In vielen Produktkategorien haben Sie die Möglichkeit, eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) anzugeben. Dabei handelt es sich um die unverbindliche Preisempfehlung eines Produkts, die vom Hersteller festgelegt wird. Durch Angabe einer UVP kann der Kunde ihr Angebot besser vergleichen. Die UVP kann an verschiedenen Stellen angezeigt werden, beispielsweise auf den Produktdetailseiten und in den Suchergebnissen für Ihre Produkte. So können Kunden die Ersparnis erkennen.
Wenn Sie keine UVP angeben können, die diese Kriterien erfüllt, lassen Sie beim Hinzufügen eines neuen Produkts das betreffende Feld leer. Wenn Amazon die von Ihnen bereitgestellte UVP nicht verifizieren kann, wird sie möglicherweise nicht verwendet.
Wenn wir der Meinung sind, dass eine UVP oder Ersparnis für Kunden irreführend ist, behalten wir uns das Recht vor, zum Schutz der Kunden die UVP jederzeit auszublenden.
Ein früherer Verkaufspreis ("Statt") kann an verschiedenen Stellen angezeigt werden, beispielsweise auf den Produktdetailseiten und in den Suchergebnissen für Ihre Produkte. So können Kunden die Ersparnis erkennen. Der frühere Verkaufspreis wird anhand der historischen Preise berechnet, die Kunden für das Produkt bei Amazon gezahlt haben. Angebotspreise werden hierbei nicht berücksichtigt.
Zur Bekanntgabe von Preisermäßigungen, wie z.B. für zeitlich begrenzte Angebote, zeigen wir Ihnen den zuletzt niedrigsten Preis des Produkts im Amazon Store in den letzten 30 Tagen vor Anwendung der Preisermäßigung an. Der zuletzt niedrigste Preis kann an verschiedenen Stellen angezeigt werden, beispielsweise auf den Produktdetailseiten, der Angebotsseite und in den Suchergebnissen für Ihre Produkte. So können Kunden die Ersparnis erkennen.
Bei Ihren Rabattaktionen müssen Sie die gesetzliche Mindest- und Höchstdauer beachten. Für einige unserer europäischen Stores gilt eine Höchstdauer von 30 Kalendertagen. Für ein optimales Einkaufserlebnis sollten Sie zwischen verschiedenen Rabattaktionen ein gewisses Zeitfenster lassen.