Nachfolgende Angaben dienen nur als Leitfaden. Amazon behält sich das Recht vor, unangemessene Verkaufsangebote nach eigenem Ermessen zu entfernen.
Beispiele für unzulässige Angebote
Adresslisten
Personenbezogene Daten
Internet-Domain-Namen
Online-Konten
Immobilien
EAN-Codes
Mystery boxes, Wundertüten oder ähnliche Produkte, deren Inhalt auf der Produktdetailseite nicht ausreichend beschrieben oder abgebildet ist
Service-Verträge oder Angebote
Nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel
Menschliche Körperteile und Körperflüssigkeiten, ausgenommen Perücken aus menschlichem Haar
Software-Produkte, außer physische Vollversionen. Einzelheiten entnehmen Sie unseren Richtlinien zum Verkauf von Software. Amazon untersagt insbesondere Angebote für Artikel, die zum Download bereitgestellt werden, einschließlich "Codes", über die auf Inhalte anderer Websites zugegriffen werden kann.
Biozidprodukte ohne die entsprechende und notwendige Zulassung, soweit nicht von der Biozidverordnung ausgenommen, sowie Biozidprodukte, die die vorgeschriebenen Anforderungen für ihre Werbung nicht einhalten. Die bei Amazon.de angebotenen Biozidprodukte müssen in der Beschreibung auf der Produktseite die Biozidregistriernummer und den Disclaimer „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“ zwingend aufweisen. Sie sollten sich von den zuständigen Behörden beraten lassen, bevor Biozidprodukte importiert oder verkauft werden. Weitere Informationen finden Sie unter Informationen zum Verkauf von Biozidprodukten - Verordnung über Biozidprodukte (BPR - Biocidal Products Regulation).
Illegale und giftige Pflanzen, Pflanzenmaterialien und Samen. Bestimmte Arten von Pflanzen, Samen und andere Pflanzenmaterialien sind nicht oder nur eingeschränkt zulässig, um die Sicherheit von Haustieren, Menschen und der Umwelt zu gewährleisten. Erkundigen Sie sich vor (a) dem Export, Import, Empfang oder Versand solcher Agrar- und Pflanzenmaterialien sowie vor (b) dem Verkauf von Samen bei den entsprechenden Stellen nach den geltenden Marktverordnungen und Zulassungsanforderungen. In Deutschland ist dies das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Chemikalien, deren Inverkehrbringen verboten ist oder Beschränkungen unterliegt
Gemische und Stoffe, die die vorgeschriebenen Anforderungen gemäß der CLP-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung nicht einhalten (insbesondere die Vorschriften zu kindergesicherten Verschlüssen und ertastbaren Gefahrenhinweisen)
Produkte mit der Flagge der Konföderierten Staaten von Amerika
Waren der "Washington Redskins"
Einwegkunststoffprodukte oder Wegwerfkunststoffprodukte, auf die Art. 5 der EU Richtlinie 2019/904 Anwendung findet, wie:
Besteck, insbesondere Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen
Teller
Trinkhalme (außer es handelt sich um Medizinprodukte)
Trinkhalme aus Weichkunststoff sind immer verboten, auch wenn sie als wiederverwendbar bezeichnet werden
Rührstäbchen
Luftballonstäbe für Verbraucher, die zur Stabilisierung an den Luftballons befestigt werden, einschließlich der jeweiligen Halterungsmechanismen
Lebensmittelverpackungen aus expandiertem Polystyrol, d. h. Behältnisse wie Boxen (mit oder ohne Deckel) für Lebensmittel, die: a) dazu bestimmt sind, unmittelbar vor Ort verzehrt oder als Take-away-Gericht mitgenommen zu werden, b) in der Regel aus der Verpackung heraus verzehrt werden, und c) ohne weitere Zubereitung wie Kochen, Sieden oder Erhitzen verzehrt werden können, einschließlich Verpackungen für Fast Food oder andere Speisen zum unmittelbaren Verzehr
Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel
Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel
Wattestäbchen mit Sticks aus Kunststoff oder biologisch abbaubarem Kunststoff, auch wenn sie als wiederverwendbar bezeichnet werden (außer es handelt sich um Medizinprodukte)
Produkte, auf die Art. 5 der EU Richtlinie 2019/904 Anwendung findet, aus oxo-abbaubarem und oxo-bioabbaubarem Kunststoff (einschließlich ihrer Primärverpackung), auch wenn sie als wiederverwendbar bezeichnet werden
Feuerwerkskörper der Kategorien F2, F3 oder F4
Bewerbung von Produkten zur illegalen Verwendung. Verkäufer dürfen bei Amazon.de keine Produkte verkaufen, welche für eine verbotene oder illegale Verwendung beworben werden.
Gestohlene Ware
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Produkte, die große Mengen (>100) Magnetkugeln oder -würfel enthalten z. B.:
Buckyballs
Buckycubes
Dynocube
Magnet Balls
Magnicube
Neocubes
Neocubix
Nanodots
Lebensmittelkontaktmaterialien (wie Geschirr, Küchengeräte), die aus Kunststoffen hergestellt werden, denen Stoffe hinzugefügt wurden, die nicht auf der Unionsliste der zugelassenen Stoffe gemäß Verordnung (EU) 10/2011 stehen. Dies schließt insbesondere Lebensmittelkontaktmaterialien ein, die aus Kunststoff, sowie zusätzlich Bambus, Maisstärke oder Reisspelzen hergestellt werden.