Online-Verkäufer von Humanarzneimitteln sind direkt von der EU-Richtlinie 2011/62/EU zu gefälschten Arzneimitteln betroffen.
Im Rahmen der Richtlinie ist die Registrierung aller Apotheken und anderer Unternehmen, die über das Internet Humanarzneimittel an die Öffentlichkeit verkaufen, in einer nationalen Liste registrierter Verkäufer (Versandhandels-Register) erforderlich. Außerdem muss auf den Verkäufer-Websites, über die Humanarzneimittel zum Verkauf angeboten werden, das EU-Sicherheitslogo angezeigt werden. In Deutschland wird die nationale Liste vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) verwaltet. Das DIMDI stellt Ihnen nach erfolgreicher Registrierung eine individualisierte URL des Sicherheitslogos zur Verfügung. Weitere Informationen zum Sicherheitslogos des DIMDI finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.dimdi.de/dynamic/de/arzneimittel/versandhandel/index.html.
Das DIMDI bittet nicht registrierte Verkäufer mit Sitz in Deutschland, ihre zuständige Aufsichtsbehörde zu kontaktieren: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/arzneimittel.html.
Wenn Sie in Deutschland ansässig sind und online Humanarzneimittel an die Öffentlichkeit verkaufen, müssen Sie beim DIMDI gelistet sein.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Verkauf von Humanarzneimitteln nur bei Amazon.co.uk und Amazon.de zulässig ist. Weitere Informationen zu lokalen Vorschriften finden Sie auf den folgenden Websites:
Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässig sind, müssen Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes registrieren.
Amazon fügt das Sicherheitslogo zu den Detailseiten von Humanarzneimitteln hinzu, die bei Amazon.co.uk und Amazon.de angeboten werden, sobald diese Informationen von den Verkäufern bereitgestellt wurden.
Vergewissern Sie sich, dass Ihre URL mit einer der folgenden Domänen beginnt: