Hierzu zählen alle Artikel, die hauptsächlich aus Plüsch und vergleichbaren Materialien bestehen (Plüsch- und Stofftiere, Handpuppen usw.) und die durch Abreißen, Staub, Schmutz, Flüssigkeiten und die normale Handhabung im Lager beschädigt werden könnten. Unter den Begriff „Plüschprodukte“ fallen auch Bücher, die aus Plüsch oder Stoff bestehen oder die ein Plüschprodukt außen oder innen enthalten.
Plüschprodukte müssen so verpackt sein, dass sie während der normalen Handhabung im Lager nicht verschmutzen, beschädigt werden oder ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten. Ihre Verpackung darf keine Öffnung oder freie Stelle aufweisen, die größer als 3 cm ist. Sie müssen ferner in Folie eingeschweißt oder in Polyäthylenfolienbeutel verpackt werden. Der Polyäthylenfolienbeutel / die Folie darf nicht mehr als 7,5 cm vom Artikel abstehen.
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Beispiel für angemessene Verpackung, bei der der Artikel in einem verschlossenen Behälter mit versiegelter Öffnungsseite verpackt ist. |
Beispiel für schlechte Verpackung, bei der der Artikel sich in einem Karton mit nicht versiegelter Öffnungsseite befindet. |
Polyäthylenfolienbeutel, die zum Schutz des Artikels dienen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Beispiele für angemessene Verpackung, bei der Artikel in Beuteln mit klar erkennbaren Erstickungswarnungen verpackt sind. |