Laden Sie jetzt Ihre Steuerbescheinigung hoch - Achten Sie auf die Sommerpause!
Gemäß den Änderungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes (§ 22f UStG) muss Amazon eine Steuerbescheinigung (F22) von Verkäufern einholen, die in Deutschland steuerlich registriert sein müssen. Dies gilt auch für Verkäufer, die bereits in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind.
Bitte beachten Sie, dass Verkäufer, die in einem Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen rechtmäßig niedergelassen sind und bis zum 1. Oktober 2019 keine Steuerbescheinigung (F22) vorlegen, nicht mehr bei Amazon.de oder an Kunden in Deutschland verkaufen können.
Da Amazon die benötigte Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Steuerbescheinigung bei den deutschen Steuerbehörden nicht beeinflussen kann, sind sofortige Maßnahmen erforderlich, um Probleme beim Verkauf am 1. Oktober 2019 zu vermeiden.
Was ist zu tun, wenn Sie in Deutschland keinen Umsatzsteuerverpflichtungen unterliegen?
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Sie müssen diese Erklärung an Amazon senden, wenn Sie nicht verpflichtet sind, in Deutschland steuerlich zu registriert zu sein. Mit der Erklärung bestätigen Sie die folgenden Fakten, die darstellen, dass Sie in Deutschland nicht zur Steueranmeldung verpflichtet sind:
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Sie generieren keine steuerpflichtigen Umsätze in Deutschland, dadurch dass Sie Waren aus einem deutschen Logistikzentrum oder einem anderen Ort in Deutschland liefern. Sie versenden ausschließlich Waren von Orten außerhalb Deutschlands.
Wenn Sie Waren direkt von außerhalb der EU an Kunden in Deutschland versenden und für alle diese Sendungen der Kunde (oder der Transporteur als Vertreter des Kunden) jegliche Einfuhrerklärungen bei den deutschen Zollbehörden abgibt und der Kunde ist gemäß Abs. 3 § 8 des Umsatzsteuergesetzes der einzige Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer .
Wenn Sie Waren, die in anderen EU-Ländern gelagert werden, direkt an Kunden in Deutschland versenden und der Gesamtbetrag der Entgelte im laufenden Kalenderjahr unter 100.000 € liegt und im vorherigen Kalenderjahr unter 100.000 € lag (gemäß Abs. 3 § 3c des deutschen Umsatzsteuergesetzes) .
Wie erhalte ich eine Steuerbescheinigung (F22) und wie kann ich diese Amazon bereitstellen?
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Sie müssen in Deutschland mit einer gültigen Steuernummer steuerlich registriert sein, um eine Steuerbescheinigung (F22) in Deutschland beantragen zu können. Die in der folgende nicht erschöpfende Liste genannten Transaktionen unterliegen der deutschen Umsatzsteuer und lösen in Deutschland eine Steuerregistrierungspflicht aus:
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Sie lagern Lagerbestand in und versenden von Deutschland aus.
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Sie versenden Waren an deutsche Kunden aus einem anderen Land der Europäischen Union, in dem Ihr Lagerbestand gelagert ist und der Gesamtbetrage der Entgelte durch deutsche Kunden für alle Vertriebskanäle überschreitet 100.000 EUR pro Jahr.
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Sie versenden Waren an deutsche Kunden aus einem Nicht-EU-Land und Sie (oder der Transporteur in Ihrem Namen) sind der Importeur der Ware.
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Um eine Steuerbescheinigung (F22) zu beantragen, sollten Sie einen Antrag bei dem zuständigen deutschen Finanzamt einreichen. Klicken Sie hier, um Informationen dazu zu erhalten, welches deutsche Finanzamt für Sie zuständig ist. Um die Kontaktdaten der verschiedenen Finanzämter zu erhalten, klicken Sie here.
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Nachdem Sie die Steuerbescheinigung (F22) vom Finanzamt erhalten haben, laden Sie diese bitte hier in Seller Central hoch.
Erfahren Sie mehr über die neuen steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland.
Benötigen Sie Hilfe bei der Umsatzsteuerregistrierung? Weitere Informationen zu den Umsatzsteuer-Services bei Amazon .
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Gemäß den Änderungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes (§ 22f UStG) muss Amazon eine Steuerbescheinigung (F22) von Verkäufern einholen, die in Deutschland steuerlich registriert sein müssen. Dies gilt auch für Verkäufer, die bereits in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind.
Bitte beachten Sie, dass Verkäufer, die in einem Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen rechtmäßig niedergelassen sind und bis zum 1. Oktober 2019 keine Steuerbescheinigung (F22) vorlegen, nicht mehr bei Amazon.de oder an Kunden in Deutschland verkaufen können.
Da Amazon die benötigte Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Steuerbescheinigung bei den deutschen Steuerbehörden nicht beeinflussen kann, sind sofortige Maßnahmen erforderlich, um Probleme beim Verkauf am 1. Oktober 2019 zu vermeiden.
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Sie generieren keine steuerpflichtigen Umsätze in Deutschland, dadurch dass Sie Waren aus einem deutschen Logistikzentrum oder einem anderen Ort in Deutschland liefern. Sie versenden ausschließlich Waren von Orten außerhalb Deutschlands.
Wenn Sie Waren direkt von außerhalb der EU an Kunden in Deutschland versenden und für alle diese Sendungen der Kunde (oder der Transporteur als Vertreter des Kunden) jegliche Einfuhrerklärungen bei den deutschen Zollbehörden abgibt und der Kunde ist gemäß Abs. 3 § 8 des Umsatzsteuergesetzes der einzige Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer .
Wenn Sie Waren, die in anderen EU-Ländern gelagert werden, direkt an Kunden in Deutschland versenden und der Gesamtbetrag der Entgelte im laufenden Kalenderjahr unter 100.000 € liegt und im vorherigen Kalenderjahr unter 100.000 € lag (gemäß Abs. 3 § 3c des deutschen Umsatzsteuergesetzes) .
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