon gesetzlich verpflichtet sein, die anwendbaren nationalen, staatlichen oder lokalen Umsatz- oder Gebrauchssteuern, Waren- und Dienstleistungs- (GST) oder Umsatzsteuern (USt) (zusammen als "Steuern" bezeichnet) zu berechnen, einzuziehen und abzuführen. Weitere Informationen: