Alle Erotikartikel müssen in einer blickdichten
Folie verpackt sein, es sei denn der Artikel wird üblicherweise in frei
zugänglichen Ladengeschäften wie z.B. im Lebensmitteleinzelhandel oder
stationären Drogerien vertrieben (z.B. Kondome und Gleitgele) und auf den von
außen sichtbaren Teilen des Artikels und seiner Verpackung sind keine intimen
Abbildungen oder Darstellungen vorhanden (wie z.B. von entblößten
Geschlechtsorganen). Das Etikett muss sich außen auf der Folie befinden.
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