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Wie Amazongebühren in der EÜR verbuchen?

by Seller_C7zxrkNxMuY4i

In der EÜR, Betriebseinnahmen, Feld 15: “Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie) sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet”.

Hier gehören doch sicherlich als Nettowerte Amazon-Verkaufsgebühren ( und -Versandgebühren) rein, richtig?

Tags: Taxes
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Seller_oi0rqS7NhwifH
In reply to: Seller_C7zxrkNxMuY4i’s post

Bist du Amazon? 20 Zeichen.

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Seller_FSOs2jxpsmmhK
In reply to: Seller_C7zxrkNxMuY4i’s post

Sind Verkaufsgebühren Betriebseinnahmen?, denken Sie einmal etwas nach, oder leisten Sie sich einen Steuerberater!

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Seller_Bet9CSktT8aDC
In reply to: Seller_C7zxrkNxMuY4i’s post

Nix allene verbuchen und ausfüllen - ohne eine drei Jährige Ausbildung zum Buchhalter… Die gibt es nicht umsonst. Und auch die greift bei Amazon sehr oft zu kurz - warum versuchst du das? Es kostet ja nicht die Welt auf der sicheren Seite zu sein

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Seller_7o7FI6TAlGqdm
In reply to: Seller_C7zxrkNxMuY4i’s post

Ich könnte schwören, dass Ausgaben keine Einnahmen sind.

So, dann mal ganz von vorne:
Die Amazon-Rechnung ist bei dir auch mit 0% USt., wie bei den meisten hier? Reverse-Charge sagt dir was? USt und VSt schön separat ausgerechnet und verbucht und in der UStVA ans Finanzamt übermittelt?
Erst wenn das alles mit “ja” beantwortet ist und keine Fehler unterlaufen sind, kannst du an die EÜR gehen.

Übrigens: Mein Buchhaltungsprogramm gibt das in der EÜR und der UStVA automatisch richtig aus, wenn ich es auf das richtige Konto gebucht habe. Dafür gibt es ja solche Software - teilweise sogar gratis.

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Seller_8VLAOMwxoPFyo
In reply to: Seller_C7zxrkNxMuY4i’s post

Hat hier in 12 Beiträgen keiner dem armen Jung geantwortet? Mensch, seid ihr wieder hart drauf.

Auf keinen Fall dort unterbringen. Bei den Betriebsausgaben solltest du eigentlich direkt auf ein interessantes Feld in Zeile 27 stoßen - Feld 110.

Diese Information stellt keine steuerliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen.

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Seller_fXeThiXlDOIPd
In reply to: Seller_C7zxrkNxMuY4i’s post

Mit den Kennzahlenfeldern meinst du Elster? Ich bin kein Steuerprofi. Das vorweg.
Die EÜR ist an sich ja kein Hexenwerk, aber die Amazongebühren sind dann doch Neuland. Nach einiger Internetrecherche bin ich für miich zu folgender Erkenntnis gelangt:

Der Rechnungsbetrag der Amazongebühren kommt netto in Feld 46.
19% MwSt vom Nettobetrag ziehe ich in Feld 67 wieder ab.

Ohne Gewähr auf Richtigkeit, ich werde erst in einigen Wochen vom Steuerberater erfahren, ob das so tatsächlich richtig ist.

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Seller_X3hXHh6gUHD3m
In reply to: Seller_C7zxrkNxMuY4i’s post

Amazongebühren als Einnahme? Du brauchst dringend Hilfe. Höre auf GuentherJ und arbeite Dich in das Thema ein oder suche Dir jemanden der weiß was er tut, auch wenn es etwas Geld kostet.

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Seller_FEovxchEKytpm
In reply to: Seller_C7zxrkNxMuY4i’s post

WOW… echt ja, Steuererklärung ohne Buchhaltungs- wissen… sehr mutig
Amazon Gebühren sind Kosten des Geldverkehr SKS 497… oder so

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Seller_YNUl8lKQRZdPM
In reply to: Seller_C7zxrkNxMuY4i’s post

Nimm Steuerberater, Kosten setzt du ja auch wieder ab

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Seller_5O2wFgZKviQpV
In reply to: Seller_C7zxrkNxMuY4i’s post

Leute leute.

Der Ewok hat eine Frage und ihr antwortet darauf, dass er alles fremdvergeben soll…Das hilft einem immer weiter …

@Ewok99
Buchhaltung ist nicht schwer. Wenn du deine übliche Einkommenserklärung selber machst und soweit Fehlerfrei ist, dann kannst du dich auch hieran versuchen.
Ein Steuerberater ist auch nicht fehlerfrei. Nur er hat eine Haftpflichtversicherung

Die Frage nach deinem Buchhaltungsprogramm hast du nicht beantwortet.

Ich nutze den Buchhaltungsbutler. Soweit ganz gut. Der gibt mir eine EÜR am Ende des Jahres aus. Die tippe ich dann in Wiso Steuer ab.
Ich habe mit meinem Finanzamt Osnabrück die Erfahrung gemacht, dass die ganz nett sind und auch gerne Fragen beantworten. Allerdings sollte die Frage nicht sein, ob deine Amazon kosten unter Betriebseinnahmen zu verbuchen sind. Denn es sind Ausgaben. Amazon würde deine Kosten bei sich selber dort eintragen. Denn aus Sicht von Amazon sind die Amazongebühren “Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet”.

Daher müssen deine Amazongebühren dort nicht hinein.

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