Am 16. Juli 2021 tritt eine neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit (die sogenannte "Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten") in Kraft. Diese neue Verordnung fügt die Anforderung hinzu, dass es für Produkte, die mit CE-Kennzeichnung versehen sind, eine Kontaktperson für Produktkonformität ("verantwortliche Person") in der Europäischen Union geben muss.
Auf dieser Seite erfahren Sie, was sich verändert, und wir informieren Sie darüber, was Sie tun können, um sich auf die Änderungen vorzubereiten. Die nachfolgenden Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Sie sind nicht als Rechtsauskunft zu verstehen. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der für Ihre Produkte geltenden Gesetze und Verordnungen haben, empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsbeistand.
Wenn Sie Produkte mit CE-Kennzeichnung verkaufen, die außerhalb der EU hergestellt werden, müssen Sie sicherstellen, dass es für diese Produkte bis zum 16. Juli 2021 eine verantwortliche Person in der EU gibt. Ab dem 16. Juli 2021 ist es illegal, Produkte mit CE-Kennzeichnung in der EU ohne eine verantwortliche Person in der EU zu verkaufen.
Vor dem 16. Juli 2021 müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte mit CE-Kennzeichnung mit den Kontaktdaten der verantwortlichen Person versehen sind. Diese Etikettierung kann auf dem Produkt, dessen Verpackung, dem Paket oder einem Begleitdokument erfolgen.
Der erste Schritt ist die Bestätigung, dass Ihre Produkte der CE-Kennzeichnung unterliegen. Beispiele für Produkte, die mit CE-Kennzeichnung gekennzeichnet werden müssen, sind Spielzeug, Elektronikgeräte, persönliche Schutzausrüstung, Maschinen, Bauprodukte, Gasgeräte, Wasserfahrzeuge für die Freizeit und den persönlichen Gebrauch, Druckbehälter und Messgeräte. Diese Regelung gilt für alle Produkte mit CE-Kennzeichnung, mit Ausnahme von Medizinprodukten, Explosivstoffen für zivile Zwecke und bestimmten Aufzügen und Seilbahnen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Produkte, die Sie verkaufen, eine CE-Kennzeichnung aufweisen müssen, empfehlen wir, dass Sie sich an Ihren Lieferanten oder Rechtsberater wenden, um weitere Informationen einzuholen.
Wenn Sie der Inhaber der Markenrechte von Produkten mit CE-Kennzeichnung sind (mit Aufnahme von Medizinprodukten, Explosivstoffen für zivile Zwecke und bestimmten Aufzügen und Seilbahnen), sollten Sie Folgendes tun:
Ja. Amazon erfasst die Kontaktdaten der verantwortlichen Person für Nicht-EU-Marken/ASINs, die Versand durch Amazon nutzen. Amazon hat ein Dashboard in Seller Central eingebunden, damit Sie für Ihre Marke/ASINs eine verantwortliche Person in der EU benennen können.
Bitte besuchen Sie diese Seite, um weitere Informationen zum Ausfüllen Ihrer verantwortlichen Person zu erhalten.
Wenn Sie auf das Dashboard zugreifen, werden die von Ihnen verkauften ASINs mit CE-Kennzeichnung aufgeführt. Wir empfehlen Ihnen, diese zu überprüfen und sicherzustellen, dass es für jede von Ihnen verkaufte ASIN eine verantwortliche Person gibt. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben zur verantwortlichen Person, die Sie für diese ASINs hinzufügen, nur für von Ihnen verkaufte Einheiten gelten.
Wenn Ihre Produkte keine verantwortliche Person haben, empfehlen wir Ihnen, mit Ihren Vorlieferanten zu sprechen, um zu bestätigen, dass sie sich der bevorstehenden Änderungen bewusst sind und um sicherzustellen, dass sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine verantwortliche Person zu benennen.
Eine verantwortliche Person in der EU kann sein:
Die verantwortliche Person muss Folgendes tun:
Außerdem müssen die Kontaktdaten der verantwortlichen Person auf dem Produkt, auf der Verpackung, dem Paket oder einem Begleitdokument angegeben werden.
Ja, Amazon bietet einen Service Verantwortliche Person für Nicht-EU-Hersteller, Markeninhaber und autorisierte Wiederverkäufer (d.h. von der Marke autorisiert, in der EU zu verkaufen), die Versendung durch Amazon nutzen. Weitere Informationen zu Berechtigung, Preisen und Geschäftsbedingungen finden Sie auf dieser "Seite".
Die EU-Verordnung 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten, die am 20. Juni 2019 veröffentlicht wurde, legt einen Rahmen fest, mit dem die Rechenschaftspflicht für Produktsicherheit und technische Konformität sowie die Durchsetzung bei technischen Verstößen gegen die Richtlinien gestärkt werden soll.
Weitere Informationen zur EU-Verordnung 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sollten Sie unbedingt auf der Website der Europäischen Kommission einholen: